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Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

„Gleichberechtigung in der Politik“ - Es gibt noch viel zu tun!

37 Prozent beträgt der Frauenanteil im Bundestag und nur 24 Prozent Frauen in der Kommunalpolitik! Damit sind die politischen Führungspositionen und die Parlamente noch immer mehrheitlich von Männern besetzt. Das betrifft insbesondere die kommunale Ebene, die zugleich die Basis der Politik und der Demokratie bildet.

Die Ermutigung von Frauen für ein Engagement in Parteien und Parlamenten wird immer entscheidender. Mehr denn je wird es entscheidend sein, dass Frauen stärker als bisher für das Engagement in Parteien und Parlamenten gewonnen werden. Ohne mehr Geschlechtervielfalt werden die demokratischen Institutionen und die repräsentative Demokratie an Akzeptanz in der ganzen Bevölkerung verlieren.

Afghanistan - Deutschland: über 100 Jahre freundschaftliche Beziehungen

Seit über einem Jahrhundert existiert zwischen Afghanistan und Deutschland eine tiefe und stets freundliche und hilfsbereite Beziehung, erläuterte der Ex-Vizepräsident Afghanistans und Stellvertreter des Hohen Friedensrates des Landes Abdul Karim Khalili in einem Gespräch am 28. Februar 2017 im Deutschen Bundestag. Ich habe mich über diese deutsch-afghanische Begegnung sehr gefreut.

Afghanistan sei ein Land, welches durch eine lange Geschichte von Kriegen gezeichnet sei und auch heute noch durch das Vorgehen der Taliban und des IS gebeutelt ist. Deutschland stehe bei der Bewältigung ihrer Vergangenheit, ihrer Gegenwart und der Gestaltung ihrer Zukunft an der Seite Afghanistans- Dafür danke er aus tiefstem Herzen. Khalili würdigte die humanitäre Hilfe und die militärische Unterstützung Deutschlands, den großen Einsatz der in Afghanistan ehemals stationierten Soldat*innen. Er ehrte insbesondere die 56 deutschen Soldat*innen, die in Afghanistan ums Leben gekommen sind und sprach deren Familien sein Beileid aus.

"Geschlecht im Recht“: Der politische Regelungsbedarf ist hoch

Fachaustausch "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt"

Das geltende deutsche Recht für trans- und intergeschlechtliche Menschen entspricht nicht den aktuellen grund- und menschenrechtlichen Standards. Vielmehr muss der Schutz und die Selbstbestimmtheit von transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen in den Vordergrund gestellt werden. Das waren wichtige Erkenntnisse auf dem Fachaustausch am 16. Februar 2017 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auf die Vorstellung und die Diskussion zu den zwei vom BMFSFJ in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten war ich sehr gespannt – gerade als Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg mit seiner zahlreichen LGBTTI*-Community und als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt:

Miteinander in Vielfalt

Heute sind so viele Menschen auf der Flucht wie schon seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, dem UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) waren 2015 etwa 65 Millionen Menschen auf der Flucht und nur ein Bruchteil der Schutzsuchenden kommt nach Europa und Deutschland. Angesichts von Kriegen, bewaffneten Konflikten, politischer Verfolgung, Naturkatastrophen, Ressourcenknappheit und nationaler Wirtschaftskrisen werden Flucht und Migration vorerst noch andauern. In Anbetracht der demographischen Entwicklung ist gerade Arbeitsmigration für Deutschland besonders wichtig. Einwanderung geschweige denn Vielfalt sind keine neuen Phänomene. Seit jeher ändert sich die Zusammensetzung einer Bevölkerung, so auch die der Bundesrepublik.

Ein Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft

Ein Einwanderungsland ist Deutschland seit langem. Zu einer echten Einwanderungsgesellschaft muss das Land erst noch werden. Das „Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft“, das die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am 14.02.2017 in Berlin vorgestellt hat, versteht sich als Richtschnur und Impulsgeber für die Gestaltung dieses notwendigen Prozesses.

Vorgestellt wurden die Ergebnisse der Studie „Miteinander in Vielfalt“die von einer Expert*innenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeitet wurden und die ein Leitbild und eine Agenda für die Einwanderungsgesellschaft darstellen. Festgestellt wird: Einen homogenen Nationalstaat hat es nie und nirgendwo jemals gegeben. Vielfalt definiert sich jedoch nicht nur aus Einwanderung und Migration. Ob jemand eingewandert oder nicht eingewandert sei, bilde nur eine Facette von Vielfalt. Unterschiedliche Lebensweisen, politische Orientierungen, religiöse Bindungen, Individualisierung und noch vieles mehr sind ebenfalls Vielfalt. Eine Gesellschaft befindet sich ständig im Wandel.

Inklusionstage 2016: Dokumentation erschienen

 Am 13. und 14. Oktober 2016 fanden unter dem Motto "10 Jahre UN-BRK" die vierten Inklusionstage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales im bcc Berlin Congress Center statt. Fast 500 Teilnehmende aus Politik, Ministerien, Ländern, Kommunen, Wissenschaft, Leistungsträgern und -erbringern, Unternehmen, der Verbände der Zivilgesellschaft und vor allem Menschen mit Behinderungen nutzten die Gelegenheit, den interessanten Vorträgen zu folgen. In den zahlreichen Workshops konnten sich die Teilnehmenden intensiv über unterschiedliche Bereiche von Inklusion und Teilhabe austauschen. Ich habe deswegen gern an den Inklusionstagen 2016 teilgenommen, weil ich hier wertvolle neue Anregungen für meine parlamentarische Arbeit im Bundestag und im Europarat sammeln konnte.

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