Hauptmenü

Mangelhafte Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen in Arztpraxen

Die Informationen in Arztpraxen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen sind wenig aussagekräftig und nicht transparent genug. Sie haben deutliche Defizite und bieten zumeist keine zuverlässige Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher. So das Ergebnis der vom Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES-Institut) erstellten Studie „Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“. Die vom CSU-geleiteten Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Studie bestätigt somit alle Kritiken, die Grundlage für den von mir initiierten Antrag Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen“ sind. Als zuverlässige und aussagekräftige Informationsquelle wird der „IGEL-Monitor“ des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gelobt.

Bessere Aufklärung und Information nötig

Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, sieht grundsätzlichen Optimierungsbedarf bei den IGe-Leistungen. Er glaubt aber mit dem aktuell im parlamentarischen Verfahren befindlichen Patientenrechtegesetz die richtige Antwort gefunden zu haben. Diese Ansicht ist mir unverständlich. Der schwarz-gelben Bundesregierung waren die Individuellen Gesundheitsleistungen so unwichtig, dass sie im Entwurf des Gesetzes anfänglich noch nicht einmal auftauchten. Dass sich das geändert hat, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion erkämpft!

Laut dem von Schwarz-Gelb vorgelegtem Gesetzentwurf für ein Patientenrechtegesetz müssen Ärztinnen und Ärzte die PatientInnen vor einer IGeL-Behandlung über die privat zu zahlenden voraussichtlichen Kosten informieren. Auch muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.

„Rechtzeitig“ informiert werden soll auch über Nutzen und Risiken der Behandlung, damit Patientinnen und Patienten sich ihre Entscheidung pro oder contra IGeL gut überlegen können. Über dieses Wörtchen „rechtzeitig“ müssen eigentlich alle stolpern. Was ist „rechtzeitig“? Wenn frau bereits auf dem Stuhl der FrauenärztIn liegt? Noch während der Augenuntersuchung? Auch Wolfgang Zöller (CSU) fordert: IGeL müssen von der PatientIn nachgefragt werden. IGeL dürfen PatientInnen nicht aufgedrängt werden. Damit PatientInnen wirklich selbstbestimmt entscheiden können, fordern wir als SPD-Bundestagsfraktion deshalb eine 24-stündige Bedenkzeit.

Unser Antrag „Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen“, geht in seinen Forderungen weit über das hinaus, was die Bundesverbraucherschutzministerin und der Patientenbeauftragte den Ärztinnen und Ärzten abverlangen wollen.

Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion zu IGeL

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung im Interesse der Patientinnen und Patienten deshalb auf, die Individuellen Gesundheitsleistungen umfassend gesetzlich zu regeln. Wir wollen:

  • ein Verbot, am selben Tag GKV-Leistungen und Individuelle Gesundheitsleistungen bei einer PatientIn abzurechnen,
  • eine umfassende Informationspflicht der ÄrztIn, einen schriftlichen Behandlungsvertrag und eine schriftliche Rechnung,
  • keine Zahlungsverpflichtung der PatientIn bei Formverstößen,
  • den Aushang eines Kataloges Individueller Gesundheitsleistungen in der Praxis mit Informationen, warum diese IGe-Leistungen nicht Bestandteil des Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen sind,
  • eine Verpflichtung der Kassen zu umfassender Aufklärung ihrer Versicherten,
  • eine regelmäßige Berichterstattung über Individuelle Gesundheitsleistungen an die Bundesregierung,
  • Vertragsärzte, die den überwiegenden Anteil ihrer Arbeitszeit für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen mit Kassenleistungen verwenden.

IGeL als Gefahr einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn

Die Ausweitung der privat zu zahlenden Individuellen Gesundheitsleistungen sehe ich weiterhin als Gefährdung für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn an. Die Studie des IGES-Institutes hat meine Vorbehalte leider bestätigt. Ich will: PatientInnen müssen sicher sein, dass es dem Arzt/ der Ärztin um ihre Gesundheit geht und nicht darum, sie als zusätzliche Einkommens-Quelle anzusehen.

Mit dem von Ministerin Aigner verfolgten Ansatz der bloßen Bestätigung des von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegten Patientenrechtegesetz wird dies nicht gelingen. Die Ergebnisse der von ihr selbst in Auftrag gegebenen Studie verlangen von einer Ministerin für Verbraucherschutz mehr. Verlangt wird eine breite Informationsoffensive über die deutlichen Defizite zu den Individuellen Gesundheitsleistungen. Verlangt wird von einer der obersten VerbraucherschützerInnen massiver Protest - auch in einer Kabinettssitzung -, damit sich die Rechte der Patientinnen und Patienten wirklich verbessern. Von Frau Bundesministerin Aigner verlange ich mehr gesundheitlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Informationen zur Studie „Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ sind hier abrufbar.