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Für die gemeinsame Ausbildung - Die parlamentarische Debatte zur Pflegeberufereform hat begonnen

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 8 - 66. Jahrgang 9. April 2016)

Am 18. März 2016 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) in erster Lesung debattiert. Wir schaffen damit die Grundlagen für ein zukunftsfestes Berufsbild Pflege.

Mit der Reform werden die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt. Künftig werden alle Ausbildungsinhalte allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt.

Hohe Kompetenz in allen Bereichen

Jede Fachkraft soll Handlungskompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen erwerben: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt. Die generalistische Pflegeausbildung bereitet auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vor und steigert die vertikale und horizontale Durchlässigkeit. Aufgrund der vielfältigeren Ausbildungsstruktur vergrößern sich für die Pflegekräfte die Chancen auf wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wie so oft wird auch um dieses Gesetz heftig gestritten. Noch ist eine Minderheit der Ausbildungsträger und Akteure aus verschiedenen Pflegebereichen nicht von der generalistischen Pflegeausbildung überzeugt.

Ausnahmsweise wird dieses Gesetz um eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt, damit alle Debattierenden die zu erlernenden Kompetenzen der beruflichen Pflegeausbildung und eine allgemeine Übersicht zur Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung sowie eine Berechnung der Mindest-Stundenzahl beim Träger der praktischen Ausbildung für die Vertiefung in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Akut-/Langzeitpflege vorgestellt wird. Die Eckpunkte zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung liegen bereits vor und werden in die parlamentarische Debatte einbezogen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns seit langem dafür ein, eine neue Grundlage für eine gerecht finanzierte, moderne und durchlässige Pflegeausbildung zu schaffen. Dies ist uns jetzt nach mehr als 10-jähriger Diskussion mit Pflegefachkräften, ihren Verbänden, Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen sowie WissenschaftlerInnen endlich gelungen. Wir Abgeordnete sind überzeugt: Wir steigern mit dieser Pflegereform die Attraktivität des Pflegeberufs und vor allem mittel- und langfristig die Qualität der Pflege insgesamt.

Für eine gute und attraktive Pflegeausbildung sorgen

Wir sorgen für bessere Bedingungen für die Auszubildenden und für alle Pflegefachkräfte, indem wir bessere Berufseinsatz- und Aufstiegschancen schaffen. Die demografische Entwicklung bewirkt ein Ansteigen der Zahl der Anbieter sowohl im ambulanten als auch im (teil-)stationären Bereich.

Wir sind auch überzeugt, dass das neue Berufsbild der Pflege zu mehr gesellschaftlicher Wertschätzung und zu einer Angleichung der Einkommen in der jetzigen Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege führen wird. Dieser Schritt Richtung mehr Lohngerechtigkeit ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Gleichstellung für Frauen in einem sozialen Beruf - der deutlich unterbezahlt ist.

Auf der Grundlage eines Bund-Länder-Übereinkommens sichern wir die Finanzierung der Pflegeausbildungen langfristig ab. Dazu gehört, dass die Erhebung von Schulgeld bundesweit endlich ausgeschlossen wird und die Auszubildenden stattdessen eine Ausbildungsvergütung erhalten. Wir unterstützen so maßgeblich die Fachkräfteentwicklung.

Heute an die Pflege von morgen denken

Die Zusammenlegung der drei bislang getrennten Ausbildungen ist die richtige Antwort auf den Wandel des Pflegebedarfs und der zunehmenden Vermischung der Versorgungsbereiche: So wird in den Pflegeheimen immer mehr medizinisch-pflegerische Kompetenzen benötigt und immer mehr altenpflegerische Kompetenzen in den Krankenhäusern. Diese Neuausrichtung der bisherigen drei Pflegeberufe zu einem neuen Berufsbild ist also wegen des demographische Wandels und des damit verbundenen dramatischen Anstiegs hochbetagter und ggf. auch an Demenz erkrankten PatientInnen in den Krankenhäusern und multimorbider Pflegebedürftiger in den Einrichtungen der Altenpflege unumgänglich. Nur so können die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff versprochenen und ermöglichten neuen Leistungen für alle Pflegebedürftigen -  unabhängig von Kurz- und Langzeitpflege, unabhängig von der Art der Pflegebedürftigkeit - umgesetzt werden.

Reformgesetz JETZT

Wenn wir heute die Pflegeberufe attraktiver machen, verbessern wir damit morgen die pflegerische Versorgung für alle, besonders die der Kinder und älteren Menschen.

Die 2./3. Lesung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Geplant ist der Start des ersten Ausbildungsjahrganges für 2018. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildungsstruktur einzustellen.