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E-Health Gesetz: Bessere und schnellere Versorgung durch elektronische Kommunikation - selbstbestimmt, wann und wie ich es möchte

Am 3. Dezember 2015 war es soweit: Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ wurde vom Deutschen Bundestag  in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz wird Anfang 2016 in Kraft treten. Wir führen damit zügig eine Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein.

So erhöhen wir die Sicherheit, Transparenz und Qualität in der Gesundheitsversorgung. Wir unternehmen auch einen großen Schritt zu mehr Selbstbestimmung der PatientInnen.

Im Gesundheitsbereich ist gut funktionierende Kommunikation besonders wichtig - sowohl die Kommunikation zwischen ÄrztInnen, ApothekerInnen und Krankenkassen als auch die Kommunikation mit dem oder der PatientIn. Es kommt darauf an, Informationen schnell, effizient, aber auch sicher zu kommunizieren. Immerhin geht es um höchst sensible Gesundheitsdaten von PatientInnen. Ein weiteres wesentliches Anliegen der SPD war, die Selbstbestimmung der PatientInnen zu stärken. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie ihre persönlichen Gesundheitsdaten aussehen. Und diese Daten müssen für sie verständlich sein.

Insgesamt ein anspruchsvolles Paket. Digitale Kommunikation kann das leisten: Seit über 10 Jahren debattieren wir über den Aufbau einer digitalen Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen. Die Diskussionen dazu waren schwierig und kontrovers. Sie sollten endlich Ergebnisse für die BürgerInnen hervorbringen. So setzte sich die SPD dafür ein, im Koalitionsvertrag zu verankern, dass die Telematikinfrastruktur endlich Wirklichkeit wird.

Wie wird die Gesundheitsversorgung konkret verbessert? - Selbstbestimmung bei jedem Schritt

Das E-Health-Gesetz dient der besseren Vernetzung der Daten und dem selbstbestimmten Zugriff auf diese durch die PatientInnen. Das gilt insbesondere für den Bereich des Versichertenstammdatenmanagements: Beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus werden Basisdaten der Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte eingelesen, mit denen der Krankenkasse abgeglichen und gegebenenfalls an Ort und Stelle aktualisiert. Durch das E-Health-Gesetz können nun die Vorteile des Wechsels  von der Krankenversichertenkarte zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) genutzt werden. Sie verfügt über einen umfangreichen Speicherplatz und die Versichertendaten sind stets vollständig. Sie können direkt beim Praxisbesuch sicher und ohne Verzögerung eingesehen werden. Das Lichtbild auf der Karte verhindert den Missbrauch der Leistungen.

Ab 2018 werden auf der eGK auch Notfalldaten gespeichert. Das bedeutet, dass Informationen aus der Vorgeschichte der PatientInnen, wie Vorerkrankungen, Medikations- und Befunddaten oder Allergien, die für eine gelingende Therapie wesentlich sind und im Ernstfall durch den schnellen Zugriff auch Leben retten können, für die behandelnden ÄrztInnen schnell zur Verfügung stehen. Dabei ist wichtig: Ob und welche Daten gespeichert werden, erfolgt unbedingt nach der Prämisse: Wenn es von dem oder der PatientIn gewünscht wird! Er oder sie kann selbst entscheiden. Auch darüber, ob und welche weiteren medizinischen Daten gespeichert werden sollen und welche nicht. Nicht-akademische Heilberufe werden perspektivisch ebenfalls Zugriff auf diese Daten haben. Hier gilt: Nur unter der Verwendung eines Heilberufeausweises.

Zügige und verantwortungsvolle Umsetzung - damit die Leistungen dort ankommen, wo sie ankommen sollen

Um alle technischen Neuerungen zügig umzusetzen und die damit verbundenen Leistungen zu realisieren, setzen wir auf Fristen und gegebenenfalls Sanktionen. Hauptverantwortlich beim Umsetzungsprozess ist die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Sie wurde 2005 zur Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur gegründet. Sie soll jegliche IT-Strukturen und Vorgehensweisen in Bezug auf die eGK, die für die elektronische PatientInnenakte, das Versichertenstammdatenmanagement, das Notfalldatenmanagement, den Medikationsplan und das Interoperabilitätsverzeichnis relevant sind, professionell und im Detail sicher schaffen.

Medikationsplan, PatientInnenakte und PatientInnenfach - Fundierte und verständliche Informationen über meine persönlichen Gesundheitsdaten

Es kommt nicht nur auf die gut funktionierende Vermittlung der Daten zwischen ÄrztInnen und Krankenkassen an, sondern auch  wesentlich darauf, dass PatientInnen jederzeit verständlich über ihre Gesundheitsdaten und Therapien informiert sind. Deswegen werden PatientInnen, die auf drei oder mehr Arzneimittel angewiesen sind, ab Oktober 2016  Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Darin findet sich verständlich erklärt, welche Arzneimittel eingenommen werden müssen und wie die Einnahmevorschriften aussehen. So verhindern wir gefährliche Arzneimittelwechselwirkungen und die PatientInnen können sicherer und informierter ihre jeweiligen Therapien durchführen. Ab 2017 wird der Medikationsplan auch elektronisch zur Verfügung gestellt und pflichtgemäß ab 2019 stets aktualisiert, auf Wunsch der PatientInnen auch von den ApothekerInnen.

Für eine tief greifende Innovation der Kommunikation und schnelle, verlässliche Versorgung stehen die elektronische Patientenakte (ePA) und das Patientenfach. Ab 2019 werden die Daten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in der ePA zusammengefasst und bereitgestellt. Die gematik wird bis Ende 2018 dazu verpflichtet, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Die Patientenakte bündelt zentral wichtige Informationen wie Notfalldaten, Medikationsplan, Arztbriefe und andere medizinische Dokumente wie Impfpass, Mutterpass oder U-Hefte für Früherkennungsuntersuchungen. Durch den Zugriff der behandelnden ÄrztInnen auf diese gebündelten Daten kann eine effiziente Versorgung gewährleistet werden. Auch hier gilt: nur mit Zustimmung der PatientInnen. Zusätzliche Sicherheit wird durch das Zwei-Schlüsselprinzip verwirklicht: Nur durch die Eingabe einer PIN durch den oder die PatientIn bei gleichzeitigem Ausweisen des oder der behandelnden ÄrztIn durch den elektronischen Heilberufsausweis werden die Daten zur Verfügung gestellt. Damit verfügen die PatientInnen über die Kontrolle ihrer sensiblen Daten.

Das Gegenstück zur elektronischen PatientInnenakte bildet das PatientInnenfach. Es ist speziell für die PatientInnen konzipiert und wird von den PatientInnen selbst verwaltet. Die eigene Patientenakte kann damit eingesehen werden. Der Zugriff erfolgt über eine technische Authentifizierung, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Das PatientInnenfach dient dazu, Gesundheitsinformationen individuell von LeistungserbringerInnen einstellen zu lassen oder eigene Daten von Wearables oder Fitnessarmbändern abzulegen - z. B. das persönliche PatientInnentagebuch über Blutzuckermessungen. Besonderen Wert haben wir auf den selbstbestimmten und niedrigschwelligen Zugang gelegt. Bis 2016 wird geprüft, welche Technologien PatientInnen bevorzugt nutzen würden, um auf ihr PatientInnenfach zuzugreifen. Der technologische Zugang von zu Hause aus, beispielsweise über Heim-PC oder Smartphones, soll dann möglich sein.

Telemedizin: Es kommt darauf an, was dem oder der PatientIn am besten entgegenkommt

Kommunikationsformen verändern sich in unserer heutigen Gesellschaft mit am schnellsten und der demografische Wandel bedeutet Herausforderungen für die gesundheitliche Versorgung gerade in ländlichen und dünner besiedelten Regionen. Es kommt deswegen darauf an, so zu (re-)agieren, dass alle PatientInnen in ihrer persönlichen Lebenslage optimalen Zugang zu Leistungen bekommen: Auf dem Kommunikationsweg, der ihnen am besten passt.

So sieht das E-Health-Gesetz Regelungen zur elektronischen Übermittlung und Begutachtung von Röntgenaufnahmen wie auch die Schaffung von Videosprechstunden vor. ÄrztIn und PatientIn können so den Behandlungsverlauf flexibler gestalten. Kontaktphasen können optimiert werden: Die Hürde des Erstkontakts wird genommen, Nachsorge- und Kontrolltermine leichter realisiert.

Sensible Gesundheitsdaten: Das bedeutet höchste Verantwortung

Die elektronische Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten wird mit dem E-HEalth-Gesetz schneller und transparenter gestaltet. Deswegen spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Dem werden wir gerecht durch die Form und Struktur der neuen Telematikinfrastruktur (TI).

Die Gesundheitslandschaft ist aufgrund vielfältiger LeistungserbringerInnen und -träger vielfältig und geografisch weit gespannt. Demensprechend ist das Gesundheitsnetz gegenwärtig gestaltet: Es besteht aus vielen Subnetzen, die nicht an das Sicherheitsniveau der TI heranreichen. So finden sich leicht Sicherheits- und Informationslücken. Mit dem E-Health-Gesetz werden wir nun diese Subnetze in ein einheitliches und damit sicheres Datennetz lückenlos überführen - für das gesamte deutsche Gesundheitswesen. Die SPD hat in den Verhandlungen nicht locker gelassen: Wir haben keine Regelungen akzeptiert, die ein Verharren in Bestandsnetzen fördern. Immerhin geht es um höchst sensible Daten von PatientInnen.

Die Einheitlichkeit braucht Standards. Um diese optimal für das Funktionieren des Netzes zu gestalten, werden sie von einem ExpertInnenpool nach internationalem Standard erstellt und im sogenannten Interoperalitätsverzeichnis (IOP-Verzeichnis) bei der gematik bis Juni 2017 zusammengefasst. Dieser Katalog ist dann öffentlich zugänglich und somit transparent.

Ausblick in die Zukunft: Nationale E-Health-Strategie

„Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz“. Wir SozialdemokratInnen werden ein wachsames Auge auf den Fortgang des E-Health-Projektes haben. Die Fristen und Sanktionen des Gesetzes sind als klarer Auftrag zur termingerechten Umsetzung zu verstehen.

Wir werden uns aber auch vor den Hintergrund des sich wandelnden technologischen Nutzungsverhaltens der Bevölkerung in einem anhaltenden Diskussionsporzess befinden, den es zu bündeln und zu steuern gilt. Deswegen ist die Erarbeitung einer nationalen E-Health-Strategie unerlässlich, um die Möglichkeiten, die sich aus dem technologischen Wandel ergeben, für das Gesundheitswesen abzuklopfen, aber auch um Gefahren abzuwenden. Dabei werden die Qualität der Versorgung, die Selbstbestimmung der PatientInnen und die Sicherheit der persönlichen Daten stets im Mittelpunkt stehen.