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Mehr Fortschritte in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem am 5. Juni 2014 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG) wird sich die Situation der gesetzlich Versicherten verbessern. So werden umfangreiche Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz enthält wesentliche von der SPD in den Koalitionsvertrag eingebrachte gesundheitspolitische Weichenstellungen: Mit der Abschaffung der unsozialen Kopfpauschale stärken wir die Solidarität im Gesundheitswesen. Mit der Gründung des neuen Qualitätsinstituts ist ein großer Schritt in Richtung der von der SPD angestoßenen Qualitätsoffensive im Gesundheitsweg getan. Weitere werden folgen.

Das GKV-FQWG ist ein sogenanntes „Omnibusgesetz“, da auch zahlreiche anderweitige Regelungen unter anderem zur Sicherstellung der Hebammenversorgung, zur Stärkung der Unabhängigen Patientenberatung und der Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen wurden.

Durch die Kombination der Stärkung des Qualitätswettbewerbs und der kurzfristigen Entlastung der ArbeitnehmerInnen schaffen wir wichtige Weichenstellungen für Fortschritt, Transparenz und Qualität in der Medizin. Wir schaffen langfristig Raum für die aus sozialdemokratischer Sicht unbedingt notwendige Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung. Das Gesetz ist auch ein Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen. Die Opposition hat dem Gesetz in 3. Lesung nicht zugestimmt. Dieses  Abstimmungsverhalten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch sie viele der Ergänzungen im FQWG im Grundsatz mitträgt.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert - Kopfpauschalen abgeschafft

Ab dem 1. Januar 2015 gelten für rund 50 Millionen gesetzlich Versicherte veränderte Beitragssätze: dieser wird von 15,5% auf 14,6% gesenkt. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zahlen paritätisch jeweils 7,3 Prozent. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden 2015 ca. 20 Millionen GKV-Mitglieder finanziell entlastet.

Ein großer Erfolg der SPD ist die endgültige Abschaffung der „Kopfpauschalen“, der bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge. Ab 2015 gilt nunmehr: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr.

Wir kehren zurück zu kassenindividuellen Beiträgen. Gesetzliche Kassen können somit ihre Beiträge zumindest zum Teil wieder selbst steuern. Sie können einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Eine Auszahlung von Prämien wird nicht mehr möglich sein. Versicherte erhalten ein Sonderkündigungsrecht, um in eine günstigere Kasse wechseln zu können. Die Kassen müssen ihre Versicherten per Brief über die Einführung oder Anhebung eines Zusatzbeitrags informieren. Zum besseren Vergleich ist auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen mitzuteilen. Außerdem muss der GKV-Spitzenverband ein Vergleichsportal im Internet einrichten, aus dem hervorgeht, welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt. Der VerbraucherInnenschutz wird durch diese Transparenzmaßnahme für die Versicherten ganz wesentlich gestärkt.

Aufgrund gut gefüllter Kassen der Krankenkassen ist 2015 nicht mit Zusatzbeiträgen zu rechnen, dieses kann sich ab 2016 bei einigen Kassen allerdings ändern. Ich bedauere, dass auf Druck der Union die Arbeitgeberbeiträge „eingefroren“ bleiben, künftige Kostensteigerungen also allein auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Dennoch überwiegen hinsichtlich der Finanzierung die Vorteile dieses Gesetzes bei weitem die Nachteile. Der Wettbewerb um Gutverdienende wird verhindert, indem alle Kassen, die Zusatzbeiträge erheben, an einem vollständigen Einkommensausgleich über den Gesundheitsfonds teilnehmen. Für die einzelne Kasse ist somit jede/r Versicherte rechnerisch gleichgestellt. BezieherInnen von Arbeitslosengeld I und II müssen keine Zusatzbeiträge zahlen. Auch die Zielgenauigkeit des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs wird weiter verbessert, damit alle Kassen unter fairen Rahmenbedingungen arbeiten können. Für uns SozialdemokratInnen sind dies wichtige Schritte auf dem Weg hin zu mehr Solidarität, hin zu einer BürgerInnenversicherung.

Gründung des unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz
Mit der Gründung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz noch in 2015 wird eine Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen gestartet. Es wird mehr Klarheit über die tatsächliche Leistungsqualität geben - das ist ein Riesenerfolg für die VerbraucherInnen! Das Qualitätsinstitut wird wissenschaftlich fundiert Kriterien entwickeln, um die Qualität von Diagnosen und Therapien objektiv messbar zu machen. Auf Basis dieser objektiven Qualitätskriterien sind dann Vergleiche möglich, auf die sich die PatientInnen verlassen können.

Im „Huckepack-Verfahren“ ist es gelungen, in diesem Gesetz zusätzlich zu diesen wichtigen Richtungsänderungen weitere wichtige Regelungen umzusetzen:

  • Ausbau der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

So werden mit dem Ausbau der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) die PatientInnenrechte deutlich gestärkt. Damit erfolgt ein weiterer Meilenstein hin zu einer patientInnenorientierten Politik. Dafür erhöhen wir die Fördermittel von bisher 5,6 auf 9 Millionen Euro, was die Einstellung weiterer qualifizierter BeraterInnen in drei neuen Beratungsstellen und eine bessere Erreichbarkeit der bundesweiten Telefonberatung ermöglicht. Wir verlängern den Förderzeitraum von fünf auf sieben Jahre. Verbessert werden die Mitwirkungsrechte des Patientenbeauftragten, der Beirat wird neu ausgerichtet.

Die im Jahr 2000 noch unter SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführte Patientenberatung ist ein Erfolgsprojekt. Von erfahrenen Fachkräften werden seit ihrer Gründung jährlich bis zu 80.000 PatientInnen am Telefon und in den derzeitigen 21 Beratungsstellen beraten. Studien belegen den zunehmenden Beratungsbedarf von Versicherten und PatientInnen.

  • Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik

Wer Angehörige mit psychischen Erkrankungen hat oder auch selber betroffen ist, kennt das Wortungetüm „Pauschalisierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP)“. Das GKV-FQWG sieht nun eine Verlängerung der Optionsphase für das neue Abrechnungssystem für stationäre und teilstationäre Leistungen in der psychiatrischen Versorgung bis zum 31. Dezember 2016 vor.

Wir wollen die Qualität in der psychiatrischen Versorgung sichern. Daher nehmen wir die bei einer Anhörung am 21. Mai 2014 geäußerten Bedenken der ExpertInnen ernst. Diese hatten moniert, dass die bisherigen Vorgaben gerade für schwer psychisch Erkrankte aufgrund von zu wenig Personal, zu wenig Zeit für die PatientInnen und durch die Einführung von Fehlanreizen zu Schlechterstellungen führen würden. Ursprünglich sollte PEPP ab 2015 verpflichtend eingeführt werden, nun verschiebt sich der Termin auf 2017. Die psychiatrischen Einrichtungen können also auch 2015 und 2016 frei entscheiden, ob sie das alte oder das neue Vergütungssystem anwenden. Alle haben nun Zeit für eine adäquate Überprüfung.

  • Stärkung der Qualität und Finanzierung in der Hebammenversorgung

Breiten Zuspruch unter allen Fraktionen haben die geplanten Soforthilfen für Hebammen gefunden. Im Gesetz wurde ein sogenannter Sicherstellungszuschlag für Geburtshelferinnen in Abhängigkeit von der Zahl der betreuten Geburten vereinbart. Hebammen, die wenige Geburten im Jahr betreuen, erhalten bereits ab dem 1. Juli 2014 Zuschläge, die garantieren, dass sie ihre Berufshaftpflichtprämien bezahlen können. Der Zuschlag sichert das Wahlrecht der Schwangeren auf den Geburtsort und damit flächendeckend die verfügbare Geburtshilfe. Zur Sicherung der notwendigen Versorgungsqualität in der Geburtshilfe sollen Krankenkassen und Berufsverbände verbindliche Qualitätskriterien vereinbaren. Die Hebammen müssen künftig bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und diese mit der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen belegen. Das Kernproblem der extrem hohen Berufshaftpflichtprämien ist damit kurz- und mittelfristig gelöst.