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Krankenversicherung und Qualitätssicherung

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen    

Am 26. März 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG) beschlossen.

Dies bedeutet für die SPD auch einen historischen Sieg über die sogenannten Kopfpauschalen. Diese gehören nunmehr der Vergangenheit an. Die SPD hat sich immer dagegen ausgesprochen. Denn Kopfpauschalen gehen immer zu Lasten der RentnerInnen, der ArbeitnehmerInnen und der Geringverdienenden.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sollen die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft stabilisiert werden, um eine medizinisch hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung zu sichern.

Gleichzeitig wird die gesetzliche Grundlage für ein unabhängiges Qualitätsinstitut geschaffen. Aufgabe des Instituts ist es, die Versorgungsqualität wissenschaftlich zu untersuchen und Vorschläge für die Weiterentwicklung zu erarbeiten. Das Institut wird gesundheitsrelevante Informationen der Krankenkassen zusammenführen, mit Blick auf die Qualität der medizinische Versorgung industrieabhängig auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen.  Zukünftig liegen dann bessere Informationen für notwendige Anpassungen und qualitätsorientierte Reformen im Gesundheitswesen vor.
Das geplante Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen ist in Europa einmalig; Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle ein.

In der weiteren parlamentarischen Beratung werden nunmehr Details abgestimmt und notwendige Korrekturen umgesetzt. Die Anhörung von Sachverständigen und VerbandsvertreterInnen im Gesundheitsausschuß ist für den 21. Mai 2014 geplant.