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Die Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare wird endlich durch ein Gesetz geregelt

Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung die „Rote Karte“ gezeigt. Es hatte entschieden: „Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung.“ Auf Druck der SPD wurde die Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Am 18. März 2014 wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs. 18/841) nun in den Bundestag eingebracht.

Worum geht es?

Bei einer Sukzessivadoption geht es darum, dass ein von einem Elternteil in die Beziehung mitgebrachtes adoptiertes Kind auch von der PartnerIn adoptiert werden kann. Dies ist in einer Ehe möglich, gleichgeschlechtlichen Menschen in einer Lebenspartnerschaft bisher nicht. Der Ausschluss der Sukzessivadoption führte bislang dazu, dass die betroffenen Kinder nur einen rechtlichen Elternteil haben, der andere Elternteil selbst bei jahrelanger gemeinsamer Erziehung oder bei schwerer Krankheit oder Tod des Adoptionselternteils nur das „kleine Sorgerecht“ hat. Kinder erben auch nicht automatisch beim Tod des Nicht-Adoptionselternteils. All das diente nicht dem Kinderwohl.

Betroffene Kinder haben nun trotz unterschiedlicher Formen des Zusammenlebens der Eltern gleiche Rechte. Nicht mehr die sexuelle Orientierung der Eltern steht im Mittelpunkt sondern das Wohl der Kinder. Das ist auch richtig so!

Bereits 2009 stellte die von der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Auftrag gegebene Studie “Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ eindeutig fest, dass in “Regenbogenfamilien” Kinder ebenso viel Zuwendung und Liebe erhalten wie in anderen Familien. Entscheidend ist die Beziehungsqualität. Entscheidend sind nicht diskriminierende Rollenstereotype.

Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Die SPD tritt schon lange für die gleichen Rechte und Pflichten gleichgeschlechtlicher Paare ein. So im Dezember 2011 auf dem SPD-Bundesparteitag im Leitantrag „Familienland Deutschland“: „Gleichgeschlechtliche Paare brauchen dieselben Adoptions- und Sorgerechte wie heterosexuelle Väter und Mütter“. Es ist bekannt, dass wir SozialdemokratInnen die Modernisierung der Lebensverhältnisse stärker vorantreiben wollen. Mehr war mit der CDU/CSU in den Koalitionsverhandlungen aber nicht durchsetzbar. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die noch immer bestehenden Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften beendet werden. Dazu werden wir auch durch ein Europäisches Übereinkommen von 2008 verpflichtet.