Hauptmenü

Bestechung von Abgeordneten muss auch in Deutschland endlich strafbar sein

Vor mehr als einem Jahr hat die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (Drs. 17/8613) in den Bundestag eingebracht. Die Anhörung des Rechtsausschusses hat im Oktober 2012 stattgefunden. Seither verhindern die Koalitionsfraktionen die abschließende Beratung im Rechtsausschuss durch stetige Vertagung. Obwohl international tätige deutsche Unternehmen immer vehementer eine gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung einfordern, entzieht sich die Koalition der Diskussion um die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung. Sie nimmt damit sehenden Auges in Kauf, dass die Bundesrepublik mit jedem Monat international an Ansehen verliert.

Die von der Union gerne reklamierten verfassungsrechtlichen Bedenken sind an den Haaren herbeigezogen. Von den Unterzeichnern des UN-Antikorruptions-Übereinkommens aus dem Jahr 2003 haben mittlerweile 165 Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert. Nicht umgesetzt haben das Abkommen Syrien, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea - und bedauerlicherweise die Bundesrepublik Deutschland. Keine gute Gesellschaft, in der wir uns befinden.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka hat mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder und den Berichterstattern der Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke einen Vorschlag für eine fraktionsübergreifende Initiative zur Regelung der Abgeordnetenbestechung erarbeitet. Der Entwurf wird zumindest von der Fraktionsspitze der Union nicht mitgetragen. Vor dem Hintergrund zunehmenden internationalen Drucks bleibt zu hoffen, dass sich einzelne Abgeordnete der Union der Initiative anschließen. Wir sollten die Chance zu einer gesetzlichen Regelung noch in dieser Legislaturperiode nicht ungenutzt lassen. Alles andere schadet dem Ansehen Deutschlands in der Welt.