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Schutz der Arbeitskraft von Beschäftigten - SPD-Antrag fordert konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen

Viele Beschäftigte klagen über zunehmenden Leistungs- und Zeitdruck oder übermäßigen Stress. Diese Belastungen können zu psychischen Erkrankungen führen und hohe Kosten (Behandlungskosten, Fehlzeiten) verursachen. Sie sind mittlerweile die Hauptursache für Frühverrentungen. Gleichzeitig setzen die Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz oft nur unzureichend um. Außerdem werden psychische Belastungen bisher nicht als Gefährdung im Arbeitsschutzgesetz benannt. Die Regierung geht nur kleine Schritte um hier Verbesserungen zu erreichen.

Am 13. Mai 2013 soll eine öffentliche Anhörung zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten - Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren“ stattfinden. Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Wir SozialdemokratInnen fordern die Bundesregierung auch auf, eine „Anti-Stress-Verordnung“ zu erlassen.

Unser Antrag fordert weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Einzelnen fordern wir:

  • Umsetzung/Weiterentwicklung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)Ziel des in § 84 SGB IX geregelten Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist, eine Ausgrenzung von Langzeiterkrankten zu vermeiden. Das Verfahren soll systematisch und präventiv den betrieblichen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit nachgehen und Gegenmaßnahmen ermitteln. Ein erfolgreiches BEM liegt im Interesse des Arbeitgebers. Es fördert Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Beschäftigten, vermindert Fehlzeiten und krankheitsbedingte Personalkosten. ArbeitgeberInnen sind seit 2004 zum BEM zwar verpflichtet; viele kommen dieser Pflicht jedoch nicht nach.
  • Erlass einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit („Anti-Stress-Verordnung“)Das Arbeitsschutzgesetz gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor, Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf physische und psychische Belastungen vorzunehmen. Eine Anti-Stress-Verordnung erleichtert die Handhabung des Gesetzes. Für ArbeitgeberInnen und die Aufsichtsbehörden der Länder wird ein verbindlicher Bezugsrahmen geschaffen.
  • Mitbestimmungsrecht für ArbeitnehmervertreterInnen beim Gesundheitsmanagement - alterns- und altersgerechte Arbeitsplätze gefordertWir wollen den Betriebsratsgremien ein Mitbestimmungsrecht bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen einräumen, um dem physischen und psychischen Verschleiß vorzubeugen. Wir brauchen alterns- und altersgerechte Arbeitsplätze sowie ein echtes Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitgeber hat angemessene finanzielle Mittel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zur Verfügung zu stellen.
  • Verstärkte Beteiligung der Krankenkassen bei betrieblicher GesundheitsförderungArbeitgeber werden verpflichtet, mit einer im Betrieb vertretenen Krankenkasse ein Konzept zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu erarbeiten. Zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten müssen die Arbeitgeber Ressourcen zur Verfügung stellen und die Beschäftigten (auch Privatversicherte) zur Teilnahme freistellen. Die verbleibenden Krankenkassen der Beschäftigten im Betrieb sollen sich an den Kosten der betrieblichen Gesundheitsförderung beteiligen.
  • Flächendeckende Umsetzung von GefährdungsbeurteilungenDas Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber schon heute, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen zu treffen. Dazu gehört eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. In der Praxis wird diese jedoch nur in der Hälfte der Betriebe erstellt.-    Wir fordern eine Dokumentationspflicht, um besser nachvollziehen zu können, wer seiner Pflicht nicht nachkommt. Psychische Gefährdungen sollen explizit miterfasst werden.-    Die Aufsichtsbehörden der Länder und Unfallversicherungsträger sollen die Umsetzung strenger überwachen und Verstöße sanktionieren. Sie brauchen dafür mehr Personal.
  • Prüfauftrag zur Aufnahme psychischer Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste.Durch eine Aufnahme psychischer Erkrankungen können nicht nur Prävention, sondern auch Rehabilitation und Entschädigung durch die Unfallversicherung ermöglicht werden.
  • Strategie zur Weiterentwicklung des Arbeits- und GesundheitsschutzesDie Bundesregierung soll eine Strategie erarbeiten, die Arbeits- und Gesundheitsziele beinhaltet. Die Erfolge sollen jährlich per Bericht vorgelegt werden. Ziel ist es, bestehende Forschungslücken zu schließen, wirksame Handlungsmöglichkeiten bezüglich des Arbeitsschutzes und betrieblichen Gesundheitsförderung branchenspezifisch aufzuarbeiten und den Umsetzungsstand zum Arbeitsschutz, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur Gesundheitsförderung zu erfassen.
  • Flexible Übergänge für ältere BeschäftigteUm Beschäftigten den Übergang in die Rente zu erleichtern, fordern wir die erleichterte Möglichkeit zur Entrichtung von Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, um Abschläge auszugleichen. Darüber hinaus soll eine Teilrente ab dem 60. Lebensjahr eingeführt werden.

Ich bin gespannt, welche Ergebnisse die am 13. Mai 2013 zu unserem Antrag stattfindende öffentliche Anhörung bringen wird.