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Prävention vor Rehabilitation vor Pflege

In einer sozialen Gesundheitswirtschaft gehört die Orientierung auf die Beschäftigten und auf die Patientinnen und Patienten zusammen. Hierzu gehört der Bereich Rehabilitation. Obwohl das Prinzip Prävention vor Rehabilitation vor Pflege gesundheitspolitisch unumstritten ist, fehlt es an einem Präventionsgesetz und an einer nachhaltigen und ausreichenden Finanzierung rehabilitativer Leistungen.

Der Einladung der ver.di Bundesfachkommission Rehabilitation zu einem fachlichen Austausch in der ver.di Bundesverwaltung am 13. März bin ich sehr gerne gefolgt. Für die aus unterschiedlichen Trägerstrukturen und Bundesländern kommenden Kolleginnen und Kollegen war es bedeutsam, die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion zur Rehabilitation, insbesondere zu ihrer Finanzierung, genauer kennenzulernen. Und ich bin dankbar für die Informationen aus der bundesweiten Praxis der Rehabilitation.

Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ist Rehabilitation vor allem ein Thema der Arbeits- , Sozial- und GesundheitspolitikerInnen. Unterschieden werden drei Rehabilitationsleistungen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen Rehabilitation, zur sozialen Rehabilitation. Diese Leistungen können stationär, teilstationär oder ambulant erbracht werden, die Finanzierungen erfolgen durch unterschiedliche Kostenträger. Derzeit besteht der Eindruck, dass die unterschiedlichen Kostenträger sich die jeweiligen Reha-Kosten zuschieben wollen, eine für Patientinnen und Patienten sehr unbefriedigende Situation.

Wir SozialdemokratInnen wollen, dass der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Pflege“ nicht nur eine Formel ist sondern dass er auch für Menschen höheren Alters gilt. Wir wollen eine konsequentere Umsetzung der Möglichkeit der Anstellung von HeimärztInnen bzw. der Kooperation zwischen stationären Einrichtungen und den niedergelassenen ÄrztInnen. Wir verwehren uns gegen Bestrebungen der unterschiedlichen Kostenträger für Rehabilitation, die jeweiligen Kosten auf Dritte abzuschieben. Für uns ist geriatrische Rehabilitation tatsächlich medizinische Rehabilitation. Der in § 40 SGV V verankerte Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation muss eingelöst werden. Die Krankenkasse muss der Pflegekasse 3 072 Euro für pflegebedürftige Versicherte zahlen, für die innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung keine notwendige Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden ist. Die Praxis zeigt, dass dies oft nicht erfolgt und der Betrag offensichtlich zu gering zu sein scheint und daher erhöht werden muss.

Wir wollen, dass alle Reha-Anträge an einer Stelle gebündelt und unabhängig von der Zuständigkeit eines Kostenträgers dort zu prüfen und zu entscheiden sind.

Wir sprechen uns in unserem Antrag „Den demographischen Wandel bei den Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung besser berücksichtigen“ (Drs. 17/8602) für eine Ausweitung der Mittel, für ein Lüften des Reha-Deckels, aus.

Es ist schwierig eine Vorausschau darüber zu treffen, ob in Zukunft erhöhte Ausgaben auf die gesetzlichen Krankenversicherungen für ambulante und stationäre Rehabilitation zukommen werden. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass in einer Gesellschaft des längeren (Arbeits-)Lebens insbesondere die Gesunderhaltung vor allem der älteren Erwerbstätigen eine große Herausforderung ist. Seit Jahren ist ein Anstieg der Reha-Anträge aufgrund psychischer Erkrankungen wahrzunehmen. Hier bedarf es weiterer Unterstützungen. Investitionen in Reha-Leistungen lohnen sich auch volkswirtschaftlich.

Die sozialdemokratischen Arbeits-, Sozial- und GesundheitspolitikerInnen arbeiten nicht nur beim Thema Rehabilitation sondern auch beim Thema Teilhabe und Inklusion eng zusammen. Wir werden kein Lohndumping auf Kosten der Beschäftigen zulassen und machen uns auch im Wachstumsmarkt Gesundheitswirtschaft für „Gute Arbeit“ stark. Wir wollen eine Bürgerversicherung, denn diese bedeutet mehr Solidarität in der Gesundheitsfinanzierung, bedeutet somit auch mehr Solidarität für rehabilitative Leistungen.