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SPD fordert gesetzliche Regeln zur Stärkung der Tarifeinheit

Die Tarifautonomie ist ein zentraler Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb Regeln gegen die zunehmende Zersplitterung der Tarifpolitik. Ich stimme Hubertus Heil zu, der eine gesetzliche Regelung anmahnt, um die Tarifeinheit nach dem Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarif“ zu stärken. Kanzlerin Merkel ist gefordert, dem Angebot von Frank-Walter Steinmeier zuzustimmen, um „kurzfristig eine fraktionsübergreifende Initiative auf den Weg zu bringen, um schnell zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.“ Die Tarifeinheit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in der Bundesrepublik bewährt, weil sie eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems verhindert und der Spaltung von Belegschaften entgegengewirkt hat.

Bislang besagte der Grundsatz der Tarifeinheit, dass in Unternehmen normalerweise nur ein Tarifvertrag gelten soll. Dieser Grundsatz musste nach zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts 2010 jedoch aufgegeben werden. Allerdings ließ das Bundesarbeitsgericht in seiner Begründung explizit offen, dass der Deutsche Bundestag die Möglichkeit hat, die Tarifeinheit gesetzgeberisch zu regeln.

Schwarz-Gelb bleibt untätig
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände forderten bereits den Gesetzgeber in einer gemeinsamen Initiative dazu auf, in dieser Richtung tätig zu werden. Wir SozialdemokratInnen haben Kanzlerin Merkel schon Mitte 2010 angeboten, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen – passiert ist seitdem jedoch nichts. Wir fordern von der Bundesregierung, endlich einen mit den Sozialpartnern abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass die Tariflandschaft in Deutschland weiter zersplittert. Die Folge könnte sein, dass relativ kleine Spartengewerkschaften ganze Betriebe lahmlegen, um ihre speziellen Interessen durchzusetzen.

Spartengewerkschaften auch im Gesundheitswesen
Spartengewerkschaften schwächen und spalten – diese Erfahrungen haben die Beschäftigten im Gesundheitssystem in den letzten Jahren mit dem Marburger Bund machen müssen. Zwar hat dieser für seine Klientel der Klinikärzte in den letzten Jahren substantielle Verbesserungen in der Vergütung oder den Arbeitszeiten erstritten. Diese Verbesserungen gingen jedoch zum großen Teil auf Kosten des Pflegepersonals in den Krankenhäusern. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der Klinikärztinnen und Klinikärzte um ca. 20.000 erhöht. Im gleichen Zeitraum schrumpfte im Gegensatz dazu die Zahl der Pflegekräfte im stationären Bereich um bis zu 50.000. Extreme Arbeitsverdichtung, mit all ihren negativen Begleiterscheinungen für die in der Pflege noch verbliebenen Beschäftigten, war und ist die Folge.

Fazit: Das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarif“ ist das erfolgreichste Geschäftsmodell bei der Ausgestaltung von Tarifverträgen. Dass arbeitnehmerfreundliche Klein- oder Scheingewerkschaften keine Zukunft haben, zeigte auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010. Die Richterinnen und Richter hatten entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit- und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig sei. Zweck der CGZP war es, arbeitgeberfreundliche Tarifverträge zu Stundenlöhnen von teilweise nicht mehr als 5 Euro und schlechten Arbeitsbedingungen abzuschließen.