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Neue Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“

Am 25. Januar hat der Deutsche Bundestag ein neues Gentechnikrecht verabschiedet und damit die Rahmenbedingungen für die grüne Gentechnik konkretisiert. Alle bekommen nun Klarheit darüber, ob das Essen auf unserem Tisch Gentechnik enthält ist oder nicht. Über ein Jahr haben wir „ELVerInnen“ (AG Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz) harte Verhandlungen mit der Union geführt. Mit dem jetzigen Kompromiss können wir SozialdemokratInnen erst mal zufrieden sein.

 Für mich ist der Zugewinn an Transparenz für uns VerbraucherInnen der wichtigste Erfolg der SPD-Fraktion. 80 Prozent der VerbraucherInnen wollen gentechnikfreie Nahrungsmittel kaufen. Die durchgesetzte freiwillige Kennzeichnungsregel „ohne Gentechnik“ ist ein deutlicher Fortschritt. Schließlich waren bisher gentechnische Verunreinigungen ohne jegliche Deklarationspflicht erlaubt, wenn sie den Grenzwert von 0,9 Prozent nicht überschritten. Hier haben wir europaweit eine deutliche Grenze eingezogen und werden daher auch von Umwelt- und Verbraucherverbänden unterstützt.

 „Ohne Gentechnik“ bedeutet: So deklarierte Lebensmittel dürfen weder gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten noch aus oder durch GVO hergestellt werden. Auch Verunreinigungen mit (zugelassenen) GVO sind nicht erlaubt bzw. dürfen die Nachweisgrenze von 0,1 Prozent nicht überschreiten. Grundsätzlich dürfen auch keine Zusatzstoffe bzw. Enzyme zugesetzt werden, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren gewonnen wurden. Für tierische Produkten wie Fleisch, Eier und Milch gilt zusätzlich, dass die Tiere nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden dürfen. Da viele Landwirte ihre Futtermittel aber aus dem EU-Ausland beziehen, sind länderspezifische Regelungen nicht mehr praktikabel. Nur für die Futtermittel gilt deshalb die EU-Kennzeichnung, d.h. eine Verunreinigung von bis zu 0,9 Prozent ist erlaubt.

 Landwirte, die auf konventionellen oder ökologischen Anbau setzen, können aufatmen. Felder, auf denen Genmais angebaut wird - andere gentechnisch veränderte Pflanzen sind für den Freilandanbau bisher nicht zugelassen -, müssen von Öko-Landflächen mindestens 300 Meter und von konventionell genutzten Flächen mehr als 150 Meter entfernt sein. Wir wollen so bei den Nachbarn gentechnische Verunreinigungen ausschließen.

 Wenn es dennoch z.B. durch Pollenflug zu einer Übertragung von Genen kommt, gilt nach EU-Recht eine Null-Toleranz: Auskreuzungsprodukte sind nicht zugelassene Pflanzen. Sie dürfen nicht in den Handel gebracht werden und dürfen nicht in die Lebensmittel- oder Futterkette gelangen. Für Schäden, die den konventionellen und ökologischen Betrieben daraus entstehen, haften die Anbauer von gentechnisch veränderten Pflanzen. Das gilt insbesondere bei Verunreinigungen von über 0,9 Prozent. Die SPD-Fraktion hat erfolgreich abgewehrt, dass wir SteuerzahlerInnen in diesen Fällen zur Kasse gebeten werden. Damit haben wir uns auch beim Haftungsrecht durchgesetzt.

Beitrag von Mechthild Rawert für die Mitgliederzeitung "Mitgestalten" der SPD Tempelhof-Schöneberg, März 2008