Jede vierte Frau in Deutschland ist oder war von häuslicher Gewalt betroffen. Dabei sind in 90 Prozent der Fälle Männer die Täter und Frauen die Opfer - zusammen mit ihren Kindern. Um Schutz davor zu suchen, flüchten viele der betroffenen Frauen, oft gemeinsam mit den Kindern, in eines der ca. 360 Frauenhäuser in Deutschland. Allein im Jahr 2011 mussten an dessen Türen allerdings rund 9.000 Frauen abgewiesen werden, weil es zu wenig Plätze gab.
Aktion „Tür auf!“ von TERRE DES FEMMES
Mit der Aktion „Tür auf! Schutzräume für alle gewaltbetroffenen Frauen“ möchte TERRE DES FEMMES auf ihre Forderung nach mehr Schutzräumen für von Gewalt betroffene Frauen aufmerksam machen. TERRE DES FEMMES klärt als Frauenrechtsorganisation dort auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, zeigt, wo Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei.
Deshalb wurde am 25. November 2016 vor dem Brandenburger Tor zu einer Kundgebung aufgerufen. Vor Ort war neben vielen anderen auch Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF). Mit einem Schauspiel sollte verdeutlicht werden, wie gravierend die Situation in deutschen Frauenhäusern ist. Viele der schutzsuchenden Frauen wurden schon an der Tür aus Platzmangel oder fehlender Barrierefreiheit abgewiesen.
Darum möchte TERRE DES FEMMES die Regierung an ihre menschenrechtliche Verpflichtung gegenüber schutzbedürftigen Frauen erinnern. Die Organisation verweist damit auf die 2011 vom Europarat beschlossene Istanbul-Konvention, die sich gegen Gewalt an Frauen richtet. Mit seiner Unterschrift unter diese Konvention hat sich auch Deutschland unter anderem dazu verpflichtet, flächendeckend und auf alle Regionen verteilt Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen. Im Klartext bedeutet das: Pro 10.000 EinwohnerInnen muss in Frauenhäusern mindestens Platz für eine Familie sein. Im Osten Deutschlands und in ländlichen Gebieten haben Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen, bisher allerdings noch die größten Probleme, einen Zufluchtsort zu finden.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen - global, national und regional
Es ist es von höchster Wichtigkeit, dass jede schutzsuchende Frau, unabhängig von Alter, Herkunft, Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Sprachkennnissen, einen Schutzraum erhält. Und das nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss immer und überall auf der globalen, nationalen und regionalen Tagesordnung stehen - egal ob im Frieden, Krieg oder Konflikt. Dafür muss die Prävention vor Gewalt allerdings noch weiter ausgebaut werden, meint Dubravka Simonovic, UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen.
In Sensibilisierungskampagnen müsse in Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtinstitutionen, der Zivilgesellschaft und NGOs präventiv auf Gewalt gegen Frauen eingegangen werden. Dafür müssen auch Männer und Jungen sinnvoll mit einbezogen werden. Ebenfalls essentiell sei die Ausbildung von ExpertInnen und deren Einsatz in der Justiz und Rechtspraxis, in Strafverfolgungsbehörden und Bereichen des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und im Bildungssystem. Zusätzlich braucht es angemessene Dienstleistungen für betroffene Frauen, wie ausreichende Notunterkünfte, Schutzdienste und geschlechterspezifischer Zugang zu Gerichten.
Jede Frau hat das Recht auf ein freies Leben!
Gewalt gegen Frauen und Mädchen findet täglich und mitten in der Gesellschaft statt. Und das zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder im Internet. Die Täter stammen oft aus dem nächsten Umfeld: Der Partner, der Vater, ein guter Bekannter oder der Kollege. Für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sei es körperliche, sexuelle, psychische, finanzielle oder soziale Gewalt, darf es in unserer Gesellschaft und überall auf der Welt keinen Platz geben!
Mit der Reform des Sexualstrafrechts wurde in diesem Jahr ein wichtiger Schritt zum Schutz von Frauen vor Gewalt gemacht. Jetzt gilt auch im deutschen Sexualstrafrecht der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Negative Stereotypen und soziale Normen müssen weiter so verändert werden, dass Frauen nicht als stille Opfer wahrgenommen werden, die sich nicht für ihre Recht einsetzen. Jede Frau hat das Recht auf ein freies Leben!
Entstehung des Gedenktages am 25. November
Der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ am 25. November geht auf die Ermordung der Schwestern Mirabal zurück. An diesem Tag im Jahr 1960 wurden die jungen Frauen nach monatelanger Folter durch den Geheimdienst der Dominikanischen Republik getötet. Der Grund: Sie haben gegen den damaligen Diktator Rafael Trujillo protestiert. Im Jahr 1999 wurde der 25. November von den Vereinten Nationen als offizieller Gedenktag anerkannt.