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Durchbruch beim Länderfinanzausgleich und Kooperationsverbot

 Als Sprecherin der Landesgruppe Berlin begrüße ich den Beschluss der MinisterpräsidentInnenkonferenz vom 14. Oktober 2016 zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 werden Bund und Länder durch die Neuregelung weiterhin einen solidarischen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkräfte der Länder vornehmen.

Anstatt des bisherigen Umsatzsteuervorwegausgleichs wird die Verteilung des Länderanteils der Umsatzsteuer künftig durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft der Länder und unter Einbeziehung einer besonderen Einwohnerwertung bei den Stadtstaaten erfolgen. Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten ist für Berlin von hoher Bedeutung und bleibt unverändert. Berlin kann bis zum Jahr 2020 voraussichtlich mit etwa 495 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen rechnen. Damit können die wegfallenden Einnahmen aus Solidarpakt, Entflechtungsmitteln und Konsolidierungshilfen kompensiert werden.

Zugleich trägt die Regelung durch mehr Transparenz in der Umverteilung dazu bei, das Konfliktpotenzial zwischen Geber- und Nehmerländern zu reduzieren.

Der neue Finanzausgleich soll unbefristet gelten, nach dem Jahr 2030 können der Bund oder mindestens drei Länder eine Neuordnung einfordern.

Das Kooperationsverbot fällt

Im Zuge der Einigung konnte endlich auch der Grundstein für das Ende des Kooperationsverbots gelegt werden. Damit ist der Weg frei, um die von der SPD geforderte nationale Bildungsallianz zu schmieden. Der Bund kann künftig die Länder durch gezielte Investitionen über die Digitale Ausstattung hinaus auch die Sanierung von Schulen, den Ganztagsschulausbau und die Stärkung der Berufsschulen unterstützen. Die erste Rate des Bundes über 3,5 Mrd. Euro für das Schulsanierungsprogramm wurde bereits am 14. Oktober 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen. So kann auch der Bund einen entscheidenden Beitrag für mehr Chancengleichheit in der Bildung leisten.

Privatierungsverbot von Autobahnen und Bundestraßen

Die MinisterpräsidentInnen der Länder haben außerdem beschlossen ein Privatisierungsverbot von Autobahnen und Bundestraßen im Grundgesetz zu verankern und sie unwiderruflich als öffentliches Eigentum festzuschreiben. Durch eine neue privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr, die unter staatlicher Regelung steht, sollen in Zukunft Planung und Bau von Straßen beschleunigt und länderübergreifend vereinfacht werden.