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Keine Beschneidung der Mitwirkungsrechte der Länder beim Verkauf von BIMA-Immobilien!

 Die Mitglieder der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion sprechen sich für die Beibehaltung der Mitwirkungsrechte des Bundesrats beim Verkauf von Bundesimmobilien und klar gegen die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angestrebte Abschaffung der Mitentscheidungsrechte des Bundesrats beim Verkauf von Grundstücken des Bundes aus.

Die Mitwirkung der Länder und die Abwägung von Gemeinwohlaspekten beim Verkauf von Grundstücken des Bundes haben sich bewährt. Die Bundesländer müssen die Möglichkeit haben Aspekte der Stadtplanung und des Gemeinwohls bei Grundstücksverkäufen der BIMA zu gewichten und gegebenenfalls Widerspruch gegen reine Vermögensinteressen des Bundes einzulegen, das ist beim Verkauf des Dragoner Areals deutlich geworden.

Durch die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagene Änderung der Bundeshaushaltsordnung in § 64 würde der Bundesrat in seinen Rechten als Haushaltsgesetzgeber zu Gunsten des Vermögensinteresses des Bundes beschnitten.

Wir begrüßen den auf Berliner Initiative vorgebrachten Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, nach dem BIMA-Verkäufe grundsätzlich zunächst der jeweiligen Kommune zum Verkehrswert angeboten werden sollen. Wir plädieren darüber hinaus dafür, auch eine Abgabe von Bundesimmobilien unter dem Verkehrswert zu ermöglichen, wenn strenge Kriterien für die soziale Stadtentwicklung angelegt werden.

Dadurch werden die Kommunen frühzeitig einbezogen und können Aspekte der Stadtentwicklung und der Quartiersplanung abwägen. Wir unterstützen ausdrücklich Sigmar Gabriels klare Absage im Bundeskabinett an den Vorschlag des Finanzministeriums.

Die Mitglieder der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion sprechen sich für die Beibehaltung der Mitwirkungsrechte des Bundesrats beim Verkauf von Bun-desimmobilien und klar gegen die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angestrebte Abschaffung der Mitentscheidungsrechte des Bundesrats beim Verkauf von Grundstücken des Bundes aus.
Die Mitwirkung der Länder und die Abwägung von Gemeinwohlaspekten beim Ver-kauf von Grundstücken des Bundes haben sich bewährt. Die Bundesländer müssen die Möglichkeit haben Aspekte der Stadtplanung und des Gemeinwohls bei Grund-stücksverkäufen der BIMA zu gewichten und gegebenenfalls Widerspruch gegen reine Vermögensinteressen des Bundes einzulegen, das ist beim Verkauf des Dra-goner Areals deutlich geworden.
Durch die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagene Änderung der Bundeshaushaltsordnung in § 64 würde der Bundesrat in seinen Rechten als Haushaltsgesetzgeber zu Gunsten des Vermögensinteresses des Bundes beschnit-ten.
Wir begrüßen den auf Berliner Initiative vorgebrachten Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion, nach dem BIMA-Verkäufe grundsätzlich zunächst der jeweiligen Kommune zum Verkehrswert angeboten werden sollen. Wir plädieren darüber hin-aus dafür, auch eine Abgabe von Bundesimmobilien unter dem Verkehrswert zu er-möglichen, wenn strenge Kriterien für die soziale Stadtentwicklung angelegt werden.

 

 

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2016-09-14_Stellungnahme LG Berlin BIMA-Pläne.pdf104.42 KB