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Die parlamentarische Debatte des Pflegeberufereformgesetzes ist gestartet

Mechthild Rawert, Berichterstatterin für Pflege in der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe am 18. März 2016 im Deutschen Bundestag:

Am 18. März 2016 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) in erster Lesung debattiert. Wir schaffen damit die Grundlagen für ein zukunftsfestes Berufsbild „Pflege“. Mit der Reform werden die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt. Künftig werden die Ausbildungsinhalte allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Der größte Teil der Ausbildung findet in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt. Anschließend folgt eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Das Gesetz wird ergänzt durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten wird. Eckpunkte zu dieser Verordnung liegen bereits vor und werden in die parlamentarische Debatte einbezogen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns seit langem dafür ein, eine neue Grundlage für eine gerecht finanzierte, moderne und durchlässige Pflegeausbildung zu finden. Dies ist jetzt nach mehr als 10-jähriger Diskussion mit den Pflegefachkräften und ihren Verbänden, mit ExpertInnen aus der Wissenschaft aber auch den Wohlfahrtsverbänden endlich gelungen. Wir sind überzeugt: Wir steigern damit auch die Attraktivität des Pflegeberufs und langfristig die Qualität der Pflege insgesamt.

Die generalistische Pflegeausbildung wird auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten und damit die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Pflegebereichen vereinfachen. Aufgrund der vielfältigeren Ausbildungsstruktur vergrößern sich für die Pflegekräfte die Chancen auf wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wir sorgen für bessere Bedingungen für die Auszubildenden und alle Pflegefachkräfte, indem wir bessere Berufseinsatz- und Aufstiegschancen schaffen. Wir bekämpfen den Fachkräftemangel in der Pflege und verbessern so die pflegerische Versorgung.Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Anbieter sowohl im ambulanten als auch im (teil-)stationären Bereich steigen. Dies führt langfristig auch zu mehr Lohngerechtigkeit in diesem sogenannten „Frauenberuf“. Heute ist dieser noch deutlich unterbezahlt.Wir sichern die Finanzierung der Pflegeausbildungen langfristig ab. Dazu gehört auch, dass die Erhebung von Schulgeld bundesweit ausgeschlossen wird. Stattdessen sollen alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Dieses neue Pflegeberufsbild führt zu mehr Wertschätzung und fördert so auch die Angleichung der Einkommen in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege. Dieser Schritt Richtung mehr Lohngerechtigkeit bedeutet auch mehr Gleichstellung für Frauen in einem sozialen Beruf. Wir stärken auch damit die Fachkräftebasis in der Pflege.

Wenn wir heute die Pflegeberufe attraktiver machen, verbessern wir damit morgen die pflegerische Versorgung für alle, besonders auch die von Kindern und älteren Menschen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Geplant ist der erste Ausbildungsjahrgang für 2018. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.