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Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Am 27. Januar 2016, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, erinnerten der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in einer gemeinsamen Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten. Nach der Begrüßung durch Anja Kofbinger, LSVD-Landesvorstandmitglied, hielt Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration (SPD), die Gedenkrede.

Petra Köpping wies darauf hin, dass bereits kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten die schwulen und lesbischen Lokale Berlins geschlossen und nach und nach die gesamte Infrastruktur der deutschen Homosexuellenbewegung vernichtet wurde. Ab Herbst 1934 wurden homosexuelle Männer systematisch verfolgt. Sie verschärften den §175 StGB. Dadurch wurde nicht nur der Geschlechtsverkehr zwischen schwulen Männern kriminalisiert, sondern jede Form mann-männlicher Intimität. Die Strafen wurden von einem halben auf fünf Jahre heraufgesetzt. Tausende Homosexuelle kamen in KZs, viele wurden ermordet.

Mit Ende der Naziherrschaft war das Ende des § 175 noch lange nicht in Sicht. Ende der 1950er Jahre liberalisierte die DDR den Paragrafen und verzichtete auf die Verfolgung erwachsener homosexueller Paare. In der alten Bundesrepublik war es erst die sozialliberale Koalition, die 1973 den Sex von erwachsenen Schwulen straffrei stellte. 1988 strich die DDR den „Schwulenparagrafen“ aus ihren Strafgesetzen. Im vereinten Deutschland wurde „der 175“ erst 1994 aufgehoben. Nachdrücklich verwies die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration darauf hin, dass es bis heute noch nicht gelungen ist, eine Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen § 175 Verurteilten durchzusetzen.

Petra Köpping schlug aber auch den Bogen in die Gegenwart und stellte fest, dass Homosexualität in über 80 Staaten dieser Welt unter Strafe steht und in etlichen Ländern das Strafmaß die Todesstrafe ist. Doch auch in Deutschland können Schwule, Lesben, Bi-sexuelle und Transmenschen noch immer nicht überall frei und gleich leben. Sie erleben immer noch Ausgrenzung und Diskriminierung. Sie und ihr Mann haben zwei geflüchtete homosexuelle Männer in ihre Wohnung aufgenommen, da sie in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht sicher waren.  Dafür erhielt sie von den Teilnehmer*innen der Gedenkveranstaltung einen „Sonderapplaus“.

Zur Erinnerung an die verfolgten Homosexuellen legte ich gemeinsam mit Petra Nowacki, Vorsitzende der Queer-Sozis Tempelhof-Schöneberg, einen Kranz am Denkmal nieder.