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BImA-Häuser in Schöneberg: Sorge der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung

Der geplante Verkauf von drei bundeseigenen Häusern in der Schöneberger Großgörschen-/Katzlerstraße durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschäftigt mich sehr. Diese sollen in einem Bieterverfahren zum Höchstgebot verkauft werden - von insgesamt 7,1 Mio. Euro Verkaufserlös ist die Rede. Ein Betrag, den zum Beispiel eine städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht leisten kann. Und das, obwohl sie mit den MieterInnen gemeinsam ein Konzept erarbeitet hatte, das auch die Bereitschaft der Mietparteien zu Mieterhöhungen vorsah.

Die Sorge der Mieterinnen und Mieter, sich künftig ihre Wohnungen nicht mehr leisten zu können, stand im Mittelpunkt einer Diskussion der Betroffenen mit Politik und BImA am 3. September 2014 auf Einladung des Quartiersrats Schöneberger Norden im PallasT.
Die Ausgangslage ist kompliziert: Gemäß BImA-Gesetz ist es Aufgabe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, "nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern" (§ 1 Abs. 1 Satz 6). Hinter dieser Formulierung steckt der Grundsatz, beim Verkauf der Liegenschaften des Bundes einen möglichst hohen Kaufpreis zugunsten des Bundeshaushalts zu erzielen. Dazu greift die BImA entweder zu Verkehrswertgutachten oder zu Bieterverfahren - kaufen darf dann, wer am meisten zahlt.
Auf der anderen Seite steht das öffentliche Interesse Berlins, den Anstieg der Mieten in der Stadt einzudämmen und die soziale und kulturelle Mischung in den Kiezen zu erhalten. Als Folge des Verkaufs wird eine Verdrängung der MieterInnen befürchtet, denn der von der BImA festgesetzte Verkehrswert von 7,1 Mio. Euro lässt sich weder durch die aktuellen Mietverträge noch durch moderate Mieterhöhungen erzielen. Es drohen Luxussanierung oder Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) forderte deshalb im Rahmen der Diskussion ein Moratorium hinsichtlich des Verkaufs. Auch wenn die BImA nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich nach dem Höchstpreisverfahren vorgehen solle, müsse im Falle besonders umstrittener Häuser nicht umgehend ein Verkauf erfolgen. Vielmehr erwarte er von der BImA, einer nachgeordneten Behörde des Bundes, dass sie sensibel sei für politische Diskussionen und die Einwände vor Ort.
Diese politische Diskussion führe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen auch intensiv in der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion. Es geht vor allem darum, dass ein ausnahmsloser Verkauf der Liegenschaften zum Höchstpreis die Anstrengungen zur Entspannung des Mietenmarkts konterkariert. Während wir mit dem "Bündnis für bezahlbares Wohnen", mit Wohnungsneubau und Mietpreisbremse den Druck auf die Mieten zu bremsen versuchen, führt die Strategie der BImA im Gegenteil zu Verdrängung und neuer Knappheit am Wohnungsmarkt.
Ein wichtiger Ansatzpunkt wird deshalb sein, die Kriterien zur Ermittlung des Verkaufspreises durch die BImA auch diesen Interessen anzupassen. Kaufpreise, die durch eine Weitervermietung an die vorhandenen MieterInnen gar nicht zu decken sind, bedeuten im Umkehrschluss, dass die BImA eine Entmietung der Häuser und Umwandlung in Eigentumswohnungen für die Zukunft einkalkuliert. Würde der Verkehrswert stattdessen anhand realistischer und sozial verträglicher Mieterlöse kalkuliert, dann wäre auch ein Vorkaufsrecht für städtische Wohnungsbaugesellschaften möglich, die nicht allein den Profit, sondern auch Wohnumfeld und soziale Mischung im Blick haben. 
Wichtig ist außerdem, dass die BImA-Politik transparenter wird. Auch wir Abgeordnete bekommen nur mühsam einen Überblick über die Grundstücke und Häuser, die von der BImA zum Verkauf angeboten werden sollen. Durch die zumeist nicht-öffentlichen Gutachten lässt sich außerdem kaum nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Verkehrswerte kalkuliert werden.
Auch in der Berliner Landespolitik war ein Lernprozess nötig, der inzwischen zu einem Umdenken in der Liegenschaftspolitik geführt hat. Statt der Höchstpreisverfahren sind in unserer neuen Liegenschaftspolitik inzwischen Konzeptverfahren möglich, die bei Verkauf auch die Wirkungen auf Stadtteil und Kiez mit berücksichtigen. Dieses Umdenken wollen wir auch für die Liegenschaften des Bundes erreichen.

Die Sorge der Mieterinnen und Mieter, sich künftig ihre Wohnungen nicht mehr leisten zu können, stand im Mittelpunkt einer Diskussion der Betroffenen mit Politik und BImA am 3. September 2014 auf Einladung des Quartiersrats Schöneberger Norden im PallasT.

Die Ausgangslage ist kompliziert: Gemäß BImA-Gesetz ist es Aufgabe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, "nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern" (§ 1 Abs. 1 Satz 6). Hinter dieser Formulierung steckt der Grundsatz, beim Verkauf der Liegenschaften des Bundes einen möglichst hohen Kaufpreis zugunsten des Bundeshaushalts zu erzielen. Dazu greift die BImA entweder zu Verkehrswertgutachten oder zu Bieterverfahren - kaufen darf dann, wer am meisten zahlt.

Auf der anderen Seite steht das öffentliche Interesse Berlins, den Anstieg der Mieten in der Stadt einzudämmen und die soziale und kulturelle Mischung in den Kiezen zu erhalten. Als Folge des Verkaufs wird eine Verdrängung der MieterInnen befürchtet, denn der von der BImA festgesetzte Verkehrswert von 7,1 Mio. Euro lässt sich weder durch die aktuellen Mietverträge noch durch moderate Mieterhöhungen erzielen. Es drohen Luxussanierung oder Umwandlung in Eigentumswohnungen.

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) forderte deshalb im Rahmen der Diskussion ein Moratorium hinsichtlich des Verkaufs. Auch wenn die BImA nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich nach dem Höchstpreisverfahren vorgehen solle, müsse im Falle besonders umstrittener Häuser nicht umgehend ein Verkauf erfolgen. Vielmehr erwarte er von der BImA, einer nachgeordneten Behörde des Bundes, dass sie sensibel sei für politische Diskussionen und die Einwände vor Ort.

Diese politische Diskussion führe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen auch intensiv in der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion. Es geht vor allem darum, dass ein ausnahmsloser Verkauf der Liegenschaften zum Höchstpreis die Anstrengungen zur Entspannung des Mietenmarkts konterkariert. Während wir mit dem "Bündnis für bezahlbares Wohnen", mit Wohnungsneubau und Mietpreisbremse den Druck auf die Mieten zu bremsen versuchen, führt die Strategie der BImA im Gegenteil zu Verdrängung und neuer Knappheit am Wohnungsmarkt.

Ein wichtiger Ansatzpunkt wird deshalb sein, die Kriterien zur Ermittlung des Verkaufspreises durch die BImA auch diesen Interessen anzupassen. Kaufpreise, die durch eine Weitervermietung an die vorhandenen MieterInnen gar nicht zu decken sind, bedeuten im Umkehrschluss, dass die BImA eine Entmietung der Häuser und Umwandlung in Eigentumswohnungen für die Zukunft einkalkuliert. Würde der Verkehrswert stattdessen anhand realistischer und sozial verträglicher Mieterlöse kalkuliert, dann wäre auch ein Vorkaufsrecht für städtische Wohnungsbaugesellschaften möglich, die nicht allein den Profit, sondern auch Wohnumfeld und soziale Mischung im Blick haben. 

Wichtig ist außerdem, dass die BImA-Politik transparenter wird. Auch wir Abgeordnete bekommen nur mühsam einen Überblick über die Grundstücke und Häuser, die von der BImA zum Verkauf angeboten werden sollen. Durch die zumeist nicht-öffentlichen Gutachten lässt sich außerdem kaum nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Verkehrswerte kalkuliert werden.

Auch in der Berliner Landespolitik war ein Lernprozess nötig, der inzwischen zu einem Umdenken in der Liegenschaftspolitik geführt hat. Statt der Höchstpreisverfahren sind in unserer neuen Liegenschaftspolitik inzwischen Konzeptverfahren möglich, die bei Verkauf auch die Wirkungen auf Stadtteil und Kiez mit berücksichtigen. Dieses Umdenken wollen wir auch für die Liegenschaften des Bundes erreichen.