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Selbstbestimmung als Leitmotiv - Rechte Transsexueller stärken

Schwarz-Gelb hat versprochen - Schwarz-Gelb hat gebrochen! Diese Bilanz gilt auch für die im Koalitionsvertrag 2009 von CDU/CSU und FDP versprochene Reform des 1981 in Kraft getretenen Transsexuellengesetzes. Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in inzwischen sechs Urteilen, zuletzt im Januar 2011, in Teilen als verfassungswidrig eingestuft hat, ist außer Schuldzuschreibungen des einen Ministeriums an das andere nichts passiert. Bestehende Vorstellungen der FDP sind für die Betroffenen nicht weitreichend genug, scheiterten aber auch so schon an der Union.

Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar
Das Selbstbestimmungsrecht und damit die vom Grundgesetz garantierte Würde von Transsexuellen wird nicht ausreichend geachtet. Nur eine andere politische Mehrheit, nur Rot-Grün, wird die vielfachen Diskriminierungen rechtlicher und sozialer Art beseitigen.
Welche Neuregelungen nötig sind, um dem Selbstbestimmungsrecht von Transsexuellen ausreichend Rechnung zu tragen, war Thema meines Besuches am 31. Juli 2013 bei TransInterQueer e.v. (TrIQ) in der Glogauer Straße in Berlin-Kreuzberg. Begleitet wurde ich dabei von Georg Härpfner, Vorstandsmitglied der Schwulenberatung Berlin e.V..


TrIQ ist ein Verein, der seit 2006 existiert und ein professionelles Beratungsangebot in den Bereichen Transgender, Intersex und Queer bietet. Darüber hinaus leistet TrIQ Bildungs- und Aufklärungsarbeit zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit sowie zu queeren Lebensweisen. Dabei ist der Verein in enger Zusammenarbeit mit TrIQ IVIM, ABqueer e.V. und dem Transgender-Netzwerk Berlin (TGNB), sowie vernetzt mit vielen anderen Projekten, wie z.B. Queer Leben, 1-0-1 intersex und Transgender Europe (tgeu).
Die zentralen Forderungen der Trans*-Community sind:

  • Die Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens: Bisher müssen Transsexuelle, wenn sie ihre sexuelle Identität auch offiziell ändern möchten, sich einem aufwendigen und langwierigen medizinischen Begutachtungsprozess stellen. Das wird von den Betroffenen als entwürdigend und grundlos empfunden.
  • Aufhebung des Transsexuellengesetzes als „Sondergesetz“: Die Regelung in einem eigenen Gesetz ist eine unnötige Diskriminierung, die notwendigen Bestimmungen können in bestehendes Recht integriert werden.
  • Vereinfachung des Verfahrens der Änderung des Vornamens und des Personenstandes: Anstatt des aufwendigen gerichtlichen Verfahrens, sollte ein Antrag bei der zuständigen Behörde genügen.
  • Ausbau des Offenbarungsverbotes: Dritten ist es bereits jetzt verboten, den zuvor geführten Namen bzw. Personenstand ohne Einverständnis der betroffenen Person offenzulegen. Diese Regelung bleibt ohne Sanktionsmöglichkeiten aber ein zahnloser Tiger.
  • Rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen: Immer wieder werden notwendige geschlechtsangleichende Maßnahmen von den Kassen nicht übernommen, was nicht selten jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu Folge hat. Rechtssicherheit ist notwendig, im Interesse der Betroffenen aber auch im Interesse der Krankenkassen.

Ich unterstütze die Forderungen von TrIQ grundsätzlich. Ich unterstütze Forderungen nach Akzeptanz der sexuellen Vielfalt und dem Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ausdrücklich. Mit einer schwarz-gelb Koalition ist hier nichts zu machen wie in dieser Legislaturperiode deutlich geworden ist: Es wurden noch nicht einmal zufriedenstellende Vorschläge für eine Reform des Transsexuellengesetzes vorgelegt. Schwarz-Gelb ist ihrem Motto treu geblieben: Versprochen - Gebrochen.


Echte Gleichstellung und Minderheitenschutz nur mit der SPD, echter Wandel nur mit einer rot-grünen Bundesregierung!