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Unzureichender Versicherungsschutz für schwerstkranke und sterbende Menschen in der privaten Krankenversicherung

Anlässlich des bundesweiten „Aktionstag gegen den Schmerz“ am 04. Juni 2013 erklärt Mechthild Rawert, Mitglied des Gesundheitsausschuss der SPD-Bundestagsfraktion:

Die weit verbreitete Annahme, dass privat Krankenversicherte besser abgesichert sind als gesetzlich Krankenversicherte, trifft im Bereich schwerstkranker Menschen nicht zu.

Auf Initiative von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde 2007 der Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) als Rechtsanspruch für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt.

Für schwerstkranke und sterbende Menschen, die privatversichert sind, existiert dieser Rechtsanspruch jedoch nicht. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die SAPV aus dem Versicherungsvertrag. Private Versicherungsunternehmen weisen oft auch nicht auf die Risiken des fehlenden Rechtsanspruchs oder auf etwaige Zusatztarife hin. Das stellt die Deutsche Stiftung Patientenschutz für Schwerkranke, Pflegebedürftige und Sterbende e.V. in ihrem Weißbuch 2013 „Grenzen des Versicherungsschutzes für schwerstkranke und sterbende Menschen in der privaten Krankenversicherung“ fest.

Viele Menschen haben den Wunsch, in Würde und möglichst in der häuslichen Umgebung zu sterben. Dazu gehört eine erfolgreiche Schmerztherapie. Denn erst wenn die Schmerzen der PalliativpatientInnen ausreichend gelindert sind, haben diese die Möglichkeit, sich mit Wichtigerem zu beschäftigten, Abschied von der Familie zu nehmen, sich auf das Sterben vorzubereiten.