Um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, will die Bundesregierung verschiedene Regelungen des Anfang 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeldgesetzes anpassen. Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (16/10118) sollen in bestimmten Fällen künftig auch Großeltern das Recht auf Elternzeit bekommen, um ihre Enkel betreuen zu können.
Für die SPD- Bundestagsfraktion bedeutet eine moderne Familie, dass Frauen und Männer gleichermaßen zum Einkommen beitragen. Das sei klares familienpolitisches Ziel ihrer Fraktion, sagte die stellvertretende SPD- Fraktionsvorsitzende Christel Humme am 4. August auf der Veranstaltung „Familien haben Zukunft!“. Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert hatte im Rahmen der Fraktion- vor- Ort- Reihe in die Tempelhofer ufaFabrik geladen, um die Hürden und Chancen einer familienfreundlichen Politik und Unternehmenskultur in den Blick zu nehmen. "Wir als SPD- Fraktion haben in der Familienpolitik wichtige und richtige Weichen gestellt und werden uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Für eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie müssen wir aber auch die Unternehmen mit ins Boot holen", so Rawert.
Am 1. Juni treten das "Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft" und das "Gesetz zur Flexibilisierung der Freiwilligendienste" in Kraft.
Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
Es soll einen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts verhindern. Behörden können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung einer Vaterschaft anfechten.
Die Anerkennung einer Vaterschaft erfordert nach geltendem Recht nur zwei Erklärungen: Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter. Normalerweise zeigt ein Vater mit einer solchen Erklärung, dass er Verantwortung für das Kind
übernehmen will. Jedoch können Vaterschaften auch allein zu dem Zweck anerkannt werden, für das Kind und einen Elternteil einen Aufenthaltstitel zu erhalten. In solchen Fällen können Behörden die Vaterschaftsanerkennung nun anfechten.