Spätestens seit dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017 wird zusätzlich zum Gender Pay Gap und dem Gender Pension Gap gesamtgesellschaftlich auch verstärkt über den Gender Care Gap und über Modelle gesprochen, die es jeder Person ermöglichen soll, zeitgleich Erwerbs- und Sorgearbeit zu leisten.
Sorgearbeit ist in unserer Gesellschaft häufig un- oder unterbezahlt – und erfährt wenig Anerkennung. Sie wird nach wie vor überwiegend von Frauen verrichtet, während Männer häufiger in bezahlter Erwerbsarbeit tätig sind. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) gehört die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege für jedefrau* sowie die damit verbundenen Erfordernisse einer gleichgestellten Teilhabe für Frauen am Erwerbsleben und an einer eigenständigen Alterssicherung schon zu den jahrzehntealten Forderungen.
Die Corona-Pandemie und der wirklich sehr kalte Wintereinbruch in den vergangenen Wochen haben das Leben von obdach- und wohnungslosen Menschen aufs Härteste verschärft. In vielen Städten gab und gibt es solidarische Hilfsaktionen: Wie in Berlin die Bereitstellung von Unterkünften in Hostels und Hotels oder den Kältebus. Ich begrüße es sehr, dass sich Bewohner*innen und Angestellte von Obdachlosenunterkünften inzwischen präventiv auf das Corona-Virus testen lassen können. Doch Hilfsangebote sind nur die eine Säule.
Vor allem braucht es ein grundlegendes Konzept zur Bereitstellung von sozialem, bezahlbarem Wohnraum für alle. Darauf habe ich in meiner am 25. Februar 2021 gehaltenen Rede im Plenum des Deutschen Bundestages hingewiesen. Sie können meine vollständige Rede auch im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen.
Hätte die Tür der Synagoge nicht standgehalten, wäre es wohl zur schlimmsten antisemitischen Straftat der deutschen Nachkriegsgeschichte gekommen: Am höchsten jüdischen Feiertag, dem Ruhe- und Fastentag Jom Kippur, versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019, schwer bewaffnet die Synagoge von Halle zu stürmen und die in ihr versammelten Menschen zu ermorden. Doch die Tür war zu robust; trotz des Werfens von Brand- und Sprengsätzen gelang es dem Täter nicht, sie überwinden.
In seiner Wut über das Scheitern der Tat erschoss der Rechtsextremist zwei Passant*innen und verletzte zwei weitere Menschen. Er filmte dabei seine Tat und übertrug die Bilder live ins Internet. In dem Video äußerte er sich massiv jüd*innenfeindlich und bezog sich auf antisemitische Verschwörungstheorien. Mittlerweile ist Stephan B. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Juristisch ist die Tat aufgearbeitet - gesellschaftlich jedoch nicht. Denn das schreckliche Attentat von Halle war die Tat eines Einzelnen, mitnichten aber handelte Stephan B. als Einzeltäter.
Chancen und Möglichkeiten, Gefahren und Risiken sozialer Netzwerke standen im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion am 16. Februar 2021. Hinsichtlich des generellen "Segens" der sozialen Medien waren sich die Referent*innen - Christine Lambrecht (Bundesjustizministerin), Prof. Dr. Jeannette Hofmann (Weizenbaum Institut Berlin) und Maik Fielitz (Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena) einig: Die sozialen Medien ermöglichen globale Vernetzung und vereinfachen den Meinungsaustausch, schaffen einen niederschwelligen Zugang zu Informationen und können zur Pluralität von Diskussionen und der Darstellung des Politischen beitragen.
Der 8. Altersbericht befasst sich mit „Ältere Menschen und Digitalisierung“.
Hierin wird deutlich: Der Mensch ist nie zu alt, um an der Digitalisierung teilzuhaben.
Gerade in den folgenden Lebenssituationen kann mit Digitalisierung die Lebensqualität älterer Menschen spürbar verbessert werden: