Was haben a) Blondinenwitze, b) vermeintlich unschuldiges Hinterherpfeifen auf der Straße, c) etwaige Vorurteile gegenüber einzelnen Geschlechtern – „Frauen können nicht Auto fahren“ und „Männern geht es nur um Sex“, d) die teilweise noch immer verbreitete Vorstellung, Frauen seien für den Haushalt sowie die Erziehung der Kinder zuständig, während Männer das Geld verdienen, e) der jüngste „Herrenwitz“ des FDP-Vorsitzenden Christian Lindners, er habe in der Vergangenheit rund 300 Mal den Tag mit seiner ehemaligen Generalsekretärin Linda Teuteberg verbracht, um anschließend zu versichern, er spreche „vom täglichen, morgendlichen Telefonat zur politischen Lage“ und f) die aus der Werbung bekannte stereotype Darstellung von Frauen* in High Heels, kurzen Kleidern und roten Lippenstift gemeinsam?
Nach den beiden sehr wirkmächtigen „Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege - Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ (2013) und dem
„Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung – Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“ (2017) der vergangenen Legislaturen wurde am 26.01.2021 das Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission als Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts an Bundesfrauenministerin Franziska Giffey übergeben.
Das seit 2009 auch in Deutschland geltende Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz: "UN-BRK") ist für unsere gesamte Gesellschaft ein wichtiger Meilenstein. Konkretisiert werden die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Das Leitbild der UN-BRK ist „Inklusion“. Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet, dass Vielfalt unser selbstverständliches Leitbild wird. Es geht um eine tolerante Gesellschaft, in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll sind.
Der 06. Februar ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Die weibliche Genitalverstümmelung umfasst nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Praktiken, für die es keine medizinische Erforderlichkeit gibt und bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt werden. Genitalverstümmelung – oder auch female genital mutilation (FGM) - stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der körperlichen Unversehrtheit von Frauen dar.
Am heutigen Tage jährt sich das Inkrafttreten des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland zum dritten Mal. Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie formuliert deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen.