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Gleichstellung

Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung sollen nicht eingeschränkt werden

Die Bundesregierung will den Anspruch auf Teilzeitarbeit nicht auf die Betreuung von Angehörigen beschränken. Die bisherige Gesetzeslage verteidigt sie in ihrer Antwort (16/4473) auf eine Große Anfrage als Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Würde der Teilzeitanspruch an bestimmte Pflichten gekoppelt, könnte das dazu führen, dass Arbeitgeber vor allem Frauen seltener einstellen würden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen seien schon jetzt ausreichend vor einer Überlastung geschützt.

Experten bemängeln Nachteile für Frauen bei Rente mit 67

Rentenkürzung oder Rentenrettung – bei der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 27. Februar haben die Sachverständigen die Chancen der Rente mit 67 unterschiedlich bewertet. Ein Großteil der Diskussion drehte sich um den besonderen Schutz für Schwerbehinderte und die Benachteiligung von Frauen durch die 45- Jahres- Regelung.

„Die Verlängerung des Renteneintrittsalters ist aus meiner Sicht ein Muss und keine Kürzung der Bezüge", sagte Eckart Bomsdorf. Eine fünfprozentige Steigerung der Renten sah Professor Bert Rürup voraus. „Für die Masse wird sich sicherlich nichts ändern", war sich Rürup sicher. Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, bemängelte die schlechte Ausgangslage für ältere Arbeitnehmer. „Die Pläne der Regierung für die über 50- Jährigen reichen nicht ansatzweise aus, um Beschäftigung zu fördern", so Sommer. Außerdem hörten die meisten Menschen heute schon vor ihrem 65. Lebensjahr auf zu arbeiten.

Versorgungsausgleich bei Scheidung soll gerechter werden

Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. "Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden", heißt es im Gesetztesentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (16/10144). In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden (interne Teilung).

Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. "Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation können damit vor allem geschiedene Frauen vielfach höhere Altersrenten erwarten", heißt es in dem Entwurf.
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