Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.
Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.
Aufgrund der durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten ist eine Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes notwendig geworden. Die Neuverteilung der Kompetenzen führt dazu, dass die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr im Bundesgesetz geregelt werden können. Die zivilrechtlichen Vorschriften sind nun gesondert zu regeln. Sie sind darüber hinaus auch inhaltlich weiterzuentwickeln.
Der bereits am 13. Februar 2009 beratene und von der SPD- Bundestagsfraktion als unzureichend kritisierte „Verbraucherpolitische Bericht 2008“ des Bundesministeriums Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird heute in den zuständigen Ausschüssen behandelt.
Aus Sicht von Mechthild Rawert sind - bei allen Fortschritten - folgende Punkte weiterhin zu verfolgen:
- Verbot von Werbung und mündlichen Vertragsabschlüssen über das Telefon
- Verbesserung des unzureichenden Datenschutzes im Internet
- Klare Kennzeichnung bedenklicher Lebensmittel - Stichwort „Nährwert- Ampel“
Der Bundestag debattierte am 13. Februar 2009 die Unterrichtung zum „Verbraucherpolitischen Bericht 2008“. Die Liberalisierung der Märkte, technischer Fortschritt und eine stetig steigende Angebotsvielfalt an neuen Produkten und Dienstleistungen lassen Konsumentscheidungen immer komplexer werden.
Auch die zunehmende Eigenverantwortung bei Gesundheit, Pflege und Altersvorsorge fordert die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung begleitet den tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel mit einer verantwortungsbewussten Verbraucherpolitik, ohne die Wirtschaft mit unverhältnismäßigen Auflagen zu belasten. Es gilt, einen institutionellen und rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem Gefahren für die Gesundheit abgewehrt werden und ausgewogene Rechte und Pflichten zwischen den Marktpartnern verankert sind. Dabei sind Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit aller Marktbeteiligten zu wahren.
Uneins über Anlegerschutz bei Finanzprodukten
Banken und Verbraucherschutzorganisationen vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verbesserung des Anlegerschutzes bei Finanzdienstleistungen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag deutlich. Die Vertreter des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken lehnten ebenso wie die Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowohl eine Umkehr der Beweislast, als auch die Verlängerung der Verjährungsfrist ab. Stattdessen sprachen sich die Bankenvertreter für eine Aushändigung des Anlegerprofils an den Kunden sowie für Kurzinformationen über aktiv vertriebene komplexe Produkte aus.