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150 Jahre Widerstand gegen §218 StGB – Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht

Der §218 wurde genau vor 150 Jahren in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen. Der Paragraph regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Seit seinem Bestehen ist der Paragraph Gegenstand gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen, Debatten und Kämpfe gewesen. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Paragraphen ruft ein breites Bündnis  zur Streichung des Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf – dem schließe ich mich an. 

Kurzer Überblick über die Paragraphen §218 und 219a StGB 

Der §218 besteht seit dem 15.05.1871 – also genau seit 150 Jahren. Das Reichsstrafgesetzbuch – indem der §218 erstmalig eingeführt wurde – sah eine Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren für Frauen vor, welche eine Abtreibung vornahmen. Auch heute normiert der Paragraph ein generelles Verbot für Abtreibungen. In Absatz 1, Satz 1 §218 StGB heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“  Schwangerschaftsabbrüche stellen damit eine Straftat dar, welche jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben.

Und es lässt sich nicht über den §218 sprechen, ohne auch §219a StGB in den Blick zu nehmen. §219a wurde 1933 während der NS-Zeit eingeführt und stellt das „Werben“ für Abtreibungen unter Strafe. Als Werbung wurde bis zur Reform im Bundestag 2019 bereits die bloße, sachliche Information über die Durchführung eines Abbruchs gefasst. Im Zuge der Verurteilung der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel und weiterer Ärztinnen gab es massive Proteste, die sich gegen den §219a richten. 

Heute soll aber nicht ausschließlich die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen im Vordergrund stehen, sondern der Kampf dagegen. Denn ebenfalls kämpfen Frauen und ihre Mitstreiter*innen seit 150 Jahren für die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen und für einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. 

Kampf für reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung 

Besonders heute gilt es auf den Kampf für reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung aufmerksam zu machen. Frauen müssen selbstbestimmt und frei über ihren eigenen Körper verfügen und bestimmen können. Und dazu gehört auch die eigenständige Entscheidung, wann und ob frau ein Kind bekommen möchte. Ungewollt Schwangere müssen deshalb die Möglichkeit haben, eine Schwangerschaft legal und sicher zu beenden. Wir fordern die Gewährleistung eines sicheren, barrierefreien und wohnortnahen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig dies als Bestandteil einer elementaren Gesundheitsversorgung ist. 

Auch fällt es vielen Frauen nach wie vor schwer, über ihren Schwangerschaftsabbruch zu sprechen und die eigenen Erfahrungen mit anderen zu teilen. Das Thema ist häufig aufgrund gesellschaftlicher Stigmatisierung ein Tabuthema. Dabei nehmen rund 100.000 Frauen pro Jahr einen Schwangerschaftsabbruch vor. Zur reproduktiven Selbstbestimmung gehört somit auch, offen und ohne Angst der Stigmatisierung über das Erlebte sprechen zu können. Das geht nur, wenn Schwangerschaftskonflikte endlich nicht mehr systematisch im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ des Strafgesetzbuches und damit neben anderen Paragraphen zu Mord und Totschlag stehen. 

Forderungen gedeckt vom Völkerrecht 

Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Dazu gehört laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch die freie Entscheidung für oder gegen Kinder. Auch die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärkt die Frauenrechte, über Anzahl und Altersunterschied der Kinder selbst zu entscheiden. Das zeigt: der Kampf für Frauenrechte ist ein Kampf für Menschenrechte!

Hierauf wird auch in der Pressemitteilung des Arbeitskreises Frauengesundheit vom 05.05.2021 hingewiesen, welche ich unterzeichnet habe und ausdrücklich unterstütze.
Schließen Sie sich an und lassen Sie uns gemeinsam für eine Entkriminalisierung und Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kämpfen! Weg mit §218 und §219a StGB!

#wegmit219a #wegmit218 #keinestraftat #legalundsicher #mybodymychoice #1505 #150JahreWiderstand 

 

(Grafik: Mechthild Rawert, MdB)


Der §218 wurde genau vor 150 Jahren im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches eingeführt. Der Paragraph regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Seit seinem Bestehen ist der Paragraph Gegenstand gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen, Debatten und Kämpfe gewesen. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Paragraphen ruft ein breites Bündnis  zur Streichung des Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf – dem schließe ich mich an. 

Kurzer Überblick über die Paragraphen §218 und 219a StGB 
Der §218 besteht seit dem 15.05.1871 – also genau seit 150 Jahren. Das Reichsstrafgesetzbuch – indem der §218 erstmalig eingeführt wurde – sah eine Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren für Frauen vor, welche eine Abtreibung vornahmen. Auch heute normiert der Paragraph ein generelles Verbot für Abtreibungen. In Absatz 1, Satz 1 §218 StGB heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“  Schwangerschaftsabbrüche stellen damit eine Straftat dar, welche jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben.

Und es lässt sich nicht über den §218 sprechen, ohne auch §219a StGB in den Blick zu nehmen. §219a wurde 1933 während der NS-Zeit eingeführt und stellt das „Werben“ für Abtreibungen unter Strafe. Als Werbung wurde bis zur Reform im Bundestag 2019 bereits die bloße, sachliche Information über die Durchführung eines Abbruchs gefasst. Im Zuge der Verurteilung der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel und weiterer Ärztinnen gab es massive Proteste, die sich gegen den §219a richten. 

Heute soll aber nicht ausschließlich die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen im Vordergrund stehen, sondern der Kampf dagegen. Denn ebenfalls kämpfen Frauen und ihre Mitstreiter*innen seit 150 Jahren für die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen und für einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. 

Kampf für reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung 

Besonders heute gilt es auf den Kampf für reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung aufmerksam zu machen. Frauen müssen selbstbestimmt und frei über ihren eigenen Körper verfügen und bestimmen können. Und dazu gehört auch die eigenständige Entscheidung, wann und ob frau ein Kind bekommen möchte. Ungewollt Schwangere müssen deshalb die Möglichkeit haben, eine Schwangerschaft legal und sicher zu beenden. Wir fordern die Gewährleistung eines sicheren, barrierefreien und wohnortnahen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig dies als Bestandteil einer elementaren Gesundheitsversorgung ist. 

Auch fällt es vielen Frauen nach wie vor schwer, über ihren Schwangerschaftsabbruch zu sprechen und die eigenen Erfahrungen mit anderen zu teilen. Das Thema ist häufig aufgrund gesellschaftlicher Stigmatisierung ein Tabuthema. Dabei nehmen rund 100.000 Frauen pro Jahr einen Schwangerschaftsabbruch vor. Zur reproduktiven Selbstbestimmung gehört somit auch, offen und ohne Angst der Stigmatisierung über das Erlebte sprechen zu können. Das geht nur, wenn Schwangerschaftskonflikte endlich nicht mehr systematisch im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ des Strafgesetzbuches und damit neben anderen Paragraphen zu Mord und Totschlag stehen. 

Forderungen gedeckt vom Völkerrecht 
Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Dazu gehört laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch die freie Entscheidung für oder gegen Kinder. Auch die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärkt die Frauenrechte, über Anzahl und Altersunterschied der Kinder selbst zu entscheiden. 
Das zeigt: der Kampf für Frauenrechte ist ein Kampf für Menschenrechte!

Hierauf wird auch in der Pressemitteilung des Arbeitskreises Frauengesundheit vom 05.052021 hingewiesen, welche ich unterzeichnet habe und ausdrücklich unterstütze: https://arbeitskreis-frauengesundheit.de/wp-content/uploads/2021/05/Pressemitteilung-des-AKF_20210505.pdf. 

Schließen Sie sich an und lassen Sie uns gemeinsam für eine Entkriminalisierung und Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kämpfen! Weg mit §218 und §219a StGB!