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Es geht nur gemeinsam! SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht Positionspapier zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Seit über einem Jahr leben wir nun schon mit der Corona-Pandemie; aktuell befindet sich Deutschland in der dritten Welle. Mehr als 80.000 Menschen sind durch das Virus gestorben. Die Intensivstationen sind voll, Ärzt*innen und Pflegekräfte klagen über Engpässe, und noch immer stecken sich viel zu viele Menschen an.

Um die aktuelle Situation besser in den Griff zu bekommen, hat die Bundesregierung nun - wie die SPD-Bundestagsfraktion schon im November des vergangenen Jahres - vorgeschlagen, die Notbremse im Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich diese Initiative und hat dazu das Positionspapier „Es geht nur gemeinsam!“ 
veröffentlicht.

Pandemiebekämpfung in einem föderalen Staatswesen

Wie sich gezeigt hat, ist die Pandemie durch die unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene nicht in den Griff zu bekommen, auch weil Uneinigkeit zwischen den Ebenen über die geeignetsten Maßnahmen herrscht. Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland bietet viele Vorteile, indem regional passgenau reagiert werden kann. Und dass in einer Demokratie über den besten Weg gestritten werden muss, versteht sich von selbst. Aber es gehört auch zu den bitteren Erkenntnissen in dieser Situation, dass eine Pandemie keine Länder- und erst recht keine Kreis- oder Stadtgrenzen kennt. 

Bereits im Vorfeld wurden mit Blick auf die geplanten Regelungen zahlreiche Bedenken geäußert, beispielsweise ob die in dem Maßnahmenpaket enthaltene Ausgangssperre verfassungskonform sei oder ob der Inzidenzwert als alleiniges Kriterium für die Bewertung des Infektionsgeschehens geeignet ist. 

Dazu halten wir fest: Neben dem Inzidenzwert sind weitere Indikatoren, beispielsweise die Auslastung des Gesundheitssystems heranzuziehen, um die Gefahr für die Bevölkerung durch die Corona-Pandemie zu beurteilen. Nur dann kann die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen und von – als äußerstes Mittel – in Grundrechte eingreifenden Maßnahmen begründet werden. 

Dass die Regelungen auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhen müssen, ist nicht zuletzt deshalb unerlässlich, um die Akzeptanz bei den Menschen zu sichern. Die gemeinsame Anstrengung von Bundestag, Bundesregierung und Bundesländern alleine wird nicht ausreichen, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Wir benötigen vor allem auch noch einmal einen gemeinsamen Kraftakt aller gesellschaftlichen Akteur*innen und aller Bürger*innen. Sie alle wünschen sich zu Recht eine klare Strategie, verlässliche Regelungen und einen sichtbaren Fortschritt. 

Sicherheit bei den Öffnungsperspektiven 

Zu den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion gehört daher auch, dass wir die Perspektiven für eine schrittweise und verantwortliche Öffnung beschreiben sowie die bereits bestehenden Hilfs- und Unterstützungsprogramme aufstocken und verlängern müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei allen Maßnahmen und Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie die Sorgen und Nöte der einzelnen Bürger*innen – und die speziellen Bedarfe von Menschen, die besondere Unterstützung nötig haben – nicht aus dem Blick geraten.

(Grafik: SPD-Bundestagsfraktion)

SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht Positionspapier zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Seit über einem Jahr leben wir nun schon mit der Corona-Pandemie, aktuell befindet sich Deutschland in der dritten Welle. Mehr als 80.000 Menschen sind durch das Virus gestorben. Die Intensivstationen sind voll, Ärzt*innen und Pflegekräfte klagen über Engpässe, und noch immer stecken sich zu viele Menschen an.

Um die aktuelle Situation besser in den Griff zu bekommen, hat die Bundesregierung nun - wie die SPD-Bundestagsfraktion schon im November des vergangenen Jahres - vorgeschlagen, die Notbremse im Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Initiative und hat dazu das Positionspapier „Es geht nur gemeinsam!“ 


https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_es-geht-nur-gemeinsam_20210413.pdf

veröffentlicht.

Pandemiebekämpfung in einem föderalen Staatswesen

Wie sich gezeigt hat, ist die Pandemie durch die unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene nicht in den Griff zu bekommen, auch weil Uneinigkeit zwischen den Ebenen über die geeignetsten Maßnahmen herrscht. Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland bietet viele Vorteile, indem regional passgenau reagiert werden kann. Und dass in einer Demokratie über den besten Weg gestritten werden muss, versteht sich von selbst. Aber es gehört auch zu den bitteren Erkenntnissen in dieser Situation, dass eine Pandemie keine Länder- und erst recht keine Kreis- oder Stadtgrenzen kennt. 

Bereits im Vorfeld wurden mit Blick auf die geplanten Regelungen zahlreiche Bedenken geäußert, beispielsweise ob die in dem Maßnahmenpaket enthaltene Ausgangssperre verfassungskonform sei oder ob der Inzidenzwert als alleiniges Kriterium für die Bewertung des Infektionsgeschehens geeignet ist. 

Dazu halten wir fest: Neben dem Inzidenzwert sind weitere Indikatoren, beispielsweise die Auslastung des Gesundheitssystems heranzuziehen, um die Gefahr für die Bevölkerung durch die Corona-Pandemie zu beurteilen. Nur dann kann die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen und von – als äußerstes Mittel – in Grundrechte eingreifenden Maßnahmen begründet werden. 

Dass die Regelungen auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhen müssen, ist nicht zuletzt deshalb unerlässlich, um die Akzeptanz bei den Menschen zu sichern. Die gemeinsame Anstrengung von Bundestag, Bundesregierung und Bundesländern alleine wird nicht ausreichen, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Wir benötigen vor allem auch noch einmal einen gemeinsamen Kraftakt aller gesellschaftlichen Akteur*innen und aller Bürger*innen. Sie alle wünschen sich zu Recht eine klare Strategie, verlässliche Regelungen und einen sichtbaren Fortschritt. 

Sicherheit bei den Öffnungsperspektiven 

Zu den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion gehört daher auch, dass wir die Perspektiven für eine schrittweise und verantwortliche Öffnung beschreiben sowie die bereits bestehenden Hilfs- und Unterstützungsprogramme aufstocken und verlängern müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei allen Maßnahmen und Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie die Sorgen und Nöte der einzelnen Bürger*innen – und die speziellen Bedarfe von Menschen, die besondere Unterstützung nötig haben – nicht aus dem Blick geraten.