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10.12.: Tag der Menschenrechte – Das Recht auf inklusive Berufsausbildung auch tatsächlich umsetzen

Seit 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor.
Ein zentrales Thema des nun vorgelegten fünften Berichtes ist die Situation junger Menschen mit Behinderungen. Jugendliche mit Behinderungen sollten - wie alle anderen Jugendlichen auch - nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Dazu ist Deutschland nach der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.

Das Recht auf inklusive berufliche (Aus-) Bildung beruht auf dem Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK) und dem Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK). Es ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, zwei parallele Systeme aufrecht zu erhalten - ein reguläres Ausbildungssystem und ein spezielles System nur für Menschen mit Behinderungen. Dies führt nachweislich zu einer andauernden Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben: Nur ein Drittel der Männer und sogar nur ein Fünftel der Frauen mit Beeinträchtigungen sind erwerbstätig.

Berufsausbildung für alle – Gleiche Chancen für alle

Menschenrechte sind unteilbar. Alle Menschen müssen die gleichen Chancen haben, in unserer Gesellschaft ein gutes Leben führen zu können. Ein Schlüssel für ökonomische Unabhängigkeit, für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und Teilhabe am sozialen Leben ist die Berufsausbildung und eine daran anschließende Erwerbstätigkeit. Dieses gilt gleichermaßen für Jugendliche mit und ohne Behinderung. 

Derzeit haben Jugendliche mit Behinderungen nur einen eingeschränkten Zugang zum allgemeinen System der dualen Berufsausbildung – nur rund 10 Prozent der circa 50.000 Schulabgänger*innen mit einem Förderbedarf absolvieren eine reguläre Ausbildung mit anerkannten Abschlüssen. Ein Grund für diese geringe Zahl ist bereits der Schulbesuch: Die Mehrheit der Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung besucht Förder- und Sonderschulen. Fast drei Viertel der Schuler*innen verlassen diese ohne Schulabschluss. Vielen Jugendlichen mit Behinderungen wird beim Übergang von der Schule zum Beruf erneut nur eine spezielle Sondermaßnahme angeboten: die im Anspruch reduzierte Fachpraktiker-Ausbildung. Hierbei handelt es sich nicht um einen anerkannten Beruf, was eine Weiterbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt sehr erschwert. Andere gehen in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Über die Hälfte der Jugendlichen mit Beeinträchtigung erlernt gar keinen Beruf – auch angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels ein Skandal.

Damit viele Jugendliche mit Behinderung tatsächlich eine Ausbildung machen können, braucht es gesetzlicherseits eine Verpflichtung zu inklusiven Ausbildungsstrukturen und eine umfassende Barrierefreiheit in den Unternehmen und Berufsschulen. Zu einer umfassenden Barrierefreiheit gehören nicht nur entsprechende bauliche, technische und digitale Maßnahmen sondern auch Ausbilder*innen mit Inklusionskompetenz und ebenso spezifische Informations- und Beratungsangebote sowie finanzielle Unterstützungen für Arbeitsstätten.  

Es gibt bereits zahlreiche gute Ansätze und Initiativen. So hat der Deutsche Bundestag im Berichtszeitraum die Möglichkeit von Teilzeitausbildungen erleichtert und die Assistierte Ausbildung mit anderen Hilfen verknüpft. Die UN-BRK verpflichtet den Deutschen Bundestag als auch die 16 Länderparlamente dazu, allen Jugendlichen einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem inklusiven regulären Ausbildungssystem zu gewährleisten.

(Zum Download des Berichtes klicken Sie das Foto an. Bildmaterial: Deutsches Institut für Menschenrechte)

Seit 2016 legt das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/entwicklung-der-menschenrechtssituation-in-deutschland-juli-2019-juni-2020
vor. Ein zentrales Thema des nun vorgelegten fünften Berichtes ist die Situation junger Menschen mit Behinderungen. Jugendliche mit Behinderungen sollten - wie alle anderen Jugendlichen auch - nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Dazu ist Deutschland nach der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Das Recht auf inklusive berufliche (Aus-) Bildung beruht auf dem Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK) und dem Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK). Es ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, zwei parallele Systeme aufrecht zu erhalten - ein reguläres Ausbildungssystem und ein spezielles System nur für Menschen mit Behinderungen. Dies führt nachweislich zu einer andauernden Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben: Nur ein Drittel der Männer und sogar nur ein Fünftel der Frauen mit Beeinträchtigungen sind erwerbstätig.
Berufsausbildung für alle – Gleiche Chancen für alle
Menschenrechte sind unteilbar. Alle Menschen müssen die gleichen Chancen haben, in unserer Gesellschaft ein gutes Leben führen zu können. Ein Schlüssel für ökonomische Unabhängigkeit, für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und Teilhabe am sozialen Leben ist die Berufsausbildung und eine daran anschließende Erwerbstätigkeit. Dieses gilt gleichermaßen für Jugendliche mit und ohne Behinderung. 
Derzeit haben Jugendliche mit Behinderungen nur einen eingeschränkten Zugang zum allgemeinen System der dualen Berufsausbildung – nur rund 10 Prozent der circa 50.000 Schulabgänger*innen mit einem Förderbedarf absolvieren eine reguläre Ausbildung mit anerkannten Abschlüssen. Ein Grund für diese geringe Zahl ist bereits der Schulbesuch: Die Mehrheit der Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung besucht Förder- und Sonderschulen. Fast drei Viertel der Schuler*innen verlassen diese ohne Schulabschluss. Vielen Jugendlichen mit Behinderungen wird beim Übergang von der Schule zum Beruf erneut nur eine spezielle Sondermaßnahme angeboten: die im Anspruch reduzierte Fachpraktiker-Ausbildung. Hierbei handelt es sich nicht um einen anerkannten Beruf, was eine Weiterbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt sehr erschwert. Andere gehen in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Über die Hälfte der Jugendlichen mit Beeinträchtigung erlernt gar keinen Beruf – auch angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels ein Skandal.
Damit viele Jugendliche mit Behinderung tatsächlich eine Ausbildung machen können, braucht es gesetzlicherseits eine Verpflichtung zu inklusiven Ausbildungsstrukturen und eine umfassende Barrierefreiheit in den Unternehmen und Berufsschulen. Zu einer umfassenden Barrierefreiheit gehören nicht nur entsprechende bauliche, technische und digitale Maßnahmen sondern auch Ausbilder*innen mit Inklusionskompetenz und ebenso spezifische Informations- und Beratungsangebote sowie finanzielle Unterstützungen für Arbeitsstätten.  
Es gibt bereits zahlreiche gute Ansätze und Initiativen. So hat der Deutsche Bundestag im Berichtszeitraum die Möglichkeit von Teilzeitausbildungen erleichtert und die Assistierte Ausbildung mit anderen Hilfen verknüpft. Die UN-BRK verpflichtet den Deutschen Bundestag als auch die 16 Länderparlamente dazu, allen Jugendlichen einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem inklusiven regulären Ausbildungssystem zu gewährleisten