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05.12.: Engagement für das Gemeinwohl und wehrhaft die Demokratie stärken

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
aufgelegt. Wir Sozialdemokrat*innen wollen diese Strukturen auch in Zukunft erhalten und möglichst ausbauen. Zur Förderung von Freiwilligenarbeit und Engagement setzen wir mit dem Bundeshaushalt 2021 ein wichtiges Signal: Viele Projekte sollen auf dem Vorjahresniveau weiterfinanziert werden, einige erhalten ein Mehr an Unterstützung 
Jahressteuergesetz: Einige Unsicherheiten bleiben, verbessert wird aber das Gemeinnützigkeitsrecht und erhöht werden Übungsleiter*innen- und Ehrenamtspauschale
Mit dem Jahressteuergesetz 
https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/verbesserungen-gemeinnuetzigkeit-uebungsleiter-ehrenamtspauschale
sollte eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen vorgenommen werden. Viele gemeinnützige Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft sind nach dem Urteil zu attac verunsichert, ob und wie weit sie sich politisch engagieren dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzte sich deshalb im Jahressteuergesetz dafür ein, dass sich gemeinnützige Organisationen für ihre satzungsmäßigen Zweck politisch betätigen können, ohne ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Diese gesetzliche Klarstellung der bisher lediglich in Verwaltungsvorschriften geregelten Rechtslage ist unverständlicherweise mit CDU und CSU nicht machbar. Für die SPD ist klar: Rechtsklarheit für gemeinnützige Organisationen ist unverzichtbar - gerade in Zeiten, in den+en wir eine starke demokratische Zivilgesellschaft so dringend benötigen. 
Das Gemeinnützigkeitsrecht wird dennoch modernisiert. Eingeführt wird ein Zuwendungsempfängerregister, in dem Bürger*innen demnächst rechtssicher und transparent nachprüfen können, wer wirklich gemeinnützig ist. Außerdem wird gelten: 
Für ehrenamtliche Tätige gilt eine Anhebung der Übungsleiter*innenpauschale auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro.
Vereine werden entlastet, indem die vereinfachten Zuwendungsnachweise für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro gelten. Gestrichen werden die starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung für kleine steuerbegünstigte Körperschaften. Auf 45.000 Euro erhöht wird die Freigrenze, bis zu der gemeinnützige Vereine Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit steuerfrei erzielen können.
Zum Zweck des Klimaschutzes und des Freifunkes können demnächst gemeinnützige Organisationen tätig werden. Als gemeinnützig anerkannt werden auch Zweckbetriebe zur Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten.
„Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“: Demokratie als Fürsorgepflicht des Staates und Planungssicherheit für Projekte
Nach längerem Zwist haben es die Regierungsparteien geschafft, sich auf die Daueraufgabe „Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“ zu einigen. Für die SPD ist seit langem klar, dass wir ein Bundesgesetz brauchen, welches die zahlreichen Projekte für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Hass, Hetze, Gewalt und Extremismus langfristig fördert. Mit dem neuen „Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“ wird eine nachhaltige und solide Grundlage geschaffen, mit der wir als Bollwerk gegen nicht-demokratische und extremistische Haltungen in unserer Gesellschaft auftreten können. 
Mit dem „Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“ machen wir als Staat deutlich, dass die Erhaltung der Demokratie eine Fürsorgepflicht des Staates ist. Nun soll mit 89 Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus 
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1
eine aktive Extremismusprävention und politische Bildung verlässlich unterstützt  werden. Und das ist gut so. Das „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ kann zum Meilenstein für die Demokratieförderung vor Ort werden. 
Es stimmt mich zuversichtlich, dass Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Co-Vorsitzende der SPD Berlin und Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl) das „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ mitgestaltet. Mein Dank geht vor allem auch an die vielen zivilgesellschaftlich Engagierten, die haupt- und ehrenamtlich im Bereich der Demokratieförderung tätig sind. 

Seit 1985 begehen wir jährlich am 5. Dezember den von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tag des Ehrenamtes. Das bürgerschaftliche Engagement der mehr als 30 Millionen ehrenamtlich engagierten Bürger*innen in Deutschland ist der Kitt, der unsere Gesellschaft und unsere Demokratie zusammenhält. Gerade die coronabedingte Krisensituation zeigt, wie wichtig die Zeit, Leidenschaft und Kreativität der vielen zivilgesellschaftlich Engagierten für unser solidarisches und lebendiges Gemeinwesen ist.
Ich bitte diejenigen, die es sich leisten können: Spendet an die vielen gemeinnützigen Vereine und Organisationen, was das Zeug hält: Spenden macht glücklich und hilft vielen, viel Gutes zu tun.

Auch das kreativste Ehrenamt und Engagement braucht Strukturen 

Dieses Jahr haben wir die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gegründet mit dem Ziel, vor allem in ländlichen Regionen das zivilgesellschaftliche Engagement nachhaltig zu stärken. Wie in anderen Lebensbereichen, musste auch für den zivilgesellschaftlichen Bereich auf die Corona-Pandemie reagiert werden. Um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen und Engagement und Ehrenamt zu fördern, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt das Förderprogramm "Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ aufgelegt.
Wir Sozialdemokrat*innen wollen diese Strukturen auch in Zukunft erhalten und möglichst ausbauen. Zur Förderung von Freiwilligenarbeit und Engagement setzen wir mit dem Bundeshaushalt 2021 ein wichtiges Signal: Viele Projekte sollen auf dem Vorjahresniveau weiterfinanziert werden, einige erhalten ein Mehr an Unterstützung 

Jahressteuergesetz: Einige Unsicherheiten bleiben, verbessert wird aber das Gemeinnützigkeitsrecht und erhöht werden Übungsleiter*innen- und Ehrenamtspauschale

Mit dem Jahressteuergesetz sollte eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen vorgenommen werden. Viele gemeinnützige Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft sind nach dem Urteil zu attac verunsichert, ob und wie weit sie sich politisch engagieren dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzte sich deshalb im Jahressteuergesetz dafür ein, dass sich gemeinnützige Organisationen für ihre satzungsmäßigen Zweck politisch betätigen können, ohne ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Diese gesetzliche Klarstellung der bisher lediglich in Verwaltungsvorschriften geregelten Rechtslage ist unverständlicherweise mit CDU und CSU nicht machbar. Für die SPD ist klar: Rechtsklarheit für gemeinnützige Organisationen ist unverzichtbar - gerade in Zeiten, in den+en wir eine starke demokratische Zivilgesellschaft so dringend benötigen. 

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird dennoch modernisiert. Eingeführt wird ein Zuwendungsempfängerregister, in dem Bürger*innen demnächst rechtssicher und transparent nachprüfen können, wer wirklich gemeinnützig ist. Außerdem wird gelten: 

  • Für ehrenamtliche Tätige gilt eine Anhebung der Übungsleiter*innenpauschale auf 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro.
  • Vereine werden entlastet, indem die vereinfachten Zuwendungsnachweise für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro gelten. Gestrichen werden die starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung für kleine steuerbegünstigte Körperschaften. Auf 45.000 Euro erhöht wird die Freigrenze, bis zu der gemeinnützige Vereine Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit steuerfrei erzielen können.
  • Zum Zweck des Klimaschutzes und des Freifunkes können demnächst gemeinnützige Organisationen tätig werden. Als gemeinnützig anerkannt werden auch Zweckbetriebe zur Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten.

„Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“: Demokratie als Fürsorgepflicht des Staates und Planungssicherheit für Projekte

Nach längerem Zwist haben es die Regierungsparteien geschafft, sich auf die Daueraufgabe „Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“ zu einigen. Für die SPD ist seit langem klar, dass wir ein Bundesgesetz brauchen, welches die zahlreichen Projekte für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Hass, Hetze, Gewalt und Extremismus langfristig fördert. Mit dem neuen „Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“ wird eine nachhaltige und solide Grundlage geschaffen, mit der wir als Bollwerk gegen nicht-demokratische und extremistische Haltungen in unserer Gesellschaft auftreten können. 

Mit dem „Wehrhaftes-Demokratie-Fördergesetz“ machen wir als Staat deutlich, dass die Erhaltung der Demokratie eine Fürsorgepflicht des Staates ist. Nun soll mit 89 Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eine aktive Extremismusprävention und politische Bildung verlässlich unterstützt  werden. Und das ist gut so. Das „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ kann zum Meilenstein für die Demokratieförderung vor Ort werden. 

Es stimmt mich zuversichtlich, dass Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Co-Vorsitzende der SPD Berlin und Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl) das „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ mitgestaltet. Mein Dank geht vor allem auch an die vielen zivilgesellschaftlich Engagierten, die haupt- und ehrenamtlich im Bereich der Demokratieförderung tätig sind.

 

(Die Spenden des Team Rawert, MdB)

(Fotos: Mechthild Rawert, MdB)