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Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. Persönliche Erklärung Mechthild Rawert, MdB

 

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  
Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 Bundeswahlgesetz (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.
Der geringere Anteil an Frauen im Deutschen Bundestag zeigt: Parteiinterne Quoten und freiwillige Selbstverpflichtungen weniger Parteien reichen nicht aus. Vielmehr brauchen wir gesetzliche Regelungen im Wahlrecht, die die verfassungswidrige Unterrepräsentation von Frauen im Parlament beenden. Fakt ist: Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. 
Bereits seit 26 Jahren verpflichtet uns das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 zum Handeln: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 
Im letzten Koalitionsausschuss wurde die Reform des Bundestagswahlrechts zwar heftig diskutiert, aber am Ende langte es nur für einen Kompromiss: Zur Bundestagswahl im September 2021 gibt es eine Zwischenlösung. Eine echte Reform ist erst für 2025 geplant. Eingesetzt wird eine Reformkommission, die unter anderem auch prüfen wird, mit welchen verfassungskonformen Möglichkeiten es ermöglicht wird, einen gleichen Anteil von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen, können also erst zur übernächsten Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen. Ich erwarte, dass diese Reformkommission paritätisch besetzt ist.
Der massive Widerstand der CDU/CSU-Fraktionen gegen den grundgesetzlichen Handlungsauftrag zur Gleichstellung führt dazu, dass kein Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform vorliegt, der auch eine paritätische Regelung vorsieht. Angesichts des historisch niedrigen Frauenanteil im Bundestag ist dieser Widerstand mehr als beschämend und für alle an Chancengleichheit, Demokratie und Gleichstellung interessierten Bürgerinnen* und Bürger* ein Schlag ins Gesicht.
Ich bin gewiss: Mit der gleichen Repräsentation von Frauen im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  Für dieses im Zweiten Gleichstellungsbericht formulierte Ziel zu kämpfen lohnt sich.
Ich stimme dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD dennoch zu.

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  

Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 "Bundeswahlgesetz" (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.

Der geringere Anteil an Frauen im Deutschen Bundestag zeigt: Parteiinterne Quoten und freiwillige Selbstverpflichtungen weniger Parteien reichen nicht aus. Vielmehr brauchen wir gesetzliche Regelungen im Wahlrecht, die die verfassungswidrige Unterrepräsentation von Frauen im Parlament beenden. Fakt ist: Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. 

Bereits seit 26 Jahren verpflichtet uns das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 zum Handeln: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 

Im letzten Koalitionsausschuss wurde die Reform des Bundestagswahlrechts zwar heftig diskutiert, aber am Ende langte es nur für einen Kompromiss: Zur Bundestagswahl im September 2021 gibt es eine Zwischenlösung. Eine echte Reform ist erst für 2025 geplant. Eingesetzt wird eine Reformkommission, die unter anderem auch prüfen wird, mit welchen verfassungskonformen Möglichkeiten es ermöglicht wird, einen gleichen Anteil von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen, können also erst zur übernächsten Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen. Ich erwarte, dass diese Reformkommission paritätisch besetzt ist.

Der massive Widerstand der CDU/CSU-Fraktionen gegen den grundgesetzlichen Handlungsauftrag zur Gleichstellung führt dazu, dass kein Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform vorliegt, der auch eine paritätische Regelung vorsieht. Angesichts des historisch niedrigen Frauenanteil im Bundestag ist dieser Widerstand mehr als beschämend und für alle an Chancengleichheit, Demokratie und Gleichstellung interessierten Bürgerinnen* und Bürger* ein Schlag ins Gesicht.

Ich bin gewiss: Mit der gleichen Repräsentation von Frauen im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  Für dieses im Zweiten Gleichstellungsbericht formulierte Ziel zu kämpfen lohnt sich.

Ich stimme dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD dennoch zu.