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HIV-Hilfegesetz: „Wir bleiben im Gespräch!“

Ich danke dem "Verband der Opfer des Blutskandals e.V." (VOB e.V.) für die positive Wahrnehmung der Änderungen des HIV-Hilfegesetzes und für die signalisierte Gesprächsbereitschaft. Das geht aus der Pressemitteilung des Verbandes der Opfer des Blutskandals e.V. vom 4. Juli 2017 hervor. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hatte der Deutsche Bundestag am 2. Juni 2017 eine lebenslange finanzielle Hilfe für die Opfer des Blutskandals beschlossen. Das HIV-Hilfegesetz (HIV HG) wurde entsprechend geändert. Der Bitte des „Verbandes der Opfer des Blutskandals e.V.“ auch in der kommenden 19. Legislatur mit der Politik ins Gespräch zu kommen, werde ich sehr gerne nachkommen. Es geht darum gemeinsam die Stiftungsgesetze weiter an die heutigen Bedürfnisse der noch lebenden Betroffenen anzupassen. Es gilt wie in vielen anderen Bereichen auch: Nach der Reform ist vor der Reform. Bitte sorgen Sie beim Fest der Demokratie, der Bundestagswahl am 24. September 2017, mit dafür, dass auch die Fraktion die stärkste wird, die sich bereits jetzt am intensivsten für Ihre Interessen eingesetzt hat.

Durch das HIV-Hilfegesetz wird die Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV- infizierte Personen" geregelt. Durch diese Anpassung des Gesetzes an die heutigen Bedürfnisse der Betroffenen erhalten diese endlich lebenslange Entschädigungsrenten. Der Bund übernimmt ab jetzt allein die Zahlungen. Auch eine Dynamisierung der seit 1995 gleichgebliebenen Zahlungen wurde beschlossen. Diese wird aber erst ab 2019 greifen. Die noch 543 Überlebenden und die Mitglieder des VOB e.V., betrachten diese Anfang Juni 2017 vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen als große Erleichterung.

Als Berichterstatterin für HIV/Aids ist mir durchaus bewusst, dass die noch Lebenden diese Änderungen der Gesetze nur als Zwischenlösung sehen. Gefordert wird als Kernpunkte ein „Inflationsausgleich der Entschädigungszahlungen ab 1995 und eine eigene Stimme im Stiftungsrat, um unsere Situation deutlicher darstellen zu können. Bei einer noch viel größeren Zahl von Empfängern von Blutprodukten ist es im gleichen Zeitraum zu Infektionen mit Hepatitis C gekommen. Durch diesen Schaden sind bereits etliche Menschen verstorben oder leiden an schweren Begleiterkrankungen. Während die HIV-infizierten Betroffenen durch das HIV-Hilfegesetz entschädigt werden, warten die ca. 2.000 HCV-infizierten Bluter trotz identischer Infektionsursachen noch immer auf eine Entschädigung.“ Weitere Forderungen sind, dass „sich die Verursacher an der zukünftigen Finanzierung des Fonds weiterhin unbedingt beteiligen oder wie im Fall von Contergan einen eigenen Fond zur Unterstützung der Betroffenen ins Leben rufen.“

VOB e.V.: Historie

Viele von uns erinnern sich: Anfang der 80iger Jahre wurden Bluter*innen, die regelmäßig Gerinnungskonzentrate benötigten und Personen, die bei Operationen Blutprodukte erhielten, durch verunreinigtes Blut mit HIV und HCV infiziert. Die Pharmaunternehmen, die diese Produkte vertrieben, und die DRK, haben die verabreichten Blutprodukte nicht entsprechend gereinigt, wie von den Gesundheitsbehörden seinerzeit empfohlen wurde. Aufgrund der unterlassenen Reinigungsmaßnahmen starben in den 90iger Jahre viele Betroffene. Zeitgleich haben der Bund, die Länder, die involvierten Pharmaunternehmen und die DRK eine Stiftung gegründet und diese mit Geld versorgt, um den noch lebenden Betroffenen eine monatliche Entschädigungszahlung zu entrichten. 1.800 noch lebende Betroffene bekamen nun für mehrere Jahre gesichert monatlich eine Entschädigungszahlung. Der Hilfsfonds musste in den letzten Jahrzahnten von den Stiftern mehrmals wieder aufgefüllt werden. Auch 2017 leerte sich dieser Fonds ein weiteres Mal, die noch lebenden Geschädigten hatten laut Stiftungssetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine dauerhafte finanzielle Unterstützung in ihrer unverschuldeten, immer wieder lebensbedrohlichen Situation. Die meisten Betroffenen sind durch ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen aber nur durch diese Zahlungen abgesichert. Dass der Bund hier nun gehandelt hat, ist eine große Erleichterung, zumal seitens eher keine bis geringe Bereitschaft seitens der Pharmaunternehmen und der DRK zu erkennen war, ihren Betrag zu leisten und weiter in den Fonds zu zahlen.

Ich unterstütze die Betroffenen, die ihr zunehmend vergessenes Lebensschicksal durch unterschiedliche Aktivitäten wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik bringen wollen. Wir werden über die Zielsetzung, die an der Stiftung beteiligten Organe dazu zu bewegen, sich für eine dauerhafte Finanzierung der Stiftung einzusetzen, weiter reden.