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Es geht voran - Auf dem Weg zur Inklusion

Was macht die SPD-Bundestags-Fraktion für Menschen mit Behinderungen? Dazu hat die Arbeits-Gruppe Inklusion der SPD-Bundestags-Fraktion in Zusammenarbeit mit dem AWO Büro Leichte Sprache im März 2017 das Heft „ES GEHT VORAN – AUF DEM WEG ZUR INKLUSION“ in leichter Sprache herausgegeben. Als Mitglied der Arbeits-Gruppe Inklusion setze ich mich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Ich freue mich, dass dieses Heft in leichter Sprache unsere Politik erklärt.

Leichte Sprache

Leichte Sprache dient dazu Menschen mit Lernschwierigkeiten durch eine leicht verständliche Schreibweise Informationen zu vermitteln. Das Netzwerk Leichte Sprache hat dazu Regeln aufgestellt.

Der Sprachgebrauch in der Leichten Sprache muss möglichst einfach und genau sein. Daher wird auf Fachwörter, Fremdwörter und Abkürzungen weitestgehend verzichtet. Die Leichte Sprache ist eine positive Sprache, die aktive Wörter und die Verwendung von Verben bevorzugt. Schwere Wörter, die nicht weggelassen werden können, müssen im Text erklärt werden. Lange Wörter werden durch Bindestriche getrennt, um sie lesbarer zu machen. Verzichtet wird außerdem auf Konjunktive, Genitiv und Redewendungen, da diese oft wörtlich genommen werden. 

Was macht die SPD-Bundestags-Fraktion für Menschen mit Behinderungen?

Um einen Eindruck von der Leichten Sprache zu vermitteln, hier die wichtigsten Informationen aus dem Heft der SPD-Bundestags-Fraktion in leichter Sprache:

Das Heft informiert über neue Gesetze für Menschen mit Behinderung. Der Bundestag hat 2016 neue Regeln für Menschen mit Behinderung gemacht. Diese Regeln werden Bundes-Teilhabe-Gesetz genannt. Mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz soll es Menschen besser gehen, denn sie sollen mehr am gesellschaftlichen Leben mitmachen. In dem Heft steht wie Menschen mit Behinderungen das tun können. Sie bekommen Geld vom Staat, wenn sie wenig oder gar kein Geld haben. Zum Beispiel: Für eine Begleitung in der Freizeit. Oder für einen neuen Arbeitsplatz. Sie brauchen aber auch Unterstützung bei der Arbeit. Dafür gibt es Projekte. Die Projekte beraten Firmen und Menschen mit Behinderungen. Damit die Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz bei diesen Firmen bekommen. Zu den Projekten gehören auch Inklusions-Betriebe. In diesen Projekten arbeiten Menschen ohne Behinderungen und Menschen mit Behinderungen zusammen.

Ein anderes Gesetz ist das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Von den Behörden soll es mehr Informationen in leichter Sprache geben. Zum Beispiel: Anträge und Internetseiten von der Behörde. Die Hindernisse in den Gebäuden sollen abgebaut werden.

Gute Gesundheits-Versorgung

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass kranke Menschen mit Behinderungen besser versorgt werden. Menschen mit Behinderungen bekommen als Kinder oft besondere Förder-Angebote. In der Zukunft können auch erwachsene Menschen mit Behinderungen besser versorgt werden. Dafür soll es neue Einrichtungen geben. Sie heißen: Medizinische Behandlungs-Zentren. Menschen mit Behinderungen können dort Förder-Angebote bekommen. Und sie können leichter andere Angebote bekommen.

Zum Beispiel:         

  • Angebote von Fachärzten
  • oder Therapie-Angebote

Außerdem wird die Zahnarzt-Vorsorge für Menschen mit Behinderungen besser. Zum Beispiel: Zahnärzte fahren jetzt zu Menschen mit Behinderungen nach Hause. Und machen dort die Zahn-Untersuchung.

Menschen mit Behinderungen brauchen oft mehr Unterstützung im Krankenhaus. Zum Beispiel: Hilfe beim Essen und Trinken. Eine Fachgruppe prüft bis Ende 2017: Wie kann diese Unterstützung bezahlt werden?

Weniger Hindernisse in Arzt-Praxen

Es muss mehr barriere-freie Arzt-Praxen geben. Wenn neue Arzt-Praxen eröffnet werden, soll darauf geachtet werden: Ist die Arzt-Praxis barriere-frei? Es ist wichtig, dass es hier schnell Veränderungen gibt.

Gute Versorgung überall

In einigen Gegenden gibt es nicht viele Angebote für Menschen mit seelischen Krankheiten. Diese Menschen können dann nicht gut versorgt werden. Dann können Krankenhäuser Angebote für Menschen mit seelischen Krankheiten anbieten.

Unterstützung von Selbsthilfe-Gruppen

Wir haben ein neues Gesetz geschrieben. Das Gesetz heißt: Versorgungs-Stärkungsgesetz. Darin steht: Die Selbsthilfe-Gruppen von Menschen mit Behinderungen im Medizinischen Dienst haben jetzt mehr Rechte. Sie können sich mehr beteiligen. Der Medizinische Dienst berät und unterstützt Krankenkassen und Pflegekassen.

Mehr Teilhabe für Menschen mit Pflegebedarf

In einem neuen Gesetz steht: Die Selbständigkeit der Menschen wird jetzt in der Pflege mehr beachtet. Das Gesetz heißt: Pflege-Stärkungs-Gesetz.