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Mehr Entgelttransparenz: „Wir müssen die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit endlich schließen!“

Die langen und zähen Verhandlungen von Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) mit der Union haben sich gelohnt. Endlich hat das Bundeskabinett ihre Vorlage für ein Lohngerechtigkeitsgesetz am 11. Januar 2017 beschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen. Frauen wollen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit fair und gerecht bezahlt werden, wollen das seit fast 60 Jahren geltende Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes auch in der Praxis umgesetzt sehen.

Wir Sozialdemokrat*innen wollen die empörende Lohnlücke von 21 Prozent zwischen den Geschlechtern schließen und kämpfen für politische Maßnahmen zum Abbau dieser Lohnlücke. Wir wollen mehr Fairness - wollen mehr Transparenz in die Gehälter bringen. Ich will dieses unbedingt auch im Gesundheitswesen und in der Pflege durchsetzen.

Warum bloß sind für Konservative Gesetze, die die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen oder die Lebenslagen von Frauen verbessern, gleich immer wettbewerbsfeindlich - obwohl Studien das Gegenteil beweisen? Der Mindestlohn, die Förderung von Frauen in Führungsfunktionen und die Geschlechterquote für die Aufsichtsräte, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Partnerschaftlichkeit durch das ElterngeldPlus und auch das Pflegezeitgesetz mussten von Sozialdemokrat*innen im Deutschen Bundestag immer hart erkämpft werden. Wir werden für unser Ziel Gleichstellung in der Arbeitswelt weiter kämpfen: Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir noch ein flexibles Rückkehrrecht von Teilzeit zur vorherigen Arbeitszeit durchsetzen. Wir wollen nicht, dass Frauen während des Erwerbslebens auch als in der Rente benachteiligt werden.

Dauerhaft ungleich - Lohnlücke im gesamten Erwerbverlauf

Im Laufe ihres Erwerbslebens verdienen Frauen fast 50 Prozent weniger als Männer. Das zeigt die neue vom Bundesfrauenministerium veröffentlicht wissenschaftliche Studie „Dauerhaft ungleich - Berufsspezifische Lebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern in Deutschland“ auf.

Erstmals wird das Lebenserwerbseinkommen nach Beruf und Geschlecht in den Blick genommen: Anhand verschiedener Indikatoren werden die Einkommensfolgen unterschiedlicher beruflicher Weichenstellungen und erwerbsbiografischer Entscheidungen als auch die Geschlechterungleichheit in den berufsspezifischen Einkommen gemessen. Deutlich wird, dass Frauen über das ganze Erwerbsleben hinweg durchschnittlich 49,8 % weniger Einkommen ansammeln als Männer. Auch in durchgängigen Vollzeitkarrieren verdienen Frauen in den meisten Berufen deutlich weniger als Männer. Das bedeutet für sie weniger Einkommen, aber auch weniger Teilhabe und eine geringere Altersvorsorge. Die Messungen zeigen, dass die statistisch berechnete Entgeltlücke dort deutlich kleiner ist, wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte mitwirken.

Wir Sozialdemokrat*innen werden die Lohnlücke von verschiedenen Seiten und mit unterschiedlichen Maßnahmen schließen. Denn es ist die Aufgabe von Politik, Gleichstellung in Deutschland auch tatsächlich zu verwirklichen. 

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Der von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig eingebrachte „Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ ist vom Bundeskabinett am 11. Januar 2017 beschlossen worden. Endlich durchgesetzt werden soll der rechtliche Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Nach langen und intensiven Diskussionen ist damit ein ausgewogener Kompromiss gelungen – für uns Sozialdemokrat*innen ist es ein erster wichtiger Schritt.

Transparentere Gehaltsstrukturen schaffen

Mit neuen Instrumenten wollen wir die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben beim Lohn vorantreiben. Dafür sieht das Gesetz folgende Bausteine vor:

  • die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot durch die Definition wesentlicher Grundsätze und Begriffe zum Gebot der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit
  • die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs: Arbeitgeber*innen müssen den Beschäftigten zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  • die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen, damit die betrieblichen Entgeltstrukturen regelmäßig auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit überprüft werden.
  • die Einführung einer Berichtspflicht zur Gleichberechtigung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Nicht zuletzt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Bedeutung von Tarifverträgen und die Aufgaben von Betriebsräten gestärkt.

Vorgesehen ist auch, dass die Bundesregierung über die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten berichtet. Zudem soll die geschlechtersensible Berufswahlberatung gestärkt werden, um ein Berufswahlverhalten ohne Rollenstereotype zu fördern.

Unions-Widerstand gegen mehr Lohngerechtigkeit

Kaum hat das CDU/CSU- und SPD-geführte Bundeskabinett den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen, warnt CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) vor bürokratischen Auflagen für die Wirtschaft. Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) spricht sogar von einem „Bürokratiemonster“.

Der Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen geht nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen geht. Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass das Gegenteil richtig ist richtig. Denn gerade die Unternehmen sind stark, die deutlich machen können, dass bei ihnen Frauen und Männer den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit bekommen.

Equal Pay Day: Wir wollen gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit

Schon seit 1957 - mein Geburtsjahr - ist das Prinzip gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit einer der Grundsätze der Europäischen Union – und geltendes Recht. Seit 10 Jahren weist die Equal Pay Day-Kampagne auf die Verletzung dieses Rechtes hin. Zusammen mit vielen gleichstellungsorientierten Frauen und Männern nehme ich nicht hin, dass die Bruttostundenlöhne von Frauen 21 Prozent niedriger sind als die von Männern. Wir werden weiter für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft kämpfen. Dieses Jahr am 18. März - am Equal Pay Day.