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Bundeshaushalt 2017 - Bundesministerium für Gesundheit

 Der Einzelplan 15 - Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit - umfasst im Jahr 2017 einen Etat von 15 Milliarden Euro. Das haben wir Parlamentarier*innen am 25. November 2016 mit dem Haushaltsgesetz 2017 im Deutschen Bundestag beschlossen. Insgesamt stehen dem Bund im kommenden Jahr 329,1 Mrd. Euro zur Verfügung, das sind 12,2 Mrd. Euro mehr als in diesem Jahr.

Nationale Gesundheitspolitik

Ein Schwerpunkt des kommenden Haushaltes liegt bei den „Beratungs- und Hilfsangeboten“. Hierzu gehört auch die vorläufige Sicherstellung der Finanzierung für die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen mit 4,5 Millionen Euro. Um 3 Millionen Euro werden die Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um das Thema „Migration und Integration“ erhöht. Damit sollen wichtige Projekte im Umgang mit traumatisierten Geflüchteten sowie mit Drogenkonsumenten mit Migrationshintergrund realisiert werden. Für Aufklärungsmaßnahmen im Kampf gegen den Drogen- und Suchtmittelmissbrauch werden 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Viele dieser Maßnahmen verstehen wir Gesundheitspolitiker*innen als Teil unserer Politik der Gesundheitsförderung und Prävention.

Mit 250.000 Euro fördern wir eine Pilotstudie zum Themenfeld „Unerwünschte Wirkungen der Influenzaimpfung“. Auch hier wollen wir Arzneimittelsicherheit erzielen. Dem Feld der Suizidforschung und -prävention stehen 2017 zusätzliche 500.000 Euro zur Verfügung, insgesamt also 1 Million Euro.  

Internationale Kooperation

Gesundheit ist auch ein Markenzeichen der internationalen Verantwortung Deutschlands. Ab dem 1. Dezember übernimmt Deutschland die G20-Präsidentschaft. Hier versammeln sich die 20 größten Industrie- und Schwellenländer der Welt. Schwerpunktthemen der deutschen Präsidentschaft sollen der aufkommende Protektionismus, die Entwicklung Afrikas und eben auch die Gesundheitspolitik sein. Im Mai 2017 findet in Berlin erstmalig ein G 20 – Gesundheitsminister*innentreffen in Berlin stehen. Gegen große, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, aber auch hinsichtlich der Antibiotikaresistenzen ist es notwendig, die Aktivitäten der EU und der G 7 mit den großen bevölkerungsreichen Ländern und großen Agrarproduzenten zu verbinden. Wir investieren 2 Millionen Euro für gesundheitliche internationale Zusammenarbeit. Unserer steigenden internationalen Verantwortung kommen wir auch dadurch nach, dass wir, neben dem regulären Beitrag an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieser weitere 35 Millionen Euro an freiwilligen Beträgen überweisen.

In die Gesundheitsforschung investieren wir zusätzliche 10 Millionen Euro. Damit sollen im Rahmen einer internationalen Initiative neue Impfstoffe entwickelt und Infektionskrankheiten bekämpfen.

Beschlossen haben wir weiterhin, dass Prüfrechte des Bundesgerichtshofs gegenüber Kassenärztlichen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und deren Bundesvereinigungen möglich sind, ebenso gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss und der Deutschen Krankenkassengesellschaft.