Zur Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung in Deutschland ist eine flächendeckende, innovative, sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung ein Muss. Vor allem chronische Krankheiten und Multimorbidität im Alter sind wesentliche Herausforderungen in der Entwicklung von Arzneimitteln. Am 10. November 2016 haben wir in 1. Lesung das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) (Drs. 18/8034) beraten.
Hierzu wird der Ausschuss für Gesundheit am 14. Dezember 2016, von 14.00 bis 16.00 Uhr eine öffentliche Anhörung durchführen. Interessierte mögen sich bald anmelden.
Das Versandhandelsverbot wird ausgeklammert
Aus diesem Gesetzgebungsverfahren ist die hoch umstrittene Frage eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (sog. Rx-Verbot) zunächst ausgeklammert. Das ist ärgerlich, lässt sich aber innerhalb der Koalition derzeit nicht anders regeln.
Bayern will am 25. November 2016 den eigenen Antrag zu einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Plenum der Länderkammer behandeln. Obwohl der Versandhandel nur drei Prozent umfasst, sieht Bayern die bewährte Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort durch die EuGH-Entscheidung gefährdet. Die Beschäftigung im Plenum bedeutet noch keine Vorentscheidung hinsichtlich der Positionierung der Bundesländer bzgl. der politischen Mehrheit.
„Pharmadialog“ im Vorfeld der Gesetzgebung
Von 2014 bis 2016 setzten sich die Bundesministerien für Gesundheit, für Bildung und Forschung sowie für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit VertreterInnen der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zum „Pharmadialog“ zusammen. Viele der Anregungen sind in den Gesetzentwurf eingeflossen.
In den Jahren 2014 und 2015 wurden in Deutschland insgesamt 84 Arzneimittel auf den Markt gebracht. Die pharmazeutische Industrie ist eine der forschungsintensivsten Branchen in Deutschland. 2015 waren rund 640 Pharma- und Biotechnologie-Unternehmen registriert. Ihre Vielfalt ist groß: Wir haben in Deutschland sowohl global aufgestellte als auch mittelständische Unternehmen, gerade auch in Berlin. Auch für den Arbeitsmarkt ist die Pharma-Branche von Bedeutung, da sie 110.000 Menschen beschäftigt.
Mit einem Ausgabenvolumen von rund 35 Milliarden Euro ist der Arzneimittelbereich ebenfalls für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bedeutungsvoll. Für die GKV wollen wir beides: stabile Krankenkassenbeiträge und zugleich Fortschritte in der medizinischen Versorgung.
Das AMVSG versucht, beiden Zielen Rechnung zu tragen: Es beinhaltet weitere Maßnahmen zur Stärkung und Erhaltung des hochwertigen Versorgungsniveaus mit Arzneimitteln in der GKV als auch Maßnahmen zur finanziellen Stabilität der GKV. PatientInnen sollen sich darauf verlassen können, auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt zu werden - trotz des Blicks auf die langfristige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens.
Neue Regelungen des Gesetzesentwurfs
Zur Weiterentwicklung des mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) im Jahr 2011 eingeführten und inzwischen bewährten Verfahrens zur Nutzenbewertung und Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
Um Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern.