Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, wieder Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Für uns SozialdemokratInnen gehört dazu auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir wollen mit dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten und mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen auch verhindern, dass Stammarbeitsplätze durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen gefährdet werden. LeiharbeiterInnen bekommen nun einklagbare Rechte.
Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart. Neben der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und dem geplanten Gesetz zur Entgeltgleichheit zur Schließung der diskriminierenden Lohnlücke zwischen Frauen und Männern war dies eine zentrale Forderung der SPD.
Wir SozialdemokratInnen begrüßen es daher, dass die CDU/CSU nach monatelanger Blockade im Koalitionsausschuss am 10. Mai 2016 endlich ihren Widerstand gegen dieses Gesetz aufgegeben hat. Nun kann der Gesetzentwurf ins Kabinett und anschließend ins Parlament kommen. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Lohndrückerei. Das ist gut so - vor allem auch für Berlin.
Gute Arbeit braucht klare Regeln
Werkverträge gibt es schon seit über 100 Jahren. Zur Bewältigung von Auftragsspitzen und Überbrückung von Personalausfällen sind Werkverträge und Leiharbeit in unserer hochflexiblen Wirtschaft durchaus auch notwendig. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Stammbelegschaft verdrängt wird oder ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb jahrelang als LeiharbeiterInnen oder mit Werkverträgen arbeiten müssen.
Der Gesetzentwurf sieht erstmals in der Geschichte eine gesetzliche Regelung vor, die die Rechte der LeiharbeitnehmerInnen stärkt und den Missbrauch von Werkverträgen verhindert: Von den klaren Regeln für ihren Einsatz in Fremdfirmen profitieren über eine Million LeiharbeitnehmerInnen.
Die wichtigsten Regelungen:
Mehr Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Berliner Arbeitsmarkt
Das neue Gesetz wird positive Auswirkungen auf den Berliner Arbeitsmarkt haben. In Berlin ist die Zahl der LeiharbeitnehmerInnen zuletzt deutlich gestiegen: von 32.183 im Jahr 2013 auf 33.193 im Jahr 2014 - eine ungute Entwicklung. Diese Entwicklung werden wir SozialdemokratInnen mit dem neuen Gesetz ändern. Schließlich wollen wir „Gute Arbeit“, Ordnung und sichere Arbeitsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt für alle.
Stärkung des Berliner Sozialpartnerdialogs
Die Ausnahmen zur Regel - Beschäftigung von LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich nur noch 18 Monate und gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften nach neun Monaten sind nur dann möglich, wenn eine entsprechende Tarif- oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt bzw. Branchenzuschlagstarife vereinbart worden sind. Dieser Spielraum für branchen- oder unternehmensbezogene Lösungen, stärkt den Berliner Sozialpartnerdialog. Ich wünsche erfolgreiches Verhandeln.