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Das „Pflegetelefon“ für Sie: Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige

Wir alle wollen möglichst lange selbstbestimmt leben. Damit pflegebedürftige Menschen diesen Wunsch im vertrauten Umfeld umsetzen können, übernehmen Angehörige und Freunde Unterstützung und Pflege. Doch jede und jeder kommt auch mal an Grenzen. In diesen Situationen hilft das „Pflegetelefon“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit Beratung und Auskunft über gesetzliche Leistungen. Sie werden individuell über die Hilfsangebote in ihrer Nähe informiert. Rufen Sie an: 030 / 20179131 oder schauen Sie auf die Website www.wege-zur-pflege.de

Angehörige zu pflegen ist sowohl eine Bereicherung als auch manches Mal eine Belastung. Auf jeden Fall verdient häusliche Pflege große Anerkennung. Denn pflegende Angehörige tragen eine große Verantwortung und stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen. Vor allem wenn mehrere Aufgaben in Familie und Beruf zu vereinbaren sind.

 Wie wird Pflege organisiert? 

  • Welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
  • Welche Kosten entstehen? 
  • Wie funktioniert die Familienpflegezeit?
  • Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr kann?

Diese Fragen und alle weiteren rund um die Themen Pflege und Hilfe im Alter beantwortet das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums. Sie erreichen das Beratungsteam des „Pflegetelefons“ unter der Nummer 030 / 20179131 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr und gerne auch schriftlich per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de

  • Anonym und vertraulich
  • Mit konkreten Hilfestellungen für Ihre individuelle Situation
  • Als Lotse zu den Angeboten in Ihrer Nähe

In Deutschland leben 2,63 Mio. Pflegebedürftige, von denen 1,25 Mio. allein durchAngehörige betreut werden. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen sehr großen Informations- und Beratungsbedarf hinsichtlich der möglichen Unterstützungsangebote. Auch sind viele pflegende Angehörige besonderen Belastungssituationen ausgesetzt; teilweise fühlen sie sich emotional und körperlich überfordert.

Das Beratungsteam gibt Auskunft über gesetzliche Leistungen und Neuregelungen, wie z.B. über das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf oder die Leistungen der Pflegeversicherung, beantwortet Fragen zum Wohnen und Leben im Alter, zum Heimrecht der Länder oder zur Pflegecharta.

Ab dem 1. Januar 2016 werden die bisherigen Beratungs- und Informationsangebote durch die Beratung in besonderen Belastungssituationen ergänzt. Das „Pflegetelefon“ übernimmt auch eine Lotsenfunktion zu anderen Angeboten auf Bundes- und Landesebene. Dafür sind Kooperationen mit der Telefonseelsorge, dem Alzheimer-Telefon sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone aufgebaut worden.

Das „Pflegetelefon“ ist vor allem ein Angebot, das sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen richtet. Aber es steht natürlich auch anderen Personen, wie Dienstleistern im Pflegesektor oder ArbeitgeberInnen sowie Beratungsstellen für telefonische Anfragen zur Verfügung.