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ENDLICH: Die Reform der Pflegeausbildung ist auf den Weg gebracht

Das Pflegeberufsgesetz kommt! Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe stellten am 27. November 2015 ihren gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vor. Geschaffen wird ein neues Berufsbild. Angepackt wird endlich eine Herausforderung, die die Versorgung der heute rund 2,6 Millionen, die für 2030 geschätzten 3,9 Millionen, die bis 2060 geschätzten 4,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen sicherstellen hilft.

Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung verfolgt zwei Ziele: Einerseits soll der Pflegeberuf attraktiver und andererseits die Qualität der Pflege verbessert werden. Um dies zu erreichen, werden die bisherigen Ausbildungen im Pflegesektor zu einer einzigen beruflichen Pflegeausbildung mit dem einheitlichen Berufsabschluss „Pflegefachfrau/-mann“ zusammengefasst.

Der Referentenentwurf des Pflegeberufsgesetzes beinhaltet darüber hinaus:

  • Eine einheitliche Finanzierung mit Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung.
  • Die erstmalige Einführung eines Pflegestudiums als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung.
  • Das Gesetz soll 2016 verabschiedet werden. Der Start des ersten Ausbildungsjahrganges ist ab dem 1. Januar 2018 geplant. Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe haben somit ausreichend Zeit, sich auf die neuen Strukturen der Ausbildung einzustellen.

Ausführliche Informationen zur Reform sind in einem gemeinsamen Informationspapier vom BMFSFJ und BMG zusammengefasst.

Die Pflegebedarfe ändern sich - die Ausbildung und der Arbeitsmarkt auch

Wir brauchen Pflegekräfte, die fit sind für die sich verändernden Pflegebedarfe. Schon heute braucht eine Pflegekraft im Krankenhaus aufgrund der ansteigenden Zahlen der an Demenz erkrankten Menschen immer mehr altenpflegerische Kompetenzen. Umgekehrt brauchen die in den Senioreneinrichtungen tätigen AltenpflegerInnen zur Versorgung der immer häufiger chronisch kranken Menschen mehr medizinisch-pflegerische Kompetenzen.

In der neuen dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung sollen Pflegefachkräfte ausgebildet werden, die die Kompetenzen der bisherigen drei Ausbildungsgänge in sich vereinen. Die Ausbildung soll Spezialisierungsmodule für Alten-, Kranken- und Kinderpflege enthalten. Geplant ist die Abschaffung des noch in sieben Bundesländern erhobenen Schulgeldes für die Altenpflegeausbildung. Vorgesehen ist stattdessen eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung. Der Zugang zur generalistischen Ausbildung soll auch mit Hauptschulabschluss oder einer Pflegehelferausbildung möglich sein.

Vorangetrieben werden soll zudem die Akademisierung der Pflegeausbildung in einem mindestens drei Jahre dauernden Studiengang.