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Ungleichbehandlung für bis zu 40 000 Menschen mit Behinderung beendet

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Rund 40 000 erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, erhalten künftig rund 80 Euro monatlich mehr.

Ich freue mich sehr, dass volljährige Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung weiter im elterlichen Haushalt leben, nun in die Regelbedarfsstufe I eingestuft werden. Damit wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben. Als Chairwoman des Unterausschusses „Behinderung und Inklusion“ in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates begrüße ich diese Entscheidung, denn die Kürzung der Sozialhilfe verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 18. März 2015 im Ausschuss für Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass es eine Übergangsregelung geben wird, wonach erwachsene Menschen mit Behinderungen, die  nicht im eigenen Haushalt leben können, genauso viel Geld erhalten sollen wie Singles. In der Bedarfsstufe III werden also genauso hohe Leistungen bezahlt wie in Stufe I. Abgeschafft wird die Stufe III damit allerdings nicht - aber die behinderten Menschen werden finanziell nicht länger benachteiligt.

Mit dieser Entscheidung wird die in der vergangenen Legislaturperiode 2011 beschlossene Sozialhilfe-Kürzung beendet. Es wird deutlich gemacht, dass die Regelbedarfsstufe I nicht an die individuellen Fähigkeiten der Menschen geknüpft wird. Gegen diese Diskriminierung haben Sozial- und Behindertenverbände unter Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention seitdem zu Recht energisch protestiert.

Dank dieser Übergangsregelung muss mit der Neueinstufung nicht bis zum Inkrafttreten der für 2016 geplanten und voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft tretenden Reform der Regelbedarfssätze in der Sozialhilfe gewartet werden. Die Kosten werden vom Bundessozialministerium übernommen. Die Bundesländer erhalten eine entsprechende Anweisung zur Auszahlung des vollen Existenzminimums.

Alleinstehende Erwachsene, die einen eigenen Haushalt führen und Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I. Sie erhalten eine Grundsicherung von 399 Euro pro Monat. 90 Prozent dieses Regelsatzes bekommen Ehe- oder LebenspartnerInnen (Stufe II), 80 Prozent davon Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen (Stufe III).

Seit 2011 wurden Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Sie mussten seitdem eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Von dieser Regelung waren insbesondere erwachsene behinderte Menschen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, betroffen. Die Kürzung hat viele Familien in schwierige finanzielle Lagen gebracht. Sie wurden oft doppelt benachteiligt, da die Eltern wegen der Behinderung ihrer erwachsenen Kinder häufig ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben können oder aber ein Partner gar nicht erwerbstätig sein konnte.