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Diskriminierende Praxis des Racial Profiling beenden

Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wurden die Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung von Rassismus diskutiert. Deutschland sollte die Vorschläge sehr ernst nehmen.

Wir brauchen eine Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, betonte Karamba Diaby, der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Darin muss das Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen wie Diskriminierung und Rassismus in Deutschland umfassend untersucht werden. Hierzu zählen indirekte und direkte Formen von Diskriminierungen, die allen hier lebenden Bevölkerungsgruppen mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft betreffen können. Bei Mehrfachdiskriminierungen gibt es „blinde Stellen“ im Antidiskriminierungsrecht. Hier brauchen eine klarere Definition von Mehrfachdiskriminierungen, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können.

Personenkontrollen sollten nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden. Nur so kann die diskriminierende Praxis des Racial Profiling verhindert werden. Ohne alle Beschäftigten in den Ermittlungsbehörden unter einen Generalverdacht zu stellen: Kern des Problems ist die Polizeikultur. Sollte eine gesetzliche Klarstellung Abhilfe schaffen, dass Racial Profiling verboten ist, so befürworten wir das als SPD.