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Frühjahrssitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Die Frühjahrssitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates stand ganz unter dem Eindruck der Ereignisse in der Ukraine und auf der Krim. Vom 7. bis 11. April 2014 fand in Straßburg die Frühjahrssitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) statt. Hier trafen sich 318 VertreterInnen der nationalen Parlamente der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates. Deutschland wird durch 18 Delegierte vertreten, neun CDU-Abgeordnete, fünf SPD und jeweils 2 von der Linken und den Grünen. Obgleich als stellvertretendes Mitglied in die Parlamentarische Versammlung für die SPD-Bundestagsfraktion entsandt, war ich voll stimmberechtigt. Auftakt der jeweiligen Sitzungswochen ist ein sonntägliches Abendessen bei Botschafter Julius Georg Luy, Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat in Straßburg. Hier werden fraktionsübergreifend die Gesprächslinien für die Woche diskutiert.

Die zentralen Ziele des Europarates sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Daher stand im Mittelpunkt der politischen Diskussionen die Frage, wie der Europarat auf die Annexion der Krim durch Russland und die Situation im Osten der Ukraine regieren sollte. Außerdem wurde intensiv über den Bericht über Prostitution und Menschenhandel und moderne Sklaverei debattiert. Auch die Wahl einer neuen GeneralsekretärIn in der Juni-Sitzung warf ihre Schatten voraus.

Debatte über die Aussetzung der Stimmrechte Russlands in der Parlamentarischen Versammlung für 2014

Die Debatten über die Annexion der Krim und der Situation im Osten der Ukraine waren nicht nur das Hauptthema des Plenums sondern auch der jeweiligen Fraktionssitzungen und Flurgespräche. Die Intensität der Diskussion erklärt sich alleine dadurch, dass eines der Hauptziele des Europarates tangiert ist: die Verwirklichung eines engeren Zusammenschlusses seiner Mitglieder. Eine große Emotionalität war keinesfalls nur bei den VertreterInnen der Nachbarstaaten der Russischen Föderation spürbar.

Die Frage war, wie geht der Europarat mit der Situation um, dass ein Mitgliedstaat des Europarates Territorium eines anderen Mitgliedsstaates annektiert? Schnell wurde deutlich, dass es nicht akzeptabel und tolerierbar ist, wenn ein Mitglied des Europarates Teile eines anderen Mitgliedstaates annektiert.

Die Infragestellung von Staatsterritorium und territorialer Integrität aufgrund ethnischer Zugehörigkeit sei immer problematisch, betonte der Generalsekretär des Europarates Thorbjorn Jagland. Es dürfe nicht das Recht des Stärkeren, sondern es müsse die Stärke des Rechts, die Stärke des internationalen Völkerrechts herrschen, so der Tenor der Debatte.

Die ukrainischen Delegierten appellierten eindringlich an den Europarat und bedankten sich für die seine Solidarität. Sie forderten den Abzug der russischen Truppen von der Krim und keine weitere Einmischung in ukrainische Angelegenheiten.

Im Vorfeld der Dringlichkeitsdebatte am Donnerstag beklagten die Delegierten der Russischen Föderation doppelte Standards bei der Bewertung der Annexion der Krim, die Beteiligung von Faschisten an der ukrainischen Regierung und dass die ukrainische Polizei gegen friedliche Demonstranten vorginge. Sie warfen den ParlamentarierInnen des Europarates vor, nicht frei in ihrer Entscheidung zu sein, sie sollten sich nicht von den USA steuern lassen. Unter ihren Delegierten befinden sich auch Oligarchen, die auf der Sanktionsliste stehen, welche die EU gegen ranghohe Putin-Vertraute verhängt hatte. Diese können nur aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung nach Straßburg einreisen.

Unterstützung erhielt Russland durch den Vertreter der rechtsextremistischen Jobbik-Partei aus Ungarn. Dieser forderte das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein und machte zugleich Gebietsansprüche Ungarns gegenüber der Ukraine geltend.

In einer Entschließung beschloss die Parlamentarische Versammlung, dass das sogenannte „Referendum“ auf der Krim verfassungswidrig ist. Sein Ergebnis und die „illegale Eingliederung der Krim in die Russische Föderation sind folglich nicht rechtsverbindlich und werden vom Europarat nicht anerkannt“, erklärte die Parlamentarische Versammlung in der Erklärung, die am Ende einer Dringlichkeitsdebatte am 9. April 2014 verabschiedet wurde.

Nach Meinung der ParlamentarierInnen halten die Argumente, welche die Russische Föderation zur Rechtfertigung ihres Handelns vorbrachte, den Tatsachen nicht stand. „Die russischen Behörden haben den Drang nach Sezession und nach Eingliederung in die Russische Föderation heraufbeschworen, angefacht und mit Einer Militärintervention abgesichert. Die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine muss gewährleistet werden. Die Legitimität der Regierung und das ukrainischen Parlaments werden anerkannt und die Versuche, deren Legitimität in Frage zu stellen, dienen allein der Destabilisierung des Landes.“

Aussetzung der Stimmrechte für die russische Delegation
Als Reaktion des Europarates standen schließlich drei Optionen auf dem Tisch: die Aussetzung der Stimmrechte für 2014, eine Begrenzung der Stimmrechte oder sogar der Ausschluss aus der Parlamentarischen Versammlung.

Die Schlussdebatte über die Aussetzung ihrer Stimmrechte wurde seitens der russischen Delegation boykottiert. Immer wieder war ihnen vorgeworfen worden, die Annexion der Krim in der Duma gebilligt zu haben.

Die Abstimmung sei ein Stresstest für Demokratie und für den Europarat betonte die sozialdemokratische Abgeordnete Birute Vesaite aus Litauen. Die Berliner Bundestagsabgeordnete Dr. Ute Finckh-Krämer betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit des Dialogs. Sie plädierte für die Aussetzung des Stimmrechts und bedauerte die Abwesenheit der russischen Delegation.

Nach dreistündiger Debatte beschloss die Parlamentarische Versammlung mit 145 zu 21 Stimmen bei 22 Enthaltungen die Suspendierung der Stimmrechte der russischen Delegation und schließt sie aus den Führungsinstanzen aus. Die Angliederung der Krim an Russland stehe „im klaren Gegensatz zur Satzung des Europarates“ und zu den Verpflichtungen, die Russland bei seinem Beitritt 1996 eingegangen ist.  Auch das Recht, in den Führungsinstanzen der Organisation vertreten zu sein und an Wahlbeobachtungsmissionen teilzunehmen, werden ausgesetzt. Diese Maßnahmen gelten bis zum Ende der Sitzungsperiode 2014.

Prostitution und Menschenhandel und moderne Sklaverei
Sehr kontrovers verliefen auch die Debatten in den Fraktionssitzungen und im Plenum zum Bericht „Prostitution und Menschenhandel und moderne Sklaverei in Europa“, den der portugiesische Delegierte José Mendes Bota vorgelegt hatte. Während es keinen Zweifel daran gibt, dass Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung als Menschenrechtsverletzungen zu brandmarken sind, teilten viele der Delegierten die automatische Gleichsetzung von Sexarbeit mit Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht. Auch die Forderung, dem „schwedischen Modell“, welches den Kauf von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe stellt, wurde von vielen abgelehnt - leider aber nicht von der Mehrheit. Die deutschen Delegierten lehnten insbesondere die Kritik an der im Bericht vermerkten Gesetzgebung hinsichtlich der legalen Prostitution in Deutschland ab. Unser rot-grünes Prostitutionsgesetz von 2002 wurde auch von CDU und Linken verteidigt.

In meiner Plenarrede war es mir wichtig herauszustellen, dass Menschenhandel eine schwere Menschen-, insbesondere Frauen- und Kinderrechtsverletzung ist:

„Der Bericht „Prostitution, Menschenhandel und moderne Sklaverei in Europa“ macht zu recht deutlich, dass Menschenhandel eine schwere Menschen-, insbesondere Frauen- und Kinderrechtsverletzung ist.

Menschenhandel muss wirkungsvoll bekämpft werden, Menschenhandel und Zwangsprostitution sind zu verfolgen und die Täter müssen bestraft werden, während die Opfer überall zu schützen sind. Deren Rechte müssen ausgebaut werden.

Ich teile die Einschätzung des Berichts, dass das schwedische Modell das erfolgreichste bei der Bekämpfung des Menschenhandels sei, nicht. Länderevaluationen haben hierfür auch noch keinen wissenschaftlichen Beweis erbracht - wichtige Evaluationen zum innereuropäischen Sextourismus werden erst Ende 2015 vorliegen.

In den Änderungsanträgen zum Bericht ging es uns darum, dass die gesellschaftliche Wirkung der Strafbarkeit für den Kauf von sexuellen Dienstleistungen als kontrovers dargestellt wird, so, wie das in Europa auch tatsächlich der Fall ist. Sexarbeit ist nicht zwangsläufig Menschenhandel.

Doch ist Sexarbeit auch kein Beruf wie jeder andere. Sie unterliegt in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der vom deutschen Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit. Mit der Legalisierung der Prostitution im Prostitutionsgesetz von 2002 ist kein Anstieg des Menschenhandels einhergegangen.

Vielmehr ist das Problem bei der Bekämpfung des Menschenhandels die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer. Daher müssen die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die von Menschenhandel und Zwangsprostitution Betroffenen verbessert werden, damit die Täter wirksam strafrechtlich verfolgt werden können.

Für Deutschland war das Prostitutionsgesetz 2002 ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Prostituierten. Die Ziele waren es, die Sittenwidrigkeit abzuschaffen, Sozialversicherung zu erleichtern, kriminellen Begleiterscheinungen den Boden zu entziehen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Da nur ein Teil dieser Ziele erreicht wurde, wird das Gesetz gegenwärtig überarbeitet. Da nur ein Teil dieser Ziele erreicht wurde, wird das Gesetz gegenwärtig überarbeitet. Auch muss es mehr ordnungspolitische Kontrollmöglichkeiten geben. Dennoch ist die illegale Prostitution seither nicht zwangsläufig angestiegen.

Wir wollen den Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsstellen, mehr Arbeit im Gesundheitsbereich mit den und für die Sexarbeiterinnen, eine Verbesserung der sie betreffenden gesetzlichen Regelungen, damit die Täter bestraft werden können, eine Stärkung des Bezugs zu einer Gewerkschaft und den Ausbau des Schutzes der Minderjährigen. Außerdem brauchen wir Ausstiegsprogramme.

Zum Schluss eine Frage: Was tun wir mit den Frauen, die den Mut gefunden haben, gegen die Täter auszusagen? Schicken wir sie zurück in ihre Herkunftsländer und damit in die Armut oder schaffen wir es, Regelungen für sie zu finden, damit sie ein neues Zuhause bekommen?

Diese Diskussion sollte nicht über das Thema Sexarbeit geführt werden; hierfür brauchen wir andere Debatten zum Aufenthaltsrecht.“

In der Aussprache schwankten die Redebeiträge zwischen der Befürwortung der Legalisierung von Prostitution und dem „schwedischen Modell“ der Kriminalisierung der Freier für den Kauf von sexuellen Dienstleistungen. Gerade die schwedischen und norwegischen Delegierten argumentierten, dass Prostitution immer eine Form von Gewalt gegen Frauen und mit der Gleichheit der Geschlechter nicht vereinbar sei. Eine Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution sei nicht möglich.

Hier zum Nachlesen die Debattenbeiträge, die in deutscher Sprache gehalten wurden.

Zur Chairwoman im Unterausschuss Behinderung und Inklusion gewählt

Ich bin stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung. Dieser hat drei Unterausschüsse. Einer ist der neu gebildete Unterausschuss für Menschen mit Behinderung und Inklusion, der sich u.a. mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den europäischen Staaten beschäftigen wird. Mich hat meine am 8. April 2014 erfolgte Wahl zur Chairwoman sehr gefreut - kann ich doch nun mein Engagement für eine inklusive Gesellschaft im Deutschen Bundestag und als Mitglied der AG Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD mit der Aufgaben auf der europäischen Ebene verbinden. Bei den anwesenden Mitgliedern kristallisierte sich sehr schnell ein gemeinsames Interessensthema heraus, mit dem wir starten wollen: was kann gegen Gewalt an Frauen mit Behinderungen getan werden. Vice-Chairwoman wurde Béatrice Fresco-Rolfo aus Monaco, dort Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frauen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kandidiert als neue Generalsekretärin
Im Juni wird der/die neue GeneralsekretärIn des Europarates gewählt. Obgleich bisher unüblich, tritt der jetzige Generalsekretär Thorbjorn Jagland, Sozialdemokrat aus Norwegen, erneut an. Deutschland schickt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ins Rennen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  war 13 Jahre lang Mitglied der Parlamentarischen Versammlung gewesen. Während ihrer Vorstellungsrede in der sozialistischen Fraktion verwies sie darauf, dass es lange her sei, dass eine Frau Generalsekretärin gewesen sei. Sie wolle die Parlamentarische Versammlung des Europarates stärken. Gestärkt werden müssten auch die Menschenrechtsthemen und der Schutz der Privatsphäre. Die Parlamentarische Versammlung mit ihren Entschließungen könne hier eine wichtige Rolle spielen. Der Europarat müsse mit einem stärkeren politischen Profil für die Menschen sichtbarer werden. Sie sprach sich gegen einen „Rauswurf“ aber für Sanktionen gegen Russland wegen der Annexion der Krim und der Destabilisierung der Ukraine aus. Grundsätzlich gelte es den Dialog zu stärken, Gesprächsfäden nicht zu kappen.

Besuch von Staatsgästen

Österreich hatte am 14. November 2013 in Straßburg den halbjährlich wechselnden Vorsitz im Ministerkomitee übernommen. Zu den Chancen eines Vorsitzlandes gehört, dass der/die jeweilige AußenministerIn des Vorsitzlandes bei den vierteljährlichen PACE-Versammlungen sowie bei der halbjährlichen Tagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen sprechen kann. Auch der/die Staats- bzw. RegierungschefIn des Vorsitzlandes haben die Möglichkeit, vor der Versammlung zu sprechen.

Ich freue mich, dass sowohl der österreichische Präsident Heinz Fischer (SPÖ) als auch der österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) den Austausch mit den Delegierten der Parlamentarischen Versammlung gesucht haben.

Aktiver Multilateralismus sei der Grundsatz österreichischer Außenpolitik, erklärte Bundespräsident Fischer, der der Parlamentarischen Versammlung in den 90ern vier Jahre lang angehörte. Er nahm Stellung zur Krise in der Ukraine und betonte die Dringlichkeit von Dialog und Dialogformen. „Die Türen zu schließen ist einfach, geschlossene Türen zu öffnen, ist viel schwieriger.“

Ähnlich argumentiert der österreichische Außenminister Sebastian Kurz. Wenn die Ukraine innerhalb der Staatengemeinschaft Neutralität wahren möchte, stehe Österreich mit seinen Erfahrungen als neutrales Land gern bereit, diesen Weg zu unterstützen - so sein Angebot.

Ausstellungen, Netzwerke und Empfänge

Zusätzlich zum offiziellen Sitzungsprogramm bereiten die Delegationen unterschiedliche Events vor. Ich konnte nur wenige besuchen:

Ausstellung aus Polen - Wystawa Berlin-Yogyakarta w Radzie Europy w Strasburgu - Berlin - Yogyakarta: Von Hitler´s Terror gegen Homosexuelle bis zu den heutigen Menschenrechten
Direkt vor dem Plenarsaal der Parlamentarischen Versammlung war die Ausstellung „Berlin - Yogyakarta: From Hitler´s terror against homosexuals to human rights today“ aufgebaut. Diese wurde von Herrn Andrzej Halicki, Vorsitzender der polnischen Delegation, der Botschafterin beim Europarat, Urszula Gacek, und von Robert Biedron, Generalberichterstatter für die Rechte von LGBT, am 8. April 2014 eröffnet. Es war eine sehr gut besuchte Vernissage. Auch in Berlin-Schöneberg ist die Ausstellung bereits gezeigt worden und gehe nun durch Europa, so Biedron. In einer weiteren Session wurde der Dokumentationsfilm „Paragraph 175“ von Rob Epstein und Jeffrey Friedman gezeigt.

Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Mit einem eigenen Stand voller Informationsmaterialien war das ParlamentarierInnen-Netzwerk „Frauen frei von Gewalt“ während der gesamten Sitzungswoche prominent vertreten. Sie alle sprechen sich sichtbar gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Häusliche Gewalt aus.

Mittlerweile haben 33 Staaten das am 5. Mai 2011 getroffene „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ die sogenannte Istanbuler Konvention, unterzeichnet. Jedoch haben erst acht Staaten die Istanbuler Konvention ratifiziert - es fehlen nur noch zwei, damit diese Konvention in Kraft tritt.

Sehr beeindruckend und berührend war das am 9. April 2014 vorgeführte szenische Theaterprojekt „WOUNDED TO DEATH“ der Italienerin Serena Dandini. Kolleginnen aus verschiedenen Nationen lasen Briefe vor. Briefe von Frauen, in denen in der Ich-Form ihr letzter Lebenstag beschrieben wird, bevor sie zumeist von ihren Ehemännern umgebracht wurden: die neunjährige Kindesbraut, die zusammen mit dem Kind bei der Geburt starb; die Frau, die lange gleichberechtigt und vor allem gleich bezahlt mit ihrem Mann zusammenarbeitet, schließlich erfolgreich Karriere macht und mehr Geld verdient; die Frau, die es erstmalig schaffte, dass ihr Antrag auf Scheidung vom Gericht angenommen wurde; die Frau, die nach sechs Jahren häuslicher Gewalt umgebracht wurde.

Apero und Abendessen
Die deutschsprachigen Delegationen wurden am 9. April 2014  von der Nationalrätin Doris Fiala, Präsidentin der Schweizer Delegation, zu einem Apero mit anschließendem Abendessen eingeladen. Mit hat es gefallen, dass wir Deutschsprachige untereinander gezielt den Austausch pflegen sollten und auch wollten. Die Vielfalt und die Gleichwertigkeit der Sprachen ist ein gewichtiges Kriterium im Europarat. Diskutiert wurden selbstverständlich noch einmal die Plenarthemen. Debattiert wurde aber auch über einzelne Gesetzgebungen zum Schutz von Religionsgemeinschaften, zum Ethik- bzw. Religionsunterricht in den Schulen und über Gleichstellungsgesetze - ein bunter Strauß.