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NSU-Prozess nicht unter Ausschluss der internationalen Öffentlichkeit

Appell von Bundestagsabgeordneten zum NSU-Prozessauftakt am 17. April

Am 17. April eröffnet der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München das Strafverfahren gegen Beate Z. (38), Ralf W. (38), Carsten S. (33), André E. (33) und Holger G. (38) wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU). Das Verfahren ist zurecht für Öffentlichkeit und Medien von großem Interesse. Wenig überraschend ist, dass sich insbesondere die türkische Öffentlichkeit und türkische Medien für den Prozessauftakt interessieren, sind doch acht der zehn Opfer Türkeistämmige.

Wir sind der Ansicht, dass das große Interesse für das Oberlandesgericht München vorhersehbar hätte sein können bzw. sein müssen. Dies ist bisher leider nur unzureichend geschehen. Wichtig ist nun nicht den Eindruck entstehen bzw. verfestigen zu lassen, dass hier eine breite internationale Öffentlichkeit, Medien und Migrantinnen und Migranten vom Prozess ausgeschlossen werden.

In diesem Sinne wäre es förderlich, wenn die breite Beteiligung der internationalen Medien, das schließt vor allem türkische und griechische Medien ein, entsprechend der gegebenen Spielräume ermöglicht würde und damit der Aufklärung und Transparenz bestmöglich zu dienen. Gerade auch in diesem Strafverfahren sollte das Motto sein: Nicht das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an diesem einmaligen Prozess muss sich dem zur Verfügung gestellten Raum anpassen, sondern umgekehrt: Dem großen Interesse muss der entsprechende Raum gegeben werden.

Wir sind uns sicher, dass es in Deutschland möglich ist ein Gerichtsverfahren so durchzuführen dass sowohl Sicherheitsinteressen und Justizgrundsätzen als auch den Interessen einer demokratischen, internationalen Öffentlichkeit entsprochen werden kann.