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Jetzt muss die Gleichstellung her! Das Bundesverfassungsgericht zeigt Schwarz-Gelb einmal mehr die »Rote Karte«

(Erschienen in TS Aktuell, Ausgabe März/Mai 2013, Nr. 9  2. Jahrgang)

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind wir der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wieder ein Stück näher: Nun können auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen das angenommene Kind der PartnerIn adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar entschieden: „Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung.“ Auf diese Entscheidung haben viele gleichgeschlechtliche Eltern gewartet.

Worum geht es?
Bei einer Sukzessivadoption geht es darum, dass ein von einem Elternteil in die Beziehung mitgebrachtes adoptiertes Kind auch von der PartnerIn adoptiert werden kann. Dies ist in einer Ehe möglich, gleichgeschlechtlichen Menschen in einer Lebenspartnerschaft bisher nicht. Der Ausschluss der Sukzessivadoption führt dazu, dass die betroffenen Kinder nur einen rechtlichen Elternteil haben, der andere Elternteil selbst bei jahrelanger gemeinsamer Erziehung oder bei schwerer Krankheit oder Tod des Adoptionselternteils nur das „kleine Sorgerecht“ hat. Kinder erben auch nicht automatisch beim Tod des Nicht-Adoptionselternteils. All das dient nicht dem Kinderwohl.

Bereits 2009 stellte die Studie “Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ eindeutig fest, dass in “Regenbogenfamilien” Kinder ebenso viel Zuwendung und Liebe erhalten wie in anderen Familien. Entscheidend ist die Beziehungsqualität und nicht diskriminierende Rollenstereotype.

Jetzt gibt es keinen Grund mehr gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Recht auf Adoption zu verweigern. Ich erwarte ein schnelles Handeln der Bundesregierung und kein weiteres scheibchenweises Umfallen nach jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Die SPD tritt schon lange für die gleichen Rechte und Pflichten gleichgeschlechtlicher Paare ein. So im Dezember 2011 auf dem SPD-Bundesparteitag im Leitantrag „Familienland Deutschland“: „Gleichgeschlechtliche Paare brauchen dieselben Adoptions- und Sorgerechte wie heterosexuelle Väter und Mütter“ oder im Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen“. Hier fordern wir die Bundesregierung auf „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnet“.

Gleichstellung von Lesben und Schwule vorantreiben
Bis zum 30. Juni 2014 muss der Gesetzgeber nun eine Neuregelung für die Sukzessivadoption schaffen und dabei zwingend berücksichtigen, dass eine Adoption des angenommenen Kindes der eingetragenen LebenspartnerIn möglich ist.

Davor findet am 22. September 2013 die Bundestagswahl statt. SPD und Grüne sind sich einig: Eine rot-grüne Bundesregierung wird per Gesetz die Gleichstellung von Lesben und Schwulen vorantreiben, bei der Öffnung der Ehe, beim Adoptions- und beim Steuerrecht. In vielen europäischen Nachbarländern können Schwule und Lesben bereits heiraten. Wir wollen nicht das Schlusslicht in Europa sein. Es ist Zeit, sich von überkommenden Gesellschaftsbildern zu lösen. Auch deshalb kämpfe ich für Rot-Grün.