Hauptmenü

Bericht zum Thema „Praktika innerhalb der EU“

von Valentin Barzal

In der 11. Schulstufe finden an vielen Schulen Österreichs sogenannte „Berufspraktische Tage“ statt, in welchen SchülerInnen die Möglichkeit bekommen sollen, Einblicke in den Berufsalltag gewinnen zu können. In dieser Woche arbeiten die Jugendlichen in Unternehmen oder an sonstigen Arbeitsplätzen mit.

Das Praktikum muss sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler selber organisieren. Das Praktikum soll zwischen dem 28.1.2013 und dem 2.2.2013 stattfinden. Sonstige Vorgaben wurden seitens der Schule nicht gegeben.

Ich wollte mein Praktikum in Berlin bei der Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert machen. Ich fragte bereits im Juni 2012 meinen Klassenvorstand, und später auch die für die Berufspraktischen Tage verantwortliche Lehrerin, ob das Praktikum auch außerhalb von Österreich stattfinden kann. Diese sahen keine Gründe, ein Auslands-Praktikum nicht zu erlauben.

Nachdem ich mich bereits für das Praktikum beworben und den Flug nach Berlin gebucht hatte, bekam ich im Dezember 2012 von meinem Klassenvorstand die Nachricht, dass ein Praktikum in Berlin nicht möglich sei.

Auf Nachfrage erfuhr ich, dass man während der Berufspraktischen Tage über die österreichische Wirtschaftskammer versichert sei. Diese Versicherung gelte aber nur innerhalb Österreichs, daher sei ein Praktikum außerhalb Österreichs nicht möglich.

Da ich mich bereits davor bei dem Büro von Frau Mechthild Rawert erkundigt hatte, ob ich in dieser Zeit versichert bin, wusste ich, dass ich seitens meines Praktikums zumindest unfallversichert bin.

Aufgrund einer fehlenden Haftpflichtversicherung erlaubte meine Schule das Praktikum jedoch trotzdem nicht.

Nach einem Gespräch mit der Schulleitung wurde mir vorgeschlagen, mich in der Zeit der Berufspraktischen Tage von meinen Eltern von der Schule freistellen zu lassen. Somit mache ich dieses Praktikum nicht während der Schulzeit, sondern in meiner Freizeit. Es handelt sich daher offiziell um keine Schulveranstaltung. Ich bin zwar deshalb seitens der österreichischen Wirtschaftskammer nicht versichert, an meinem Praktikum darf ich aber trotzdem teilnehmen. Die Schule erkennt die Teilnahme an diesem Praktikum aber als Teilnahme an den Berufspraktischen Tagen an. Die Bestätigung dieser Teilnahme ist für den Aufstieg in die nächste Schulstufe erforderlich.

Die Personenfreizügigkeit, eine der vier Grundfreiheiten der europäischen Union, besagt, dass man als EU-Bürger innerhalb der gesamten EU erwerbstätig sein darf.

Auch Praktika sind EU-weit möglich, allerdings ohne Unterstützung in Form einer Haftpflicht- und Unfallversicherung der österreichischen Wirtschaftskammer.

Ich bin der Meinung, dass eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern nur ermöglicht werden kann, wenn Barrieren beseitigt werden. Daher sollten EU-weite Praktika nicht verhindert werden.

Valentin Barzal

Es gehörte Einsatz und Ausdauer dazu, das Schulpraktikum trotz aller Widrigkeiten zu organisieren. Mein Respekt!

Mechthild Rawert