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Verbraucherschutzministerium hat versagt

Alle Jahre wieder überschüttet der Handel die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem unermesslich großen Angebot an Adventskalendern, die zum größten Teil mit Schokoladenteilchen gefüllt sind. Seit dem Herbst gab es sie in allen möglichen Variationen in den Läden zu kaufen.

In diesem Jahr alarmierte die Stiftung Warentest wenige Tage vor dem 1. Dezember mit der Feststellung, dass die Schokolade in Adventskalendern mit Maschinenöl, kurz- und langkettigen Aromatischen und/oder Nichtaromatischen Kohlenwasserstoffen kontaminiert sei. Der Grund für die unerwünschten „Zusatzstoffe“ sei die Umverpackung. Die schönen bunten Bilder aus Druckfarben und die Kartons, die aus Altpapier hergestellt werden, können Mineralöle enthalten, die aus Kohlenwasserstoffen bestehen.

Für mich war das Grund genug, um die Bundesregierung zu diesem Thema zu befragen. Meine Frage lautete: „Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf den Schokoladen-Adventskalender-Test der Stiftung Warentest, der feststellte, dass Schokolade mit Maschinenöl, kurz- und langkettigen Nicht-Aromatischen Kohlenwasserstoffen und / oder Aromatischen Kohlenwasserstoffen kontaminiert ist und wie will die Bundesregierung die Rechte und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher in solchen Fällen schützen?“

Die Antwort aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BM ELV) hat mich erschüttert. Denn: Das Problem ist seit Jahren bekannt! Das BM ELV hat sogar ein Forschungsprojekt zu dieser Problematik gefördert. Zudem hat das BMELV auch Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Allerdings haben diese Gespräche offensichtlich nicht zu einer veränderten Produktion geführt, obwohl das Bundesinstitut für Risikobewertung verschiedene technische Maßnahmen zur Reduzierung von Mineralölgehalten vorgeschlagen hat.

Entsetzt bin ich, dass das BM ELV, dessen Aufgabe der Verbraucherschutz ist, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die Risiken aufgeklärt hat. In der Antwort heißt es, man befinde sich derzeit in der Abstimmung mit den Ressorts, den Ländern und der Wirtschaft über eine Mineralölverordnung, deren Entwurf den Bundestagsfraktionen im Mai 2011 übermittelt worden sei.

Fakt ist, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits im November 2009 Vorschläge zur Vermeidung des Übergangs von Mineralölbestandteilen aus den Umverpackungen auf Lebensmittel durch die Verwendung von Verpackungen mit Innenbeuteln oder auch Innenbeschichtungen gemacht hat. Fakt ist auch, die Bundesverbraucherschutzministerin der schwarz-gelben Koalition, Frau Aigner, braucht für den Erlass einer Verordnung den Bundestag nicht. Sie hätte handeln können! Und vor allem hätte sie die Verbraucherinnen und Verbraucher über die bekannten Risiken informieren können, wenn sie es schon nicht schafft eine Verordnung zu erlassen.