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Logo für "ohne Gentechnik"-Produkte - sozialdemokratisch erkämpft

„Das „ohne- Gentechnik“- Logo ist ein großer Erfolg der SPD- Bundestagsfraktion. Nach gut einem Jahr Zögern und Zaudern hat Bundesministerin Aigner es nun endlich geschafft, die auf Druck der SPD im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegen langen erbitterten Widerstand der Union erwirkte "ohne Gentechnik"- Kennzeichnungsregelung umzusetzen“, erklärt Mechthild Rawert, Mitglied des Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg, anlässlich der Vorstellung des “Ohne Gentechnik”- Logos durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Die von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten von Beginn an benannten Vorteile einer klaren Kennzeichnung sind:

• Für die VerbraucherInnen gibt es eine schnelle Orientierung und sie wissen: Bei Fleisch, Milch und Eiern und daraus hergestellten Lebensmitteln mit diesem Logo wird auf die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen komplett verzichtet, auch bei der Fütterung von Tieren.
• Für die Anbieter, weil das Logo kostenfrei und unbürokratisch zur Verfügung gestellt wird. VerbraucherInnen können erwarten, dass demnächst mehr Hersteller die „Ohne- Gentechnik“- Kennzeichnung nutzen und es zu einem breiteren Angebot an "ohne Gentechnik"- Lebensmitteln kommt. Damit steigt die Wahlfreiheit.
Seit Anfang 2008 besteht die Möglichkeit, gentechnikfreie Lebensmittel mit der Angabe "ohne Gentechnik" zu kennzeichnen. Sie wurde aber kaum genutzt, u.a. auch weil die CDU/CSU sich lautstark dagegen ausgesprochen hatte und interessierte Lebensmittelhersteller nicht dazu ermutigt hat. Nun ist ein erster Schritt getan. Diese "ohne Gentechnik"- Kennzeichnung muss durch eine EU- weite Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse ergänzt werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen weiteren Handlungsbedarf:
• Gentechnikfreie Regionen: Wir unterstützen die Zusammenschlüsse konventioneller oder ökologischer Erzeuger zu gentechnikfreien Regionen, denn sie bieten die Möglichkeit, sich gemeinschaftlich besser gegen gentechnische Verunreinigungen zu schützen und Kosten und Aufwand für Vorsorgemaßnahmen zu sparen. Allerdings sind solche Zusammenschlüsse aufgrund des EU- Rechts bisher nicht verbindlich. Das europäische und nationale Recht muss geändert werden.
• Vorrang für Sicherheit von Mensch und Umwelt: Das Verbot des Anbaus der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 war ein richtiger, längst überfälliger Schritt. Die Zulassung solcher Pflanzen widerspricht dem Vorsorgeprinzip, schadet der Umwelt, der biologischen Vielfalt und der Landwirtschaft. Erfolgen muss eine Überarbeitung der EU- Zulassungsverfahren. An der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) muss festgehalten werden.
• Reinheit vom Acker bis zur Theke: An der Saatgutreinheit muss festgehalten werden - ohne wenn und aber. Die Einführung einer Toleranzschwelle auf EU- Ebene für die Kennzeichnung von GVO- haltigem Saatgut lehnen wir ab: Wo GVO drin ist, muss das auch draufstehen.
• Mehr Transparenz: Kennzeichnungslücken bei tierischen Erzeugnissen auf EU- Ebene sind zu schließen. Nach derzeitigem EU- Recht sind Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen zu kennzeichnen; Milch, Eier und Fleisch von mit GVO- Pflanzen gefütterten Tieren nicht. VerbraucherInnen haben aber ein Recht auf Information.