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Mechthild Rawert: Unterstütze Verbot des Anbaus von Genmais Mon810

Anlässlich des Verbots des Anbaus von Genmais Mon810 und des am 13. Mai vom Deutschen Bundestag abgelehnten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Anbau von gentechnisch verändertem Mais stoppen“, hat Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ihre Kritikpunkte in einer persönlichen Erklärung laut § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten.

Im April 2009 hat die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner den Anbau des einzigen zu kommerziellen Zwecken zugelassenen GVO- Konstruktes, dem Bt- Mais Mon810 verboten. Wir unterstützen dieses Verbot.

Im März 2009 hatte Bundesminister Gabriel gegen die Untersagung des in Österreich und Ungarn bereits seit längerem bestehenden Verbots des Anbaus von Mon810 gestimmt. Wir unterstützen dieses Vorgehen.

Auch Frankreich, Polen, Griechenland und Luxemburg, wo der Anbau von Mon810 ebenfalls untersagt ist, dürfen von der EU nicht gezwungen werden, den Anbau wieder zuzulassen. Einen Eilantrag der Firma Monsanto gegen das Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 5.5.09 abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass neuere Untersuchungen darauf hindeuten könnten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais- Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde.

Das Verbot des kommerziellen Anbaus von Mon810 ist die Konsequenz aus dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Schutz von Mensch und Umwelt als oberstem Ziel gemäß dem Vorsorgegrundsatz. Weitere Konsequenzen müssen auf EU- Ebene die Ablehnung der Neuzulassung von Mon810 und der Zulassungen der gentechnisch veränderten Maissorten Bt11 und 1507 sein, denn ähnlich wie bei Mon810 können auch bei diesen Konstrukten negative Effekte auf Insekten und andere Organismen nicht ausgeschlossen werden.

Nach unserer Überzeugung muss dem Vorsorgegrundsatz im EU- Zulassungsverfahren stärker Rechnung getragen werden. Unsere Fraktion hatte deshalb mehrere Entwürfe für Anträge erarbeitet, mit denen die Bundesregierung beauftragt werden sollte, sich auf EU- Ebene für eine Überarbeitung der Gentechnikregelungen einzusetzen. Darin haben wir u.a. ein transparentes und demokratisches Zulassungsverfahren gefordert, das sicherstellt, dass neben der unbedingten Einhaltung des Vorsorgeprinzips weitere Aspekte des gesellschaftlichen Interessensausgleichs (z.B. Folgekosten) einbezogen werden.

Auch die Absicherung der gentechnikfreien Regionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollten zum Einen die Bundesregierung beauftragen, sich auf EU- Ebene für eine verbindliche Regelung für gentechnikfreie Regionen einzusetzen, zum Anderen haben wir einen Weg aufgezeigt, wie auch auf nationaler Ebene mit einer fruchtartspezifischen Lösung bereits jetzt mehr Verbindlichkeit für gentechnikfreie Regionen geschaffen werden könnte.
Unsere Entwürfe konnten nicht eingebracht werden, weil der Koalitionspartner die Unterstützung verweigert hat. Auch die CSU- Kollegen waren nicht bereit, unsere Initiativen zu unterstützen – obwohl die CSU in Bayern diese Forderungen öffentlich vertritt.

Wir stimmen der vorliegenden Beschlussempfehlung zu, die die Ablehnung des Antrags der Grünen vorsieht, denn in wesentlichen Punkten ist der Antrag erledigt. Es ist uns aber ein Anliegen hier zu erklären, dass es uns nicht ausreicht, wenn in diesem Jahr kein kommerzieller Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland mehr stattfindet. Wir sehen uns dem Vorsorgeprinzip verpflichtet und werden uns für seine konsequente Durchsetzung auch auf EU- Ebene einsetzen. Und dies nicht nur in diesem (Wahl)Jahr und mit Worten sondern auch weiterhin und mit Taten.