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Ökolandbaugesetz: Einheitlichkeit der Länder gefordert

Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an entsprechende EU- Verordnungen in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet. Damit passen wir das Gesetz an die umfangreich geänderte und zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende EG- Öko- Basisverordnung an.

Wesentliche Änderungen betreffen das europäische Kontrollsystem und die Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte. Um das bewährte System der Kontrolle und Kennzeichnung der Außer- Haus- Verpflegung aufrechterhalten zu können, müssen diese explizit einbezogen und angepasst werden.

Auch dient die Vorlage der Umsetzung des anhängigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungspflicht von Kontrollstellen.

Als Wermutstropfen müssen wir aber bestehende Unterschiede bei der Umsetzung der Basisverordnung innerhalb des Bundes betrachten. Die zum Teil unterschiedlich genutzten Interpretationsspielräume durch die mit der Kontrolle beauftragten Länder wurden mehrfach von den Wirtschaftsverbänden und den Kontrollstellen angemahnt. Wir gehen davon aus, dass sich die Länder auf eine größere Verbindlichkeit bei den Beschlüssen der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau verständigen. Anderenfalls behalten wir uns vor, die Einsetzung eines mit Kompetenzen ausgestatteten, übergeordneten Beirates vorzunehmen. Es darf nicht sein, dass wir innerhalb des Bundes ein so uneinheitliches Vorgehen haben, das Wettbewerbsnachteile für Unternehmen oder erhebliche Reibungsverluste erzeugt.