Verbraucherschutz

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Mechthild Rawert: Unterstütze Verbot des Anbaus von Genmais Mon810

Anlässlich des Verbots des Anbaus von Genmais Mon810 und des am 13. Mai vom Deutschen Bundestag abgelehnten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Anbau von gentechnisch verändertem Mais stoppen“, hat Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ihre Kritikpunkte in einer persönlichen Erklärung laut § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten.

Im April 2009 hat die zuständige Bundesministerin Ilse Aigner den Anbau des einzigen zu kommerziellen Zwecken zugelassenen GVO- Konstruktes, dem Bt- Mais Mon810 verboten. Wir unterstützen dieses Verbot.

Biokraftstoffe müssen stärker gefördert werden

Anlässlich der am 23. April verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Verringerung der Förderung von Biokraftstoffen hat Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ihre Kritikpunkte in einer persönlichen Erklärung laut § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten.

Beschlossen wurde, dass künftig auf die Beimischung von zehn Volumenprozent Ethanol verzichtet wird. Die ursprünglich geplante stufenweise Erhöhung wird nun langsamer vor sich gehen, weil auf europäischer Ebene zunächst Kriterien für die Nachhaltigkeit festgelegt werden. Der Anbau von Palm- und Sojaöl in Südamerika und Asien soll weder zulasten des Anbaus von Nahrungs- und Futtermitteln noch zulasten des Klima- und Unweltschutzes gehen. Weitere Eckpunkte des Gesetzes:

Rawert: Kein Genmais - Aigner folgt SPD- Position

Zur heutigen Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) erklärt Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Das Anbauverbot für den gentechnisch veränderten MON 810- Mais entspricht der langjährigen Forderung der SPD- Fraktion. Das nationale Anbauverbot für Genmais kommt spät, aber noch rechtzeitig: Es kommt kein gentechnisch veränderter Mais zur Aussaat. Damit herrscht endlich Klarheit für die Landwirte, aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die keinen Anbau und Verzehr - z.B. bei Honig - von gentechnisch veränderten Pflanzen wollen.
Bereits Anfang März hatte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) im EU- Umweltrat mit seinem Nein in die Tat umgesetzt, was wir von der für die Gentechnik zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner erwartet hätten: Eine klare Positionierung gegen den ungehinderten Vormarsch der grünen Gentechnik in Deutschland und Europa. Gabriel hatte damit bekräftigt, dass die EU- Mitgliedstaaten selbst das Recht haben, über Anbau oder Nichtanbau von Genmais auf ihren Äckern zu entscheiden.

Rawert: Augen auf, Grundpreise vergleichen

Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Freigabe der Verpackungsgrößen:

Nun gilt auch in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern die Freigabe der Verpackungsgrößen. Nicht mehr unbesehen ist davon auszugehen, dass für die vertrauten Standardgrößen der Verpackungen gilt, dass 100 oder 1000 Gramm drin sind.

Neues Heimrecht

Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Aufgrund der durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten ist eine Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes notwendig geworden. Die Neuverteilung der Kompetenzen führt dazu, dass die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr im Bundesgesetz geregelt werden können. Die zivilrechtlichen Vorschriften sind nun gesondert zu regeln. Sie sind darüber hinaus auch inhaltlich weiterzuentwickeln.

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