„Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mit seiner Zustandsbeschreibung einfach recht: Selten waren die Herausforderungen für die Verbraucherpolitik, z.B. bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise, der Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten oder hinsichtlich der Folgen des Klimawandels, so groß“, äußert sich Mechthild Rawert, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Berichterstatterin für Gentechnik im Ausschuss für Gesundheit, im Anschluss an den Parlamentarischen Abend der Verbraucherzentrale Bundesverband in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft am 09. Februar.
„Das „ohne- Gentechnik“- Logo ist ein großer Erfolg der SPD- Bundestagsfraktion. Nach gut einem Jahr Zögern und Zaudern hat Bundesministerin Aigner es nun endlich geschafft, die auf Druck der SPD im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegen langen erbitterten Widerstand der Union erwirkte "ohne Gentechnik"- Kennzeichnungsregelung umzusetzen“, erklärt Mechthild Rawert, Mitglied des Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg, anlässlich der Vorstellung des “Ohne Gentechnik”- Logos durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).
„Ich freue mich, dass die sozialdemokratische Handschrift auch beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger klar erkennbar ist. Als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ich mich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode dafür stark gemacht. Einige der vom Bundestag bereits vor einigen Wochen beschlossenen Änderungen gelten nun ab August“, so Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg, zum Inkrafttreten der Gesetze zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, der Stärkung des AnlegerInnenschutzes bei Bankgeschäften und zur Vergütungsreform bei Vorständen.
SPD setzt verbesserten Anlegerschutz durch
Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Schuldverschreibungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Banken künftig telefonische Beratungen protokollieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusenden. Diese haben dann eine Woche Zeit, um von einem am Telefon geschlossenen Kauf- oder Verkaufvertrag etwa von Wertpapieren zurückzutreten. Drei Tage zuvor hatte die Union noch einmal Nachverhandlungen gefordert, um die im Gesetz vorgesehenen Regeln zugunsten der Banken zu lockern. Dies konnte in letzter Minute verhindert werden. Ich freue mich, dass dieses Gesetz eine deutlich sozialdemokratische Handschrift hat und eine gute Balance zwischen AnlegerInnenschutz einerseits und Praktikabilität andererseits schafft.